Die Koalition aus CDU, CSU und SPD begreift den Bevölkerungswandel als eine der größten Herausforderungen der gesamten Gesellschaft. Er ist eine Querschnittaufgabe.
Gemeinsam mit Kommunen, Ländern und Sozialpartnern gestalten wir Politik für alle Generationen und wahren dabei den sozialen Zusammenhalt in unserem Land. Hierzu entwickeln wir die Demografiestrategie der Bundesregierung weiter. Mit ihr erarbeiten wir Lösungsansätze der verschiedenen Ebenen und Akteure und verabreden Beiträge der Partner.
Wir bauen Brücken zwischen den Generationen. Den Erfahrungsschatz der älteren Menschen wollen wir dabei stärker zur Entfaltung bringen. Dazu werben wir unter anderem für altersgemischte Teams in den Unternehmen. Betriebs- und Tarifpartner ermuntern wir, verstärkt Weiterbildungspakte in den Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen zu verankern. Wir wollen, dass ältere Arbeitnehmer auch weiter gute Chancen auf Beschäftigung finden. Dafür setzen wir uns für mehr Gesundheit am Arbeitsplatz ein.
Der Bevölkerungswandel hat regional sehr unterschiedliche Auswirkungen. In den neuen Ländern ist er beispielsweise schon fortgeschritten. Die dort bewährten Maßnahmen machen wir über das Demografieportal des Bundes und der Länder zugänglich. Wir wollen die Bereitschaft entwickeln, auf den Bevölkerungswandel mit flexiblen und klugen Ansätzen zu antworten, beispielsweise auch verstärkt mit Hilfe digitaler und mobiler Lösungen. Mit einem Demografiewettbewerb unterstützen wir die Regionen, die gute Antworten auf die Veränderungen der Bevölkerungsstruktur gefunden haben.
Wir richten ein Prüfverfahren (Demografie-Check) ein, mit dem Gesetzesvorhaben, Richtlinien und Investitionen daraufhin überprüft werden, welche Auswirkungen damit auf kommende Generationen verbunden sind. Familienfreundlichkeit verankern wir als Leitprinzip der Gesetzgebung und exekutiven Handelns.
Wir wollen überall die Voraussetzungen für eine gute Versorgung schaffen und wollen eine gleichwertige Entwicklung in Stadt und Land. Ländliche Räume haben ebenso wie städtische Gebiete Anspruch auf gute Entwicklungschancen. Wir entwickeln die „Initiative Ländliche Infrastruktur“ weiter und erarbeiten gemeinsam mit den Ländern Konzepte für strukturschwache und besonders vom demografischen Wandel betroffene Räume. Wichtiger Ansatz für eine gute Entwicklung in ländlichen Regionen ist die verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Kommunen. Diese werden wir weiter unterstützen.
Der demografische Wandel führt zu einer verstärkten Nachfrage nach qualifizierten Fachkräften im Gesundheits-, Pflege- und Sozialbereich. Wir starten eine Fachkräfteoffensive sowie eine breit angelegte Kampagne zur Aufwertung dieser Berufe.
Wir wollen, dass unser Land Vorreiter bei der Bewältigung des demografischen Wandels wird und sich zum Leitmarkt und -anbieter neuer Produkte und Dienstleistungen für die Bedürfnisse der älteren Generation entwickelt.
Wohlergehen und Fortschritt in unserer Gesellschaft bemessen sich auch daran, wie Menschen miteinander leben, arbeiten und umgehen. Wir wollen das Miteinander aller Menschen in unserem Land fördern, unabhängig von ihrer religiösen, politischen, weltanschaulichen oder sexuellen Identität. Wo Menschen dauerhaft füreinander Verantwortung übernehmen, wollen wir sie unterstützen. Dabei setzen wir auf einen Dreiklang von Zeit für Familien, guter Infrastruktur und materieller Sicherheit. Wir wollen Kindern und Jugendlichen gleiche Chancen auf ein gutes Aufwachsen ermöglichen. Die Gleichstellung treiben wir voran. Wir werden dafür sorgen, dass Frauen und Männer ihre Aufgaben in Familie, Beruf und Gesellschaft partnerschaftlich wahrnehmen können und bestehende geschlechtsspezifische Ungerechtigkeiten – insbesondere in der Arbeitswelt beseitigen. Dazu entwickeln wir eine Politik, die die heutigen unterschiedlichen Lebensverläufe berücksichtigt und Antworten auf die Herausforderungen der Lebensphasen gibt.
Diese Politik wird dann erfolgreich sein, wenn sie umfassend die Demographie unserer Gesellschaft zum Gegenstand hat. Familien, Seniorinnen und Senioren, Frauen und Männer sowie Kinder und Jugendliche sind in eine Strategie für die demographische Entwicklung zu integrieren, die über diese Legislaturperiode hinausgreift.
Kindertagesbetreuung: Wir wollen die Qualität der Kindertagesbetreuung weiter vorantreiben. Ziel ist es, Fragen der Personalausstattung, Qualifikation und Weiterbildung der Fachkräfte, des Fachkräfteangebots sowie der Sprachbildung zu regeln. Wir wollen die Ganztagsbetreuung in Kindertageseinrichtungen schrittweise ausbauen. Nach der erfolgreichen Einführung der sprachlichen Bildung durch spezialisierte Fachkräfte in den Bundesprogrammen „Frühe Chancen Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration“ wollen wir die sprachliche Bildung weiter in den pädagogischen Alltag integrieren.
Bund und Länder werden zur weiteren Realisierung des Rechtsanspruchs U 3 ein drittes Investitionsprogramm auflegen.
Wir wollen die Kindertagespflege und ihr Berufsbild weiterhin stärken. Dazu sollen die Qualifizierung von Tagespflegepersonen und die Rahmenbedingungen für ihre Tätigkeit weiter verbessert werden. So wird die Kindertagespflege in das Gesamtkonzept einer qualitativ hochwertigen Betreuung, Erziehung und Bildung eingebunden.
Wir werden noch aktiver für den Nutzen betrieblicher Kinderbetreuungsangebote werben. Um einen konkreten Anreiz für Unternehmen zur Einrichtung betrieblicher Kinderbetreuungsgruppen zu setzen, werden wir das Förderprogramm „Betriebliche Kinderbetreuung“ fortsetzen.
„Erfolgsfaktor Familie“ und „Lokale Bündnisse für Familie“: Familienfreundlichkeit muss ein zentrales Unternehmensziel werden. Mit dem Unternehmensprogramms „Erfolgsfaktor Familie“ setzen wir uns gemeinsam mit den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft, Gewerkschaften und großen Stiftungen dafür ein, dass immer mehr Unternehmen den Nutzen von Familienfreundlichkeit erkennen. Mit der Charta für familienbewusste Arbeitszeiten wird alle zwei Jahre ein Gremium aus Vertreterinnen und Vertretern der Sozialpartner und der Bundesregierung einen Bericht „Familie und Arbeitswelt“ mit Empfehlungen vorlegen. Die bewährten Kooperationen mit Kommunen sowie mit Akteurinnen und Akteuren aus Wirtschaft, Gewerkschaften und Gesellschaft im Rahmen der Initiative „Lokale Bündnisse“ für Familie unterstützen wir und gestalten den Prozess.
Beruflicher Wiedereinstieg: Wir werden Frauen und Männer beim Wiedereinstieg in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nach einer Familienzeit durch die Weiterführung des Programms „Perspektive Wiedