Eine hohe Wohn- und Lebensqualität der Menschen in Deutschland sind ein wichtiges Ziel unserer Politik. Dem weiter wachsenden Wohnungsbedarf in den Ballungszentren und vielen Groß- und Hochschulstädten, dem notwendigen energetischen Umbau sowie den demografischen und sozialen Herausforderungen muss entsprochen werden. Dazu setzen wir auf einen wohnungspolitischen Dreiklang aus einer Stärkung der Investitionstätigkeit, einer Wiederbelebung des Sozialen Wohnungsbaus und einer ausgewogenen mietrechtlichen und sozialpolitischen Flankierung. Alle Maßnahmen werden wir in einem Aktionsprogramm zur Belebung des Wohnungsbaus und der energetischen Gebäudesanierung zusammenfassen. Wir streben dazu ein Bündnis mit den Ländern, Kommunen und allen relevanten gesellschaftlichen Akteuren an. Den Immobilienwirtschaftlichen Dialog werden wir ausbauen.
Die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmer-Sparzulage bleiben erhalten. Für das genossenschaftliche Wohnen verbessern wir die Rahmenbedingungen und prüfen, wie der Erwerb von Genossenschaftsanteilen, die sich im Gegenzug zu Neubau verpflichten, besser gefördert werden kann.
Die Initiative zur Schaffung zusätzlichen studentischen Wohnraums setzen wir fort.
Einen wichtigen Beitrag für mehr Wohnbauland können nicht mehr benötigte Konversionsliegenschaften im öffentlichen Eigentum leisten. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben wird die Kommunen auch weiterhin dabei unterstützen. So wird mit Rücksicht auf die vielen am Gemeinwohl orientierten Vorhaben der Kommunen, wie der Schaffung bezahlbaren Wohnraums und einer lebendigen Stadt, eine verbilligte Abgabe von Grundstücken realisiert. So können auf der Grundlage eines Haushaltvermerks Konversionsliegenschaften verbilligt abgegeben werden. Das Gesamtvolumen ist auf höchstens 100 Mio. Euro für die nächsten vier Jahre begrenzt. Zukünftig sollen zudem Kommunen zur Beschleunigung von Verkaufsverfahren gegenüber der BImA auch das Instrument von Besserungsschein verstärkt nutzen können.
Wir setzen auf eine Wiederbelebung des Sozialen Wohnungsbaus. Wir unterstützen die hierfür zuständigen Länder bis Ende 2019 mit jährlich 518 Mio. Euro. Zugleich erwarten wir von den Ländern, dass sie diese Mittel zweckgebunden für den Bau neuer Sozialwohnungen, neue Sozialbindungen sowie für die sozialverträgliche Sanierung des Wohnungsbestandes einsetzen und diese Vorhaben zusätzlich mit eigenen Mitteln unterstützen – dokumentiert in einem ausführlichen Berichtssystem an den Bund.
Um Menschen mit geringeren Einkommen direkt zu helfen und gutes Wohnen zu ermöglichen, wollen wir die Leistungen des Wohngeldes weiter verbessern, indem wir Leistungshöhe und Miethöchstbeträge an die Bestandsmieten- und Einkommensentwicklung anpassen.
Damit Wohnraum insbesondere in Städten mit angespannten Wohnungsmärkten bezahlbar bleibt, räumen wir den Ländern für die Dauer von fünf Jahren die Möglichkeit ein, in Gebieten mit nachgewiesenen angespannten Wohnungsmärkten bei Wiedervermietung von Wohnraum die Mieterhöhungsmöglichkeiten auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete zu beschränken. Erstvermietungen in Neubauten sowie Anschlussvermietungen nach umfassenden Modernisierungen sind davon ausgeschlossen. Die mögliche Wiedervermietungsmiete muss mindestens der bisherigen Miethöhe entsprechen können. Die Ausweisung dieser Gebiete durch die Länder soll an die Erarbeitung eines Maßnahmenplans zur Behebung des Wohnungsmangels in den Gebieten gekoppelt werden. Es bleibt bei der geltenden Regelung zur Begrenzung von Erhöhungen der Bestandsmieten auf 15 Prozent bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (sog. „Kappungsgrenze“) in von den Ländern ausgewiesenen Gebieten innerhalb von drei Jahren.
Künftig sollen nur noch höchstens 10 Prozent - längstens bis zur Amortisation der Modernisierungskosten - einer Modernisierung auf die Miete umgelegt werden dürfen. Durch eine Anpassung der Härtefallklausel im Mietrecht (§ 559 Abs. 4 BGB) werden wir einen wirksamen Schutz der Mieter vor finanzieller Überforderung bei Sanierungen gewährleisten.
Wir werden für alle Rechtsgebiete klarstellen, dass nur die tatsächliche Wohn- bzw. Nutzfläche Grundlage für Rechtsansprüche z. B. für die Höhe der Miete, für Mieterhöhungen sowie für die umlagefähigen Heiz- und Betriebskosten sein kann. Wir sorgen dafür, dass im Mietspiegel die ortsübliche Vergleichsmiete auf eine breitere Basis gestellt und realitätsnäher dargestellt wird.
Wir halten wirksame Instrumente gegen grobe Vernachlässigung von Wohnraum durch den Eigentümer für notwendig. Wir werden entsprechende Regelungen prüfen.
Für Maklerleistungen wollen wir klare bundeseinheitliche Rahmenbedingungen und ebenso Qualitätssicherung erreichen. Vermieter und Mieter sollen weiter als Auftraggeber auftreten können. Dabei gilt das marktwirtschaftliche Prinzip: wer bestellt, der bezahlt. Wir wollen im Maklerrecht Anreize für eine bessere Beratung des Verbrauchers beim Immobilienerwerb schaffen. Hierzu streben wir als weitere Option des Verbrauchers eine erfolgsunabhängige Honorierung entsprechend dem Beratungsaufwand an. Zudem wollen wir einen Sachkundenachweis einführen und Standards aus anderen Beratungsberufen auf das Maklergewerbe übertragen. Wir werden berufliche Mindestanforderungen und Pflichtversicherungen für Wohnungsverwalter und Immobilienmakler verankern.
Den Verbraucherschutz bei Bau- und Dienstleistungen für Bauherren und Immobilieneigentümer wollen wir ausbauen, insbesondere im Bauvertragsrecht und bei der Fremdverwaltung von Wohnungen.
Bei der Einführung des Datenbankgrundbuches werden wir die Einsichtnahme des Verwalters am elektronischen Verfahren regeln.
Wir wollen die Schaffung von mehr generationengerechtem Wohnraum unterstützen. Gerade ältere Menschen benötigen barrierefreie und -arme Wohnungen und ein Wohnumfelder, um selbstbestimmt und altersgerecht wohnen zu können. Zur Förderung des generationengerechten Umbaus werden wir ein neues Programm „Altersgerecht Umbauen“ auflegen, mit Investitionszuschüssen ausstatten und damit das bestehende KfW-Darlehensprogramm ergänzen. Im CO2-Gebäudesanierungsprogramm soll bei zusätzlichen Maßnahmen zum altersgerechten und barrierefreien Umbauen ein Förderbonus verankert werden. Gemeinschaftliche Wohnformen von älteren Menschen wollen wir unterstützten und modellhaft fördern.
Wir werden das energieeffiziente Bauen und Sanieren als entscheidenden Beitrag zur Energiewende weiter fördern und wollen dafür sorgen, dass qualitätsvolles, energiesparendes Wohnen für alle bezahlbar bleibt. Das Wirtschaftlichkeitsgebot, Technologieoffenheit und der Verzicht auf Zwangssanierungen bleiben feste Eckpunkte des Energiekonzepts. Die aktuell geltenden ordnungsrechtlichen Vorgaben werden wir nicht verschärfen und ihre Wirkungen evaluieren.
Neue Technologien für noch mehr Gebäudeenergieeffizienz und zur Steigerung von Erzeugung und Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudebereich werden wir weiter unterstützen. Die staatliche Förderung der Energieberatung im Gebäudebereich werden wir fortsetzen und bündeln.
Wir werden das Quartier als wichtige Handlungsebene, z. B. für dezentrale Strom- und Wärmeversorgung stärken. Das KfW-Programm zur energetischen Stadtsanierung schreiben wir fort und werben bei den Ländern für zusätzliche Finanzierungsbeiträge. Für vom demografischen Wandel besonders betroffene Gebiete wollen wir einen Sanierungsbonus als gezielten Anreiz zur Erhaltung und Schaffung von energetisch hochwertigem und barrierearmen Wohnraum einrichten.
Zur Sicherung des hohen Niveaus deutscher Bautechnik, Bautechnologien und Baustoffe intensivieren wir die Bauforschung und starten Pilotprojekte, um die wirtschaftlichen Ziele des Bauens mit den Anforderungen der Energiewende, der Baukultur und neuer Technologien stärker zu verbinden.
Unsere Anstrengungen für nachhaltiges und innovatives Planen und Bauen wie die Effizienzhaus-Technologie, die in der „Forschungsinitiative Zukunft Bau“ gebündelt sind, werden wir im engen Dialog mit der Bau- und Immobilienwirtschaft ausbauen.
Die mit Bundesbauten verbundene Vorbildfunktion nehmen wir wahr – insbesondere bei Baukultur und Energieeffizienz. Die Kompetenzen des Bundesamtes für Bau- und Raumordnung für die baufachliche Betreuung der Hochbaumaßnahmen des Bundes stärken wir und entwickeln es zu einem noch leistungsfähigeren Koordinierungszentrum weiter – vor allem zur Sicherung von Qualität, Kosten- und Termintreue.
Große öffentliche Bauvorhaben müssen in puncto Baukosten und Termintreue wieder verlässlicher werden. Die eigens eingerichtete „Reformkommission Großprojekte“ wird 2015 hierzu Vorschläge vorlegen. Auf dieser Basis werden wir prüfen, welche Änderungen im Planungsrecht, im Vergaberecht, im Haushaltsrecht und in weiteren Anwendungsgebieten vorgenommen werden sollen. Mit einer Baukostensenkungskommission überprüfen wir preistreibende und überdimensionierte Standards und Kosten von Materialien und Verfahren insbesondere der energetischen Sanierung.
Das Erfolgsmodell Städtebauförderung werden wir in gemeinsamer Verantwortung von Bund, Ländern und Gemeinden fortführen und im Dialog mit allen an der Stadtentwicklung beteiligten Akteuren weiterentwickeln. Die Bundesmittel hierfür werden wir jährlich erhöhen. Die Programme der Städtebauförderung sollen die Kommunen insbesondere beim demografischen, sozialen und ökonomischen Wandel sowie beim Klimaschutz unterstützen. Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, zivilgesellschaftlichen und wirtschaftlichen Akteuren sowie die Zusammenarbeit mit privaten Immobilienbesitzern und Wohnungsgesellschaften werden wir ausbauen. Wir vereinfachen die Bündelung mit anderen Förderprogrammen. Wir stellen sicher, dass auch Kommunen in Haushaltsnotlage nicht von der Förderung ausgeschlossen sind. Wir werten das Programm Soziale Stadt auf und sichern dort analog zu den anderen Städtebauförderprogrammen den flexiblen Mitteleinsatz.
Die bewährten Stadtumbauprogramme führen wir perspektivisch (unter Berücksichtigung des Solidarpakts, Korb II) zu einem einheitlichen, inhaltlich aufgewerteten und integrierten Stadtumbauprogramm zusammen.
Das Programm „Soziale Stadt“ werden wir im Rahmen der Städtebauförderung als Leitprogramm der sozialen Integration weiterführen. Es bildet die Grundlage für eine ressortübergreifende Strategie „Soziale Stadt“, mit der wir additiv Fördermittel aus Programmen anderer Ressorts in Gebieten mit erhöhten Integrationsanforderungen bündeln.
Der Schutz und die Bewahrung der natürlichen Schöpfung erhält unsere elementare Lebensgrundlage und ist Teil unserer Verantwortung für künftige Generationen. Umweltschutz ist für uns eine Investition in Lebensqualität, auf die alle Menschen einen Anspruch haben.
Für uns ist die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung grundlegendes Ziel und Maßstab des Regierungshandelns. Dies gilt insbesondere für eine Post-2015Agenda für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen. Wir werden uns für eine Stärkung der europäischen Nachhaltigkeitsstrategie einsetzen. Wir verstärken die nationalen Nachhaltigkeitsziele und setzen sie um, wie etwa im öffentlichen Beschaffungswesen. Wir wollen „Bildung zur Nachhaltigen Entwicklung“ in allen Bildungsbereichen stärker verankern. Die Ergebnisse der Enquetekommission „Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität“ des Deutschen Bundestages werden einbezogen. Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung wird erneut eingesetzt und in seiner Funktion gestärkt. Die ressortübergreifende Koordinierung wird ausgebaut. Im Subventionsbericht der Bundesregierung wird stärker überprüft, ob die Maßnahmen nachhaltig sind.
Innovationen im Umwelt- und Klimaschutz sowie Ressourceneffizienz bieten Wachstumschancen. Wir starten eine „Exportinitiative für Umwelttechnologien“. Neue Berufs- und Qualifikationsanforderungen, auch im Rahmen der dualen Ausbildung, werden aufgezeigt. Wir erarbeiten ein integriertes umfassendes Umweltprogramm mit der Perspektive 2030, das langfristige Ziele und Schwerpunkte formuliert. Um die Innovations- und Umweltpolitik ressortübergreifend zu verzahnen, wird der „Masterplan Umwelttechnologien“ fortentwickelt und ein Aktionsplan für Öko-Innovationen aufgestellt, der den Eco-Innovation Action Plan der EU national unterlegt.
Ressourceneffizienz ist aus ökonomischen, ökologischen und sozialen Gründen unabdingbar. Wir wollen die beschlossene Verdopplung der Rohstoffproduktivität bis 2020 gegenüber 1994 erreichen. Deshalb wird das Deutsche Ressourceneffizienzprogramm weiterentwickelt, eine Plattform für Ressourceneffizienz etabliert.
In den Bereichen Ressourceneffizienz und Recycling kommt es darauf an, die Übertragung von Forschungserkenntnissen auf kleine und mittlere Unternehmen sicherzustellen. Wir werden die Ressourceneffizienz durch Beratungsangebote für Unternehmen und Haushalte weiter steigern. Wir werden Modelle des Rohstoffmonitorings erproben, die auch die Analyse von Stoffströmen aus Sekundärrohstoffen (Schrotte und Produktionsabfälle) einbeziehen.
Wir werden in der Sekundärrohstoff-Wirtschaft unsere Politik sowohl an Zielen des Klima- und Ressourcenschutzes als auch an den Bedürfnissen der Wirtschaft ausrichten. Ein fairer Wettbewerb um die effizienteste und kostengünstigste Lösung der Rohstoff-Rückgewinnung und -Aufbereitung ist hierfür ein zentrales Element. Die bestehende Recyclingverantwortung für Verpackungen werden wir auch für Produkte weiterentwickeln und uns dabei an den Aspekten der CO2-Vermeidung, Verbraucherfreundlichkeit und Kosteneffizienz orientieren.
Wir entwickeln die Kreislaufwirtschaft zu einem effizienten Instrument einer nachhaltigen Stoffstromwirtschaft. Wir schaffen rechtliche Grundlagen zur Einführung der gemeinsamen haushaltsnahen Wertstofferfassung für Verpackungen und andere Wertstoffe. Anspruchsvolle Recyclingquoten, Wettbewerb und Produktverantwortung werden als Eckpunkte einer modernen Kreislaufwirtschaft gefestigt. Die Europäische Elektroaltgeräterichtlinie wird zügig in nationales Recht umgesetzt, Sammelmengen von Elektro- und Elektronikschrott erhöht, Rücknahmesysteme für wieder verwendbare Produkte ausgebaut und die Rückgabe von Gebrauchtgeräten erleichtert. Beim Recycling von Produkten der Informations- und Kommunikationstechnik sind Datensicherheit und -schutz zu gewährleisten. Zur Eindämmung der illegalen Ausfuhr von Elektroschrott erfolgt eine Beweislastumkehr. Künftig muss der Exporteur nachweisen, dass es sich nicht um Abfälle handelt.
