Inhalt

Vorheriges Thema

4.2. Lebensqualität in der Stadt und auf dem Land

Nächstes Thema

4.4. Digitale Agenda für Deutschland

Diese Seite

4.3. Kultur, Medien und Sport

Kultur

Kulturförderung im föderalen System

Kunst- und Kulturförderung ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen, die diese in ihrer jeweils eigenen Zuständigkeit wahrnehmen. Den Kulturhaushalt des Bundes wird die Koalition auf hohem Niveau weiterentwickeln. Kultur ist keine Subvention, sondern eine Investition in unsere Zukunft.

Bund und Länder sollten bei der Planung und Finanzierung künftig intensiver und systematischer zusammenwirken (kooperativer Kulturföderalismus). Dazu soll ein regelmäßiger Austausch zwischen Bund, Ländern und Kommunen etabliert werden. Die Kulturstiftungen des Bundes und der Länder sind einzubeziehen.

Der Bund fördert national bedeutsame Kultureinrichtungen. Für eine Bundesbeteiligung sind Förderkriterien zu erarbeiten, um eine systematisch und eindeutig strukturierte Förderkulisse zu erreichen. Für die bisher geförderten Einrichtungen bedarf es langfristiger Finanzierungsperspektiven auch über 2019 hinaus. Die Koalition wird das Programm „Invest Ost – Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Ostdeutschland“ fortsetzen.

Die Förderung folgender national bedeutsamer Kulturorte soll vorrangig geprüft werden: Romantikmuseum in Frankfurt am Main, Schaumagazin für Künstlernachlässe in der Abtei Brauweiler (NRW), Residenzschloss Dresden und Internationales Tanzzentrum Pina Bausch.

Angesichts des rasanten gesellschaftlichen Wandels (Demografie, Digitalisierung, Integration etc.) sollte die kulturelle Infrastruktur in Deutschland fortentwickelt, modernisiert und an die neuen Herausforderungen angepasst werden. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die Barrierefreiheit kultureller Einrichtungen und Baudenkmäler.

Gemeinsam mit den Ländern will die Koalition neue Arbeitsformen und Kooperationsmodelle entwickeln, um die Potenziale des demografischen Wandels im Kulturbereich aufzuzeigen und die identitätsstiftende Wirkung von Kunst und Kultur herauszustellen.

Der Analyse, dem Austausch und der Reflexion dienen eine verstärkte Kulturpolitikforschung und eine gegebenenfalls gesetzlich zu sichernde Kulturstatistik. Dazu gehört auch die Weiterentwicklung einer qualifizierten Besucherforschung, die wertvolle Rückmeldungen zu künstlerischen Angeboten gibt.

Die Kulturlandschaft in Deutschland zeichnet sich durch kulturelle Vielfalt und viele freie Initiativen und Projekte aus, die immer wieder neu anzuregen und zu vitalisieren sind. Das Engagement des Bundes für die Förderung der freien, zeitgenössischen und darstellenden Kunst und Kultur ist vor allem auch im Hinblick auf interkulturelle Belange zu verstärken.

Der Kulturstiftung des Bundes (KSB) kommt als Förderin und als Dachorganisation für die Zuwendungen an die Kulturfonds eine wesentliche Rolle zu, die weiter gestärkt werden soll. Die Koalition will zudem die Autonomie und die Arbeit der bestehenden Fonds finanziell verstärken.

Mit der Musikförderung des Bundes will die Koalition den Ansatz einer konzeptorientierten Kulturförderung weiterentwickeln. Die Gründung eines Musikfonds auf Bundesebene für die Entwicklung der zeitgenössischen Musikkultur hilft, eine Lücke im Fördersystem zu schließen.

Auch die Förderung des Bundes für die innovative und international ausstrahlende Kunstform Tanz soll im Dialog mit den Ländern fortgesetzt und im Rahmen eines zeitgemäßen, nachhaltig wirkenden Förderprogramms weiter entwickelt werden.

Die besondere Verantwortung des Bundes in Berlin ist eine dauerhafte Aufgabe, der Hauptstadtfinanzierungsvertrag ist langfristig auszugestalten. Die Koalition wird mit dem Land Berlin einen Folgevertrag für den Ende 2017 auslaufenden Hauptstadtfinanzierungsvertrag vereinbaren, mit dem weiterhin alle grundsätzlichen Fragen der gesamtstaatlichen Repräsentation des Bundes in der Hauptstadt und die damit verbundene Kulturfinanzierung einvernehmlich und verbindlich auf der Grundlage des Art. 22 Abs. 1 GG geregelt werden.

Mit dem Berliner Schloss/Humboldtforum erhält Berlin einen zentralen städtebaulichen Ankerpunkt zurück. Die Arbeiten werden zügig fortgesetzt. Der Bund wird die Stiftung Berliner Schloss/Humboldtforum bei ihrem Werben um Spenden weiter unterstützen.)

Um den späteren Gebäudebetrieb des Humboldt-Forums zu gewährleisten, die Bespielung des Hauses angemessen vorzubereiten und nach Übergabe an die Nutzer ein anspruchsvolles Kulturprogramm für alle zu ermöglichen, wird die Koalition die Weiterentwicklung des Nutzungskonzeptes begleiten und dafür in der Finanzplanung rechtzeitig die erforderlichen Mittel etatisieren.

Die Koalition wird die Arbeit der Stiftung Preußischer Kulturbesitz stärken und die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten weiter unterstützen.

Die Koalition bekennt sich zu dem Ziel, jedem Einzelnen unabhängig von seiner sozialen Lage und ethnischen Herkunft gleiche kulturelle Teilhabe in allen Lebensphasen zu ermöglichen. Kultur für alle umfasst Inklusion, Geschlechtergerechtigkeit sowie interkulturelle Öffnung. Diese Grundsätze sind auch auf die vom Bund geförderten Einrichtungen und Programme zu übertragen.

Kulturelle Bildung ist unverzichtbar für die Persönlichkeitsentwicklung insbesondere junger Menschen, ihre sozialen Kompetenzen und für die gesellschaftliche Teilhabe. Dies schließt auch Medienbildung mit ein. Dafür bedarf es eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen verlässlicher Strukturförderung und innovativer Projektförderung. Das Programm „Kultur macht stark – Bündnisse für die Bildung“ soll auf seine Effizienz überprüft, mit dem Kulturbereich und den Ländern abgestimmt und inhaltlich weiterentwickelt werden.

Gedenken und Erinnern, kulturelles Erbe, Baukultur

Das historische Gedächtnis und insbesondere die Aufarbeitung der jüngeren Geschichte unseres Landes bleiben dauerhafte Aufgaben.

Unser Bewusstsein für Freiheit, Recht und Demokratie ist geprägt durch die Erinnerung an NS-Terrorherrschaft, an Stalinismus und SED-Diktatur, aber auch durch positive Erfahrungen deutscher Demokratiegeschichte. Das bewährte Gedenkstättenkonzept des Bundes ist weiterzuentwickeln. Besondere Bedeutung misst die Koalition der Zeitzeugenarbeit, der politischen Bildung sowie der Wirkung authentischer Orte bei. Die Gedenkstätte Geschlossener Jugendwerkhof Torgau wird in die institutionelle Förderung des Bundes aufgenommen.

Das im Gedenkstättenkonzept enthaltene Themenfeld Opposition und Widerstand setzt die Koalition unter anderem um, indem das von der Robert-HavemannGesellschaft bewahrte Archiv der DDR-Opposition und die Open-Air-Ausstellung „Friedliche Revolution 1989” dauerhaft gesichert werden.

Die Koalition unterstützt das Vorhaben, die ehemalige Stasi-Zentrale in BerlinLichtenberg künftig als Ort der Aufklärung über Diktatur und Widerstand zu nutzen und fortzuentwickeln. Sie unterstützt auch den Umzug des Alliierten-Museums an den ehemaligen Flughafen Berlin Tempelhof.

Die Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus und den Widerstand gegen das NS-Regime auch in seiner europäischen Dimension werden wir wachhalten. Dem systematischen Völkermord an den europäischen Juden sowie an anderen Völkern und Gruppen wird in der deutschen Erinnerungskultur immer eine außerordentliche Bedeutung zukommen.

Bis heute ist der Verbleib von Kunst- und Kulturgütern, die Eigentümer aufgrund der Verfolgung durch die Nationalsozialisten verloren haben, nicht vollständig geklärt. Die Folgen nationalsozialistischer Unrechtsmaßnahmen bestehen fort. Um dem Anspruch bei der Restitution NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz, gerecht zu werden, will die Koalition die Mittel für die Provenienzforschung verstärken.

Die Koalition wird die Aufarbeitung der NS-Vergangenheit von Ministerien und Bundesbehörden vorantreiben. In einer Bestandsaufnahme soll der aktuelle Forschungsstand und bestehende Forschungsbedarf auf Bundesebene zur Aufarbeitung der frühen Nachkriegsgeschichte von Ministerien und Behörden in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR ermittelt werden.