„Gebrauchen aber nicht verbrauchen“ ist das Prinzip beim Umgang mit der begrenzten Ressource Boden. Gemäß der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie wollen wir die Flächenneuinanspruchnahme bis 2020 auf höchstens 30 ha pro Tag begrenzen. Wir werden u. a. prüfen, wie wir sinnvolle Nutzungsmischungen in innerstädtischen Gebieten mit begrenztem Flächenpotential weiter fördern können. Den Modellversuch zum Handel mit Flächenzertifikaten werden wir weiter begleitet sowie Planungsinstrumente weiterentwickeln und auf Demografiefestigkeit achten. Wir streben an, dass dauerhaft ökologisch aufgewertete Kleingartenanlagen künftig als Ausgleichsflächen anerkannt werden können.
Wir wollen den Naturreichtum und die Artenvielfalt unserer Heimat bewahren. Die nationale Biodiversitätsstrategie wird umgesetzt. Das Nationale Naturerbe wird um mindestens 30.000 ha erweitert und hierfür Flächen, die aus der militärischen Nutzung genommen werden, von der Privatisierung ausgenommen und an interessierte Länder, Umweltverbände oder -stiftungen übertragen werden. Damit wird auch dem „zwei Prozent-Wildnis-Ziel“ bis 2020 bzw. dem „fünf Prozent-Ziel-natürliche Waldentwicklung“ näher gekommen. Das Förderprogramm „Bundesprogramm Biologische Vielfalt“ wird weitergeführt. Wir werden uns für eine „Alpenstrategie“ einsetzen. Das Nagoya-Protokoll wird schnellstmöglich ratifiziert und umgesetzt. Die Zusagen zum internationalen Biodiversitätsschutz werden eingehalten. Wir treten für Schutz, Erhalt sowie Wiederaufbau von Wäldern und Waldstrukturen sowie für eine damit verbundene Waldfinanzierung ein. Der REDD+ Mechanismus der Klimarahmenkonvention wird weiterentwickelt. Wir verbessern den Wildtierschutz und gehen gegen Wilderei sowie den illegalen Wildtierhandel und deren Produkte vor; Handel mit und private Haltung von exotischen und Wildtieren wird bundeseinheitlich geregelt. Importe von Wildfängen in die EU sollen grundsätzlich verboten und gewerbliche Tierbörsen für exotische Tiere untersagt werden. Die Koalition sorgt gemeinsam mit anderen Staaten für einen besseren Vogelschutz entlang der Zugrouten.
Den Flüssen muss wieder mehr Raum gegeben werden. Das nationale Hochwasserschutzprogramm wird vorangetrieben, die Chancen der Entwicklung von Flussauen unter Naturschutzaspekten berücksichtigt und für einen fairen Ausgleich mit Interessen der Landwirtschaft gesorgt. Wir werden einen Bundesraumordnungsplan zum Hochwasserschutz erstellen, in dem länderübergreifende Standards hinsichtlich hochwassergefährdeter Gebiete, Rückzugsräumen, Poldern etc. entwickelt werden.
Wir werden bis Ende 2014 mit den Bundesländern ein Nationales Hochwasserschutzprogramm unter Koordinierung des Bundes erarbeiten. Schwerpunkt sind überregionale Maßnahmen für präventiven Hochwasserschutz sowie einheitliche Maßstäbe für den Hochwasserschutz an unseren Flüssen. Es wird ein Sonderrahmenplan „Präventiver Hochwasserschutz“ aufgelegt. Für den Bau von Hochwasserschutzanlagen werden wir die Möglichkeiten für beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren ausschöpfen. Hierzu wollen wir gemeinsam mit den Ländern sowohl bundes- wie landesrechtliche Regelungen auf den Prüfstand stellen und anpassen. Mit unseren europäischen Nachbarländern werden wir in einen intensiven Dialog zum Hochwasserschutz eintreten. Die Rahmenbedingungen für eine Elementarschadensversicherung werden geprüft. Es wird ein Bundesprogramm „Blaues Band“ aufgelegt, um die Renaturierung von Fließgewässern und Auen zu fördern, und ein „Bundeskonzept Grüne Infrastruktur“ als Entscheidungsgrundlage für Planungen des Bundes vorgelegt. Das Gesamtkonzept Elbe wollen wir im Ausgleich der ökologischen und ökonomischen Belange umsetzen. Wir wollen den Donau-Ausbau zwischen Straubing und Vilshofen auf Basis der Beschlussvariante der Bayerischen Staatsregierung (ohne Staustufe).
Der Schutz der Gewässer vor Nährstoffeinträgen sowie Schadstoffen soll verstärkt und rechtlich so gestaltet werden, dass Fehlentwicklungen korrigiert werden. Wir werden die Klärschlammausbringung zu Düngezwecken beenden und Phosphor und andere Nährstoffe zurückgewinnen. Die bundeseinheitliche Regelung des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen wird zügig umgesetzt. Wir werden eine Novelle des Bergrechts unter dem Aspekt des Gewässerschutzes und die Grundlagen für eine unterirdische Raumplanung anstreben.