Angesichts der enormen Wissensdefizite bei Jugendlichen über die beiden deutschen Diktaturen im 20. Jahrhundert gilt es, wirksame Mittel für eine bessere Wissensvermittlung wie die schulische und außerschulische politische Bildung zu nutzen. Authentischen Orten, wie beispielsweise dem ehemaligen „Reichsparteitagsgelände“ in Nürnberg, kommt eine wesentliche Funktion für die Geschichtskultur in Deutschland zu, die gemeinsam mit dem jeweiligen Land erhalten und genutzt werden soll.

In der kommenden Legislaturperiode werden wir u. a. den 100. Jahrestag des Ausbruchs des Ersten Weltkrieges, 25 Jahre Mauerfall und Deutsche Einheit, das Gedenken an 70 Jahre Befreiung der Konzentrationslager, Ende des Zweiten Weltkrieges und 80 Jahre „Nürnberger Gesetze“ angemessen begehen.

Die Koalition wird die Arbeit der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur finanziell stabilisieren.

Die Restitution von Kunst- und Kulturgut, das von Behörden in der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone/DDR den rechtmäßigen Eigentümern entzogen wurde, ist eine noch nicht abgeschlossene Aufgabe. Zur Klärung der Ansprüche früherer Eigentümer muss auch in diesen Fällen die Provenienzforschung verstärkt werden.

Die Koalition will das Verständnis für unsere gemeinsame europäische Geschichte weiterentwickeln und begrüßt das Projekt „Europäisches Kulturerbe-Siegel“. Das Europäische Netzwerk Erinnerung und Solidarität kann mit anderen europäischen Partnern den Nukleus dafür bilden, Erinnerung und Gedenken im Geiste europäischer Versöhnung und Demokratie, Austausch und gemeinsame Projekte zu vertiefen. Dabei wird die Koalition das Netzwerk unterstützen.

Die Förderung des kulturellen Erbes der Deutschen im östlichen Europa gemäß § 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) ist ein Beitrag zur kulturellen Identität Deutschlands und Europas. Mit dem Ziel verstärkter europäischer Integration soll auch die „Konzeption 2000“ der Kulturförderung des Bundes nach § 96 BVFG angepasst und weiterentwickelt sowie die Umsetzung der Konzeption der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung (SFVV) erfolgen. Die Koalitionsparteien stehen zur gesellschaftlichen wie historischen Aufarbeitung von Zwangsmigration, Flucht und Vertreibung. Wir bekräftigen unsere Verbundenheit mit den deutschen Minderheiten in Mittel- und Osteuropa sowie mit den im Ausland lebenden Deutschen.

Die Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes ist eine gesamtstaatliche Aufgabe. Die entsprechende Koordinierungsstelle bei der Staatsbibliothek zu Berlin wird auf Basis einer bereits geplanten Evaluierung und in Abstimmung mit den Ländern, gegebenenfalls über ein Bund-Länder-Förderprogramm, über 2015 hinaus fortgeführt.

Wir wollen einen breiten gesellschaftlichen Dialog zu baukulturellen Fragen fördern – auch zu Bauvorhaben des Bundes. Die Bundesstiftung Baukultur als hierfür wichtigen Partner wollen wir stärken.

Auch der der Erhalt von Denkmälern ist eine gesamtstaatliche Aufgabe. Der Bund wird die Denkmalschutz-Sonderprogramme sowie das Programm „National wertvolle Kulturdenkmäler“ fortsetzen. Die Koalition setzt sich für ein „Europäisches Jahr für Denkmalschutz“ ein. Die für die Baukultur und den Denkmalschutz bereitgestellten Mittel werden wir auf sachgerechtem Niveau fortführen. An der steuerlichen Förderung von Baudenkmälern und Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen halten wir fest.

Zu den herausragenden internationalen Stätten unserer Denkmalschutzlandschaft zählen die UNESCO-Welterbestätten. Der Bund wird den dafür zuständigen Ländern bei deren Pflege und Erhaltung weiterhin ein verlässlicher Partner sein.

Das bewährte „Investitionsprogramm Nationale UNESCO-Welterbestätten“ soll in der Verantwortung der entsprechenden Ressorts fortgeführt und die Koordinierungsstelle Welterbe personell verstetigt werden.

Mit der Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes will die Koalition ein, den Kulturgutschutz stärkendes, kohärentes Gesetz schaffen, um sowohl illegal ausgeführtes Kulturgut anderer Staaten effektiv an diese zurückzugeben, als auch deutsches Kulturgut besser vor Abwanderung ins Ausland zu schützen.