Wir setzen uns für ein Schutzgebietsnetz für Hochseegebiete und für Verhandlungen zu einem internationalen Durchführungsübereinkommen ein. Die EUMeeresstrategierahmenrichtlinie wird umgesetzt und der gute Umweltzustand in den deutschen Meeresgewässern bis spätestens 2020 erreicht werden. Dazu gehört die Ausweisung von Schutzgebieten, die Bekämpfung der Überfischung, klare Regeln für Tiefseebergbau und Öl- oder Gasförderung aus großen Tiefen. Für die zehn Natura2000-Gebiete wird ein Fischereimanagement verankert, um die Schutzziele zu erreichen. Wir werden die EU-Kommission beim Kampf gegen die Vermüllung der Meere unterstützen, insbesondere beim Vorgehen gegen Plastikeinträge. Union und SPD unterstützen die Einrichtung von Schutzgebieten in Arktis und Antarktis. Die Haftungsregeln zum Antarktis-Umweltschutzprotokoll werden ratifiziert und innerstaatlich umgesetzt.
Wir wollen die Luftqualität verbessern, Schadstoffe bereits an der Quelle mit innovativen Techniken reduzieren und dazu auch die Umrüstung mit Rußpartikelfiltern für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge weiter fördern.
Substanzen, die ein Risiko für Mensch und Umwelt darstellen, sind in allen Verpackungsmitteln, Kleidung und Alltagsprodukten so weit wie möglich zu vermeiden. Wir tragen zu einem nachhaltigen globalen Chemikalienmanagement bei. Es wird dafür gesorgt, dass Stoffe wie endokrine Disruptoren, atemwegs- und hautsensibilisierende und toxische Stoffe, deren chronische Wirkung zu Erkrankungen führt, anhand wissenschaftlich begründeter und klar definierter Kriterien in die Kandidatenliste unter REACH aufgenommen werden. Die staatliche Begleitforschung zu Nanomaterialien ist verstärkt weiterzuführen.
Der Schutz von Lebensmitteln vor Umweltkontaminanten wird weiter verbessert. Gesundheitliche Gefahren, die von Schädlingen auf Menschen, Flora und Fauna ausgehen, sollen auf umweltverträgliche Art und Weise abgewehrt werden und den Gesundheitsschutz der Bevölkerung beachten. Es wird geprüft, wie der Schutz der Menschen vor nichtionisierender Strahlung, z. B. Ultraschall und Laser, und vor elektromagnetischen Feldern, verbessert werden kann.
Wir würdigen die Leistungen der Land- und Ernährungswirtschaft in Deutschland für die Sicherung einer gesunden Ernährung und den Erhalt vielfältiger Kulturlandschaften. Unser Ziel ist eine multifunktional ausgerichtete, bäuerlich unternehmerische Landwirtschaft, die ressourcen- und umweltschonend produziert, die Tierwohl, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit miteinander verbindet. Leitbild ist eine von Familien betriebene, regional verankerte, flächendeckende Landwirtschaft unterschiedlicher Strukturen und Produktionsweisen. Sie trägt zur Wertschöpfung, gut bezahlter Arbeit und sicheren Einkommen in den ländlichen Räumen bei.
Mit der nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik werden wir besonders die wirtschaftliche, soziale und ökologische Entwicklung ländlicher Räume fördern. Die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz wird zu einer „Gemeinschaftsaufgabe ländliche Entwicklung“ weiterentwickelt. Die Fördermöglichkeiten des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sollen umfassend genutzt werden. Für eine integrierte Entwicklung ländlicher Räume ist es notwendig, Ressortzuständigkeiten besser zu koordinieren. Innerhalb der Bundesregierung wird ein Schwerpunkt für ländliche Räume, Demografie und Daseinsvorsorge gebildet.
Wir wollen die Agrarforschung besser verzahnen und in den Bereichen Tierwohl, nachhaltige Pflanzenschutzverfahren, Eiweißstrategie und klimaschonende Landwirtschaft stärken. Die Arbeit der Deutschen Agrarforschungsallianz (DAFA) wird unterstützt und verstetigt. Das Themenspektrum der Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe (FNR) wird um den Bereich Nachhaltigkeit erweitert. Wir werden europäische Forschungsförderungsprogramme in Deutschland zielgerichteter koordinieren. Das Bundesprogramm „Ökolandbau und andere nachhaltige Formen der Landwirtschaft“ wird verstetigt.
Die deutschen Milcherzeuger leisten einen wichtigen Beitrag zur Wertschöpfung in ländlichen Räumen und zum Erhalt der Kulturlandschaft. Wir setzen den Kurs der Marktausrichtung in der Milchwirtschaft fort. Wir setzen weiterhin auf ein wirksames und verlässliches Sicherheitsnetz der EU.
Die bestehenden Potenziale zur Energieeinsparung im Gartenbau sollen stärker genutzt werden.
Der deutsche Weinbau hat eine wichtige Rolle für die Erhaltung einer typischen Kulturlandschaft. Wir unterstützen die deutschen Winzer bei ihrer Ausrichtung auf erfolgreiche Qualitätserzeugnisse.
Wir werden die Umsetzung der Waldstrategie 2020 vorantreiben und dabei verstärkt auf die Schutzziele der Biodiversitätsstrategie setzen. Der Klein- und Kleinstprivatwald wird mit geeigneten Mitteln in die Entwicklung einbezogen. Länderspezifische Konzepte zur Zielerreichung bleiben unberührt. Der Waldklimafonds wird angemessen finanziell ausgestattet.
Im Rahmen der Neuordnung des europäischen Saatgutrechts treten wir dafür ein, dass die Saatgutvielfalt garantiert wird, die Interessen des nicht kommerziellen Bereichs gewahrt werden und der Zugang zu alten und regionalen Sorten nicht beschränkt wird. Wir setzen uns dafür ein, dass es im Rahmen des Nachbaus keine weiteren Einschränkungen für Landwirte und mittelständische Pflanzenzüchter gibt.
Wir wollen die traditionelle, arbeitsintensive Küstenfischerei unterstützen sowie die Binnenfischerei und die Aquakultur stärken. Die Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik wird im Sinne der Ressourcenschonung und des Erhalts der Wettbewerbsfähigkeit der Fischerei umgesetzt. Besonderen Wert legt die Koalition auf den Schutz der Meeresböden und Bestände sowie die Weiterentwicklung der Fangtechnik und Fangmethoden mit dem Ziel der Beifangminderung. Die Koalition wird sich weiterhin für ein konsequentes Verbot des Walfangs sowie ein Handelsverbot mit Walfleisch einsetzen.
Die Vermarktung regionaler Produkte wird ausgebaut. Das bundesweit einheitliche „Regionalfenster“ zur Kennzeichnung regionaler Produkte wird evaluiert. Auf dieser Grundlage werden gegebenenfalls verbindliche Kriterien festgelegt. Um die behördliche Überprüfung der agrarwirtschaftlichen Exporte hinsichtlich Einhaltung der internationalen Standards sowie spezieller Anforderungen einzelner Drittstaaten zu verbessern, wird dem Bund eine koordinierende Funktion zugewiesen. Die Exportkompetenz des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wird gestärkt.
Beim Abschluss bi- und multilateraler Handelsabkommen ist die verbindliche Einhaltung der hohen europäischen Standards in den Bereichen Verbraucher-, Tier- und Umweltschutz von zentraler Bedeutung.
Wir werden die rechtlichen Instrumentarien der Kontrolle des unmittelbaren und mittelbaren Erwerbs landwirtschaftlicher Flächen durch nicht-landwirtschaftliche und überregionale Investoren prüfen.
In Verhandlungen zwischen Bund und Ländern wird geklärt, ob die noch in der Hoheit des Bundes verbliebenen Treuhandflächen interessierten Ländern übertragen werden können. Die Länder haben damit die Möglichkeit, ein Existenzgründungsprogramm unter anderem für Junglandwirte zu etablieren. Die Übertragungsbedingungen sind so zu gestalten, dass sie den spezifischen agrarstrukturellen, umweltpolitischen sowie verfassungs- und haushaltsrechtlichen Bedingungen gerecht werden.
Wir werden die Reform der Agrarsozialversicherung intensiv begleiten. Dabei wird die Hofabgabeklausel neu gestaltet.
Wir nehmen die kritische Diskussion zur Tierhaltung in der Gesellschaft auf und entwickeln eine nationale Tierwohl-Offensive. Sie wird die relevanten Rechtsbereiche – das Tiergesundheitsgesetz und das Tierarzneimittelrecht – sinnvoll in einem einheitlichen Rechtsrahmen zusammenführen. Die gesetzlichen Regeln zur Verringerung des Antibiotika-Einsatzes werden unbürokratisch und praxisnah umgesetzt. Wir werden die Sachkunde der Tierhalter fördern. Gleichzeitig erarbeiten wir ein bundeseinheitliches Prüf- und Zulassungsverfahren für Tierhaltungssysteme. Ziel ist es außerdem, EU-weit einheitliche und höhere Tierschutzstandards durchzusetzen.
Wir streben eine flächengebundene Nutztierhaltung an. Ziel ist es, eine tiergerechte Haltung in Deutschland zu fördern. Wir werden überdies einen wissenschaftlichen Diskurs über Größen tiergerechter Haltung von Nutztieren auf den Weg bringen. Wir werden gemeinsam mit den Ländern und den Kommunen die Initiative ergreifen, um das Problem überfüllter Tierheime anzugehen. Die Erforschung von Ersatzmethoden zum Tierversuch wird intensiviert und dafür die personelle und finanzielle Ausstattung der Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch (ZEBET) gestärkt.
Wir treten auf europäischer Ebene für ein Verbot des Klonens von Tieren und des Imports von geklonten Tieren und deren Fleisch ein. Wir streben eine Kennzeichnungspflicht für Nachkommen von geklonten Tieren und deren Fleisch an. Das bestehende Patentierungsverbot auf konventionelle Züchtungsverfahren, daraus gewonnene Tiere und Pflanzen sowie auf deren Produkte und auf das zu ihrer Erzeugung bestimmte Material soll durchgesetzt und die einschlägigen europäischen Vorschriften präzisiert werden.
Wir erkennen die Vorbehalte des Großteils der Bevölkerung gegenüber der grünen Gentechnik an.
Wir treten für eine EU-Kennzeichnungspflicht für Produkte von Tieren, die mit genveränderten Pflanzen gefüttert wurden, ein. An der Nulltoleranz gegenüber nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Bestandteilen in Lebensmitteln halten wir fest – ebenso wie an der Saatgutreinheit.
Um den Verlust landwirtschaftlicher Nutzflächen weitestgehend zu vermeiden, streben wir den unverzüglichen Erlass einer Bundeskompensationsverordnung an.