Im Zweiten Weltkrieg wurden zahlreiche Kulturgüter aus Deutschland als „Beutekunst“ nach Russland und in andere Staaten, vor allem in Mittel- und Osteuropa, verbracht. Ihre Rückführung ist und bleibt ein wichtiges Ziel der Bundesregierung.

Das Bauhaus-Jubiläum im Jahre 2019 wird als Ereignis von nationaler und weltweiter Strahlkraft auch durch den Bund unterstützt. Wir werden bei den drei BauhausEinrichtungen Stiftung Bauhaus-Dessau, Klassik-Stiftung Weimar und BauhausArchiv Berlin die notwendigen baulichen Voraussetzungen schaffen. Der Bund wird sich gemeinsam mit den im Bauhaus-Verbund zusammengeschlossenen Ländern an der Vorbereitung des Bauhaus-Jubiläums beteiligen.

Der 250. Geburtstag von Ludwig van Beethoven im Jahr 2020 bietet herausragende Chancen für die Kulturnation Deutschland im In- und Ausland. Deshalb ist die Vorbereitung dieses wichtigen Jubiläums eine nationale Aufgabe.

Die Koalition wird das Bundesarchivgesetz novellieren, insbesondere durch Verbesserung der Nutzer- und Wissenschaftsfreundlichkeit. Das Bundesarchiv muss in die Lage versetzt werden, die E-Verwaltung einführen zu können.

Soziale Absicherung von Künstlern

Die Koalition wird sich in der kommenden Legislaturperiode für die soziale Absicherung von Kreativen und Künstlern einsetzen und für weitere Verbesserungen sorgen. Lücken in der sozialen Absicherung von Künstlern werden wir identifizieren und Lösungen entwickeln.

Wir werden die Künstlersozialkasse erhalten und durch eine regelmäßige Überprüfung der Unternehmen auf ihre Abgabepflicht hin dauerhaft stabilisieren. Dafür müssen wir einen weiteren Anstieg der Künstlersozialabgabe verhindern. Dies setzt voraus, dass alle abgabepflichtigen Unternehmen ihren Beitrag leisten.

Ein effizientes Prüfverfahren soll die Belastungen für Wirtschaft und Verwaltungen minimieren und Abgabegerechtigkeit herstellen. Dabei wollen wir auch die Abgrenzung von ehrenamtlicher und künstlerischer Tätigkeit schärfen.

Reform des Urheberrechts

Wir wollen das Urheberrecht den Erfordernissen und Herausforderungen des digitalen Zeitalters anpassen. Dabei werden digitale Nutzungspraktiken berücksichtigt. Ziel muss ein gerechter Ausgleich der Interessen von Urhebern, Verwertern und Nutzern sein. Damit der Wert kreativer Leistungen stärker in den Mittelpunkt der Urheberrechtsdebatte rückt, muss das Bewusstsein für den Wert geistigen Eigentums in der Gesellschaft gestärkt werden. Die Koalition will deshalb entsprechende Maßnahmen unterstützen.

Zum effektiveren Schutz von Markeninhabern, Urhebern und anderen Kreativen vor Rechtsverletzungen im weltweiten digitalen Netz streben wir den Ausbau verbindlicher europäischer und inter-nationaler Vereinbarungen an. Alle Maßnahmen zum Schutz geistigen Eigentums müssen verhältnismäßig sein. Als wesentlichen Beitrag zum Schutz der Verbraucher und zur Eindämmung von massenhaften Rechtsverletzungen sehen wir die Diensteanbieter im Internet stärker in der Verantwortung.

Wir wollen die Rechtsdurchsetzung insbesondere gegenüber Plattformen verbessern, deren Geschäftsmodell im Wesentlichen auf der Verletzung von Urheberrechten aufbaut. Wir werden dafür sorgen, dass sich solche Diensteanbieter nicht länger auf das Haftungsprivileg, das sie als sogenannte Hostprovider genießen, zurückziehen können und insbesondere keine Werbeeinnahmen mehr erhalten.

Um Rechtsverletzungen vorzubeugen, werden wir die Medienkompetenz der Internetnutzer stärken und sie besser in die Lage versetzen, zwischen legalen und illegalen Angeboten im Netz zu unterscheiden.

Wir wollen die kollektive Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften stärken und insbesondere die Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften effektiver ausgestalten.