Dünge- und Pflanzenschutzmittel müssen so eingesetzt werden, dass Risiken für Mensch, Tier und Naturhaushalt minimiert werden. Wir werden den Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz entschlossen umsetzen.
Bei Maßnahmen, die landwirtschaftliche Flächen in Anspruch nehmen, müssen agrarstrukturelle Belange angemessen berücksichtigt werden. Insbesondere im Rahmen des für die Energiewende notwendigen Netzausbaus sind faire Entschädigungen für Grundstückseigentümer und -nutzer erforderlich.
Zum Erhalt und Ausbau der Bienenhaltung in Deutschland sind gemeinsame BundLänder-Anstrengungen notwendig. Wir führen das Deutsche Bienenmonitoring mit dem mehrjährigen Untersuchungsprogramm weiter.
Aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit werden wir die Förderung des Agrardiesels in der jetzigen Form beibehalten und streben eine einheitliche europäische Regelung über die Energiesteuerrichtlinie an.
Verbraucher sollen selbstbestimmt entscheiden können. Unser Ziel ist ein verbraucherfreundlicher, transparenter Markt, auf dem sichere und gute Produkte unter fairen und nachhaltigen Bedingungen hergestellt und angeboten werden. Verbraucherpolitik hat auch das Ziel, das Vertrauen zwischen Wirtschaft und Verbrauchern zu stärken. Ungleichgewichte im Markt beseitigen wir, indem wir für Transparenz, Vergleichbarkeit und Möglichkeiten einer effektiven Rechtsdurchsetzung sorgen. Unserer Politik liegt ein differenziertes Verbraucherbild zugrunde. Bedürfnisse, Interessen und Wissen der Verbraucher variieren je nach Markt. Wo Verbraucher sich nicht selbst schützen können oder überfordert sind, muss der Staat Schutz und Vorsorge bieten. Zudem muss er die Verbraucher durch gezielte und umfassende Information, Beratung und Bildung unterstützen. Dies gilt insbesondere für neue Bereiche wie den Finanzmarkt und Digitale Welt. Dafür wollen wir die bestehenden Verbraucherorganisationen mit einer speziellen Marktwächterfunktion „Finanzmarkt“ und „Digitale Welt“ beauftragen.
Bessere Organisation des Verbraucherschutzes und Ausbau der Forschung Wir setzen einen unabhängigen und interdisziplinär besetzten Sachverständigenrat für Verbraucherfragen ein, der durch eine Geschäftsstelle unterstützt wird. Er soll zu wichtigen Verbraucherfragen und Teilmärkten Stellungnahmen und Empfehlungen formulieren.
Im Interesse eines besseren Verbraucherschutzes werden wir darauf hinwirken, dass das Verbrauchervertragsrecht künftig verständlich, übersichtlich und in sich stimmig ausgestaltet ist sowie effektiver durchgesetzt werden kann. Informationspflichten müssen sich an den Bedürfnissen der Verbraucher orientieren.
Die mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken erzielten Verbesserungen wollen wir nach zwei Jahren evaluieren.
Die spezialisierten Verbraucherzentralen informieren die zuständigen staatlichen Stellen über die aus der flächendeckenden Beratung und Marktbeobachtung gewonnenen Erkenntnisse.
Der Verbrauchercheck bei gesetzgeberischen Vorhaben wird ausgeweitet, der Nutzen für Verbraucher begründet und konkret ausgeführt.
Behörden soll bei begründetem Verdacht auf wiederholte Verstöße gegen Verbraucherrechte eine Prüfpflicht auferlegt werden. Bei Bundesnetzagentur, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bundeskartellamt und Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wird Verbraucherschutz gleichberechtigtes Ziel ihrer Aufsichtstätigkeit.
Die Zuwendungen an die Stiftung Warentest und den Verbraucherzentrale Bundesverband werden erhöht. Das Stiftungskapital der Stiftung Warentest wird verstärkt.
Die Stiftung Datenschutz soll in die Stiftung Warentest integriert werden.
Das EU-Verbraucherrecht soll auf Grundlage des Prinzips der Mindestharmonisierung weiterentwickelt werden. Der Grundsatz der Subsidiarität muss stärker Beachtung finden. Die Koalition möchte, dass Deutschland das Niveau dieser Mindestregelungen übertrifft. In Fällen besonderen Nutzens für Verbraucher unterstützen wir eine Vollharmonisierung.
Bei einem Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA müssen die hohen europäischen Standards u. a. im Verbraucher- und Datenschutz weiter Geltung behalten.
Bei der Neuregelung der Fluggastrechteverordnung und des Pauschalreiserechts setzt sich Deutschland für den Erhalt des bestehenden Schutzniveaus ein; missbräuchliche Praktiken wie überhöhte Gebühren für Namenswechsel und verloren gegangene Reiseunterlagen werden unterbunden.
Die EU-Richtlinie über Alternative Streitbeilegung wird zeitnah verbraucherfreundlich umgesetzt und der „Online-Schlichter“ bundesweit einheitlich ausgeweitet. Bestehende Schlichtungsmöglichkeiten werden auf ihre Verbraucherfreundlichkeit überprüft.
Wir wollen die Grundlagen für ein Label schaffen, das nachhaltige Produkte und Dienstleistungen kennzeichnet und den Lebenszyklus des Produkts einbezieht. Die Koalition prüft, ob beim werblichen Herausstellen besonderer Produkteigenschaften ein Auskunftsanspruch für Verbraucher geschaffen wird.