Wir wollen Verhandlungen und Streitigkeiten über die Höhe der Privatkopievergütung schneller, effizienter und einfacher gestalten und werden eine Hinterlegungspflicht für gesetzliche Vergütungsansprüche einführen.

Um die Position des Urhebers zu verbessern und Kreativen eine angemessene Vergütung zu ermöglichen, bedarf es einer Überarbeitung des Urhebervertragsrechts. Dabei müssen wir feststellen, ob Verhandlungs- bzw. Konfliktlösungsmechanismen effizient genug ausgestaltet sind und ob das Verfahren insgesamt beschleunigt werden muss sowie die Verbindlichkeit des Schlichtungsverfahrens zu verbessern ist.

Wir bekennen uns zur Vertragsfreiheit im Urheberrecht und sind uns bewusst, dass Inhalte oft unter (impliziten) Nutzungsbestimmungen angeboten werden. Gleichzeitig ist das Interesse der Verbraucher an einer langfristigen und geräteunabhängigen Nutzung ihrer legal erworbenen digitalen Inhalte zu berücksichtigen. Unser Ziel ist es daher, die Portabilität gekaufter Inhalte zu ermöglichen und zu fördern. Geprüft werden soll zudem, wie urheberrechtlich sichergestellt werden kann, dass Technologiebrüche bei der Weiterversendung von Rundfunksignalen vermieden werden können.

Wir werden den wichtigen Belangen von Wissenschaft, Forschung und Bildung stärker Rechnung zu tragen und eine Bildungs- und Wissenschaftsschranke einführen. Wir werden prüfen, ob den öffentlichen Bibliotheken gesetzlich das Recht eingeräumt werden sollte, elektronische Bücher zu lizensieren.

Wir werden eine umfassende Open Access Strategie entwickeln, die die Rahmenbedingungen für einen effektiven und dauerhaften Zugang zu öffentlich finanzierten Publikationen und auch zu Daten (open data) verbessert.

Die Veränderung der Medienwelt hat auch Folgen für die Printmedien, jedoch bleiben die Gründe für steuerliche Erleichterungen – Kultur- und Medienangebote als Teil der Daseinsvorsorge – auch in der digitalen Welt die gleichen. Den verminderten Mehrwertsteuersatz für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften will die Koalition beibehalten; er soll in Zukunft auch für Hörbücher gelten. Auf europäischer Ebene wird die Koalition darauf hinwirken, dass auf E-Books, E-Paper und andere elektronische Informationsmedien künftig der ermäßigte Mehrwertsteuersatz Anwendung finden kann. Essentiell für die Erhaltung der Vielfalt der Bücher und Buchhandlungen ist die Buchpreisbindung, die europarechtlich auch im Hinblick auf E-Books abzusichern ist.

Die Koalition wird auch in Zukunft an den Steuererleichterungen für kulturelle Leistungen festhalten und den bestehenden Standard der Steuererleichterungen für gemeinnützige Einrichtungen bewahren. Die Koalition wird prüfen, ob weitere Umsatzsteuererleichterungen für künstlerische Berufe möglich sind.

Medien

Unabhängige und vielfältige Medien sind Grundpfeiler einer funktionierenden Demokratie. Es ist deshalb erklärtes Ziel der Koalition, die Medienfreiheit, -vielfalt und unabhängigkeit zu sichern. Die Digitalisierung und die damit einhergehende Konvergenz der Medien prägen die aktuelle Entwicklung der Medienwelt. Dabei soll nicht der Verbreitungsweg, sondern der Inhalt über das Regulierungsregime entscheiden. Deshalb unterstützt der Bund die Bemühungen der Länder um eine der Medienkonvergenz angemessene Medienordnung. In diesem Zusammenhang setzt sich die Koalition für eine im Anschluss an die Vorarbeit der Länder einzusetzende zeitlich befristete Bund-Länder-Kommission ein, um erforderliche Kompatibilitätsregeln und daran anknüpfende Anpassungen - zum Beispiel an den Schnittstellen Medienaufsicht, Telekommunikationsrecht und Wettbewerbsrecht – zu erarbeiten.

Insbesondere aufgrund europäischer und internationaler Entwicklungen im Medienbereich ist es wichtig, mit einer abgestimmten und starken Stimme zu sprechen. Deshalb ist es notwendig, dass deutsche Interessen konsequent und in enger Abstimmung zwischen Bund und Ländern in Brüssel vertreten werden.

Im Wissen um die Zuständigkeit der Länder bekennt sich die Koalition zur dualen Medienordnung. Die Koalition will faire Wettbewerbschancen für alle Medienanbieter. Deshalb wollen wir die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen privatwirtschaftlicher Medienproduktion stärken. Sie setzt sich für das Prinzip der Plattformneutralität ein, d. h. bei Distributionsplattformen für Rundfunk und Telemedien insbesondere bei marktbeherrschenden Plattformbetreibern sind eine diskriminierungsfreie Informationsübermittlung und der neutrale Zugang zu Inhalten sicherzustellen. Private und öffentlich-rechtliche audiovisuelle Medienangebote und journalistisch-redaktionelle Inhalte, die einen Beitrag im Sinne des Public Value leisten, sollen einen diskriminierungsfreien Zugang zu Distributionswegen und eine herausgehobene Auffindbarkeit erhalten.

Die Koalition wird sich für eine Revision der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL) einsetzen, die den Entwicklungen einer konvergenten Medienwelt gerecht wird und u. a. Werberegeln dereguliert. Im Bereich Online-Werbung unterstützen wir die Selbstregulierungsansätze der Branche.

Es ist zu prüfen, inwieweit das Kartellrecht den aktuellen Entwicklungen im Sinne der Konvergenz anzupassen ist. Dabei darf die Wettbewerbsfähigkeit unserer Medienunternehmen im internationalen Vergleich nicht beeinträchtigt werden.

Bei der Frequenzplanung (Digitale Dividende II) werden wir auf nationaler und europäischer Ebene im Einvernehmen mit den Ländern die Belange des hiervon betroffenen Rundfunks (DVB-T) und die Interessen der Nutzer drahtloser Produktionsmittel (z. B. in Kultureinrichtungen) berücksichtigen. Die für den Umstieg auf DVB-T2 notwendigen Voraussetzungen müssen erhalten bleiben.

Die Deutsche Welle ist eine wichtige Stimme Deutschlands in der Welt und muss dauerhaft und spürbar gestärkt werden. Die von Bund und Ländern im Sommer 2013 vereinbarte grundlegende Verstärkung der Kooperation zwischen Deutscher Welle und ARD, ZDF und Deutschlandradio muss gerade im Informationsbereich umgesetzt werden.

Journalistisch-redaktionell verantwortete Medien sind von zentraler Bedeutung für Demokratie, Informationsfreiheit und Meinungsbildung und zwar unabhängig von der technologischen Verbreitung. Die Koalition unterstützt eine Initiative der Länder zur Wiedereinführung des „amtlichen Presseausweises“.

Die vielfältigen und wichtigen Initiativen der Bundeszentrale für politische Bildung insbesondere zur Stärkung des (Lokal-)Journalismus werden fortgesetzt und weiterentwickelt.

Die Koalition will gemeinsam mit den Verlagen sowie Journalistinnen und Journalisten das Bewusstsein für den Wert und die Bedeutung von Zeitungen und Zeitschriften als Kulturgut in der Gesellschaft verankern. Wir wollen die Angebotsvielfalt in diesem Bereich, insbesondere auch auf regionaler Ebene, erhalten. Verlage und Journalisten brauchen verlässliche Rahmenbedingungen von Seiten der Politik.

Wir halten das Presse-Grosso als neutralen Vertriebsweg für unverzichtbar. Es darf durch europäische Rechtsentwicklungen nicht beeinträchtigt werden. Wir werden uns bei den Ländern für eine presserechtliche Verankerung des Presse-Grosso einsetzen.

Gemeinsam mit den Ländern wird der Bund die Mediendatenbank fortentwickeln und die Fortsetzung der Pressestatistik als Medienstatistik unterstützen.

Die Koalition will unabhängige Buchhandlungen in ihrer Funktion als Ort der kulturellen Vermittlung und Begegnung und angesichts der stetigen Zunahme des durch große Marktakteure geprägten Versandbuchhandels stärken, z. B. durch die Einführung eines jährlichen Preises für besonders innovative und kulturell ausgerichtete Geschäftsmodelle.

Unser nationales Filmerbe muss dauerhaft gesichert und auch im digitalen Zeitalter sichtbar bleiben. Es bedarf hierfür neben einer Digitalisierungsförderung des Bundes auch der Beteiligung der Länder und der Filmwirtschaft. Die Stiftung Deutsche Kinemathek ist als eine der zentralen Einrichtungen zur Bewahrung und Zugänglichmachung des deutschen Filmerbes zu stärken. Die Koalition wird auch das Bundesarchiv personell und finanziell stärken.