Auf EU-Ebene wirken wir darauf hin, dass reparaturfreundliche Maßnahmen in die Öko-Design-Richtlinie aufgenommen werden.
Zur Verbesserung der Produktsicherheit setzen wir uns für ein europäisches Sicherheitszeichen analog zum deutschen GS-Zeichen und auf EU-Ebene für eine verpflichtende Drittprüfung für Kinderspielzeug ein.
Produktinformationsblätter sollen auch für andere Märkte wie Telekommunikation und Energie eingeführt werden. Die Zweckmäßigkeit und die Verständlichkeit von Produktinformationsblättern und Beratungsprotokollen (Finanzbereich) müssen regelmäßig überprüft und Verbesserungen umgesetzt werden, zum Beispiel durch Standardisierung.
Die staatlich geförderte private Altersvorsorge soll verbraucherfreundlicher werden, zum Beispiel indem die Verwaltungskosten begrenzt werden.
Wir werden die Evaluierung der gesetzlichen Regelungen zur Einführung des Pfändungsschutzkontos auswerten und insbesondere dafür Sorge tragen, dass die Kosten für ein Pfändungsschutzkonto nicht unangemessen hoch sind.
Die Inanspruchnahme des Dispositionskredits soll nicht zu einer übermäßigen Belastung eines Bankkunden führen. Daher sollen die Banken verpflichtet werden, beim Übertritt in den Dispositionskredit einen Warnhinweis zu geben; bei dauerhafter und erheblicher Inanspruchnahme sollen sie dem Kunden eine Beratung über mögliche kostengünstigere Alternativen zum Dispositionskredit anbieten müssen.
Wir werden die Einführung der Honorarberatung als Alternative zu einer Beratung auf Provisionsbasis für alle Finanzprodukte vorantreiben und hohe Anforderungen an die Qualität der Beratung festlegen. Die Berufsbezeichnungen und Ausbildungsstandards der Berater auf Honorarbasis werden weiterentwickelt.
Das in der finanziellen Anlageberatung verwendete Beratungsprotokoll werden wir im Hinblick auf die praktikable Handhabung überprüfen und mit Verbesserungen für Anleger weiterentwickeln.
Wir wollen Regelungen für einen besseren Schutz vor Strom- und Gassperren, zum Beispiel durch den Einsatz von intelligenten Stromzählern mit Prepaid-Funktion. Bei den Tarifgenehmigungen ist zu beachten, dass Grundversorgertarife angemessen gestaltet sind. Es werden Instrumente entwickelt, um die zugesagte Qualität von Energiedienstleistungen und Energieeffizienzinvestitionen aus Sicht der Verbraucher sicherzustellen.
Wir fördern Innovationen und Techniken, die sicherstellen, dass Profilbildung und darauf basierende Geschäftsmodelle ohne die Erhebung individualisierter personenbezogener Daten auskommen können. Nicht-anonyme Profilbildungen müssen an enge rechtliche Grenzen und die Einwilligung der Verbraucher geknüpft werden. Unternehmen, die Scoringverfahren anwenden, werden verpflichtet, dies der zuständigen Behörde anzuzeigen. Wir werden die Rechtsgrundlage dafür schaffen, dass die Verbraucherverbände datenschutzrechtliche Verstöße abmahnen und Unterlassungsklage erheben können.
Den mobilen Commerce werden wir verbraucherfreundlich ausgestalten, zum Beispiel durch transparente Darstellungsmöglichkeiten auf mobilen Endgeräten und Rückgabemöglichkeiten von Apps. Wir stärken die Rechte von Verbrauchern bei der Nutzung digitaler Güter gegenüber der Marktmacht globaler Anbieter. Im Rahmen der Evaluation des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken wird insbesondere die Wirksamkeit der Streitwertdeckelung bei Abmahnungen gegen Verbraucher auf Grund von urheberrechtlichen Verstößen im Internet geprüft.
Die Lebensmittelüberwachung wird die Koalition besser vernetzen und in Deutschland und der EU für einheitliche Standards und eine sachgerechte Kontrolldichte sorgen.
Verbraucherinformationsgesetz und § 40 Lebens- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) werden dahingehend geändert, dass die rechtssichere Veröffentlichung von festgestellten, nicht unerheblichen Verstößen unter Reduzierung sonstiger Ausschluss- und Beschränkungsgründe möglich ist.
Wir werden zum Beispiel im Bereich der Dokumentation und Kennzeichnung darauf achten, dass für kleinere, regional tätige Unternehmen unbürokratische Lösungen gefunden werden, ohne das Schutzniveau zu gefährden.
Wir setzen uns in der EU für ein Tierwohllabel nach deutschem Vorbild und für eine verpflichtende Kennzeichnung für Produkte von Tieren ein, die mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert wurden. Sie tritt für ein Verbot des Klonens zur Lebensmittelherstellung und des Imports von geklonten Tieren sowie für eine Kennzeichnungspflicht von Tieren und tierischen Produkten von deren Nachkommen ein. Für Lebensmittel muss es eine verpflichtende Kennzeichnung von Herkunft und Produktionsort geben.
Die Empfehlungen der Lebensmittelbuchkommission müssen sich stärker am Anspruch der Verbraucher nach „Wahrheit und Klarheit“ orientieren.
Die Koalition wird bestehende Initiativen zur Ernährung und Gesundheit evaluieren und die erfolgreichen verstetigen.