Der Deutsche Filmförderfonds (DFFF) hat in den vergangenen Jahren maßgeblich zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Filmwirtschaft in Deutschland beigetragen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Produktionsstandorts Deutschland nachhaltig verbessert. Um die deutsche Filmwirtschaft zu stärken, werden wir die bisher geltende zeitliche Befristung des DFFF aufheben und das erfolgreiche Förderprogramm fortsetzen.

Die Koalition wird im Zuge der anstehenden Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG) die Wirkung einzelner Instrumente der Filmförderung mit dem Ziel evaluieren, das FFG „zukunftsfest“ zu machen.

Wir werden bei allen Verantwortlichen dafür werben, die Stärkung des deutschen Kinderfilms zu einer Schwerpunktaufgabe zu machen.

Wir wollen unsere vielfältige Kinolandschaft im Ganzen erhalten. Wir wollen in das erfolgreiche Förderprogramm zur Digitalisierung auch solche Kinos einbeziehen, die als Kulturort eine besondere Funktion wahrnehmen und bisher die Mindestfördervoraussetzungen nicht erfüllen konnten.

Digitale Medien

Deutschland soll sich zu einem digitalen Kulturland weiterentwickeln. Unser kulturelles Erbe muss digitalisiert werden, um es für die kommenden Generationen zu sichern.

Eine wichtige Aufgabe zur Sicherung unseres kulturellen Erbes übernimmt die Deutsche Digitale Bibliothek als deutscher Beitrag zur europäischen digitalen Bibliothek Europeana. Der Bund ist sich der Verantwortung für die digitale Erschließung der kulturellen und wissenschaftlichen Überlieferungen bewusst und treibt auf dieser Grundlage mit den Ländern und Kommunen eine abgestimmte Digitalisierungsstrategie voran. Die vom Bund geförderten Einrichtungen müssen in die Lage versetzt werden, ihre Bestände einzubringen.

Medienkompetenz ist eine elementare Schlüsselkompetenz in unserer digitalen Gesellschaft und grundlegende Voraussetzung für einen selbstbestimmten Umgang mit den Medien und dem Netz für alle Generationen. Sie eröffnet - auch im Zusammenwirken mit Bürgermedien - Chancen der medialen Teilhabe und des Netzes und sensibilisiert den Nutzer für mögliche Risiken. Die bisherigen Initiativen des Bundes sollen – unter Wahrung der Kompetenzen der Länder und in enger Abstimmung mit diesen – fortgesetzt und verstetigt werden. Initiativen wie das „Netz für Kinder“ / „Frag Finn“ ermöglichen Kindern einen sachkundigen Umgang mit dem Internet. Die „Nationale Initiative Printmedien“ soll weiterentwickelt werden und insbesondere die Medienkompetenzvermittlung von Kindern und Jugendlichen in den Blick nehmen.

Kinder und Jugendliche sollen die Chancen und Möglichkeiten, die ihnen das Internet bietet, optimal nutzen können, ohne mit für sie schädigenden Inhalten konfrontiert zu werden. Moderner Jugendmedienschutz muss Rahmenbedingungen für eine gemeinsam getragene Verantwortung von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft schaffen. Im Dialog sind neue Instrumente für einen wirksamen Jugendmedienschutz zu entwickeln.

Die Daten von Kindern und Jugendlichen in den sozialen Medien müssen besonders geschützt werden. Für einen wirksamen gesetzlichen Kinder- und Jugendschutz ist eine Angleichung der gesetzlichen Regelungen zum Schutz von Kindern unabhängig vom Verbreitungsweg der digitalen Medien anzustreben. Dabei sollten die heute geltenden hohen Jugendschutzstandards für Trägermedien als Orientierung dienen. Im Zentrum für Kinderschutz im Internet (I-KiZ) arbeiten die Beteiligten zusammen an einer Gesamtstrategie, die Regulierung, Anbieterverantwortung und die Stärkung der Medienkompetenz miteinander verbindet und internationale Zusammenarbeit sicherstellt.

Digitale Spiele prägen den Alltag vieler, insbesondere jüngerer Menschen in unserem Land. Wir erkennen die Vielfalt hochwertiger Angebote, insbesondere pädagogisch wertvoller Computerspiele, sowie die große kreative Leistung und hohe technische Kompetenz der Spieleentwickler an. Dies wollen wir weiter fördern, beispielsweise mit dem Deutschen Computerspielpreis. Diesen wollen wir zeitgemäß weiterentwickeln. Die gemeinsam durch den Deutschen Bundestag, die Bundesregierung und die Computerspielewirtschaft initiierte und mittlerweile gegründete Stiftung Digitale Spielekultur soll gemeinsam mit den Marktteilnehmern weiter ausgebaut werden, um in den Schwerpunkten Wirtschaft und Ausbildung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur sowie Forschung und Wissenschaft neue Impulse setzen zu können. Wir wollen zudem das digitale Spiel für nachfolgende Generationen erhalten. Es gilt, geeignete Archivierungsmöglichkeiten zu prüfen.

Sport

Sport hat eine herausragende gesellschaftspolitische Bedeutung und stellt die größte Bürgerbewegung Deutschlands dar. Die Bundesregierung versteht sich als fairer Partner des organisierten Sports. Wir wollen, dass Deutschland eine erfolgreiche Sportnation bleibt. Im Spitzensport verbessern wir die Rahmenbedingungen für hochqualifizierte Trainerinnen und Trainer durch gute Arbeitsbedingungen und langfristigere Perspektiven. Wir setzen uns dafür ein, die Sportförderung mit Blick auf die Mittelvergabe für alle öffentlich und nachvollziehbar zu gestalten. In einer Sportoffensive Bildung und Beruf im Sinne der „Dualen Karriere“ setzen wir uns gemeinsam mit den Bundesländern bei Hochschulen und Arbeitgebern für bessere Bedingungen bei der Vereinbarkeit von Studium, Ausbildung oder Arbeit mit dem Spitzensport ein. Wir machen uns dafür stark, dass eine attraktive, ausgewogene und bedarfsorientierte Infrastruktur für den Spitzen-, Leistungs- und Breitensport erhalten bleibt. Die Interessen des Sports sind in immissionsschutzrechtlichen Konfliktlagen angemessen zu berücksichtigen. Deshalb werden wir auch eine Änderung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen prüfen.

Wir sorgen auch in Zukunft für eine verlässliche Finanzierung des erfolgreichen Programms „Integration durch Sport“. Im Nationalen Aktionsplan Integration muss der Sport weiterhin eine wichtige Rolle einnehmen und bei der Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention wird der Inklusionsgedanke bei der Sportförderung des Bundes konsequent ausgebaut. Sport wollen wir in eine ressortübergreifende, bewegungsförderliche Gesamtpolitik einbinden, weil Sport, Gesundheitsförderung und Prävention zusammen gehören. Die Fankultur im Fußball soll in Deutschland erhalten bleiben. Gemeinsam mit Verbänden, Vereinen und den friedlichen Fans wollen wir dafür sorgen, dass Stadionbesuche sicher bleiben. Deshalb begrüßen und unterstützen wir alle präventiven Anstrengungen und werden alle gesetzlichen Rahmenbedingungen auf das Ziel ausrichten, Straftäter aus den Fußballstadien fernzuhalten.

Doping und Spielmanipulationen zerstören die ethisch-moralischen Werte des Sports, gefährden die Gesundheit der Sportlerinnen und Sportler, täuschen und schädigen die Konkurrenten im Wettkampf sowie die Veranstalter. Deshalb werden wir weitergehende strafrechtliche Regelungen beim Kampf gegen Doping und Spielmanipulation schaffen. Dazu kommen auch Vorschriften zur uneingeschränkten Besitzstrafbarkeit von Dopingmitteln zum Zweck des Dopings im Sport sowie zum Schutz der Integrität des sportlichen Wettbewerbs in Betracht. Dabei müssen die Grundsätze der Bestimmtheit von Straftatbeständen und die Verhältnismäßigkeit einer strafrechtlichen Sanktion gewährleistet sein. Eine gesetzliche Regelung darf weder die verfassungsrechtlich garantierte Autonomie des Sports unzulässig einschränken, noch die Funktionsfähigkeit der Sportgerichtsbarkeit beeinträchtigen. Die nachhaltige Finanzierung der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) stellen wir sicher. An der Umsetzung der „Berliner Erklärung“ der 5. UNESCO-Weltsportministerkonferenz „MINEPS V“ wirken wir auf nationaler und internationaler Ebene weiterhin mit Nachdruck. Dazu werden wir unsere internationalen Aktivitäten u. a. an der Erarbeitung einer entsprechenden Konvention des Europarats fortsetzen und den organisierten autonomen Sport in Deutschland bei der möglichst flächendeckenden Einführung von „Good Governance Standards“ unterstützen.

Bei der Vergabe von internationalen Sportgroßveranstaltungen setzen wir uns in Kooperation mit dem autonomen Sport für faire und nachhaltige Standards ein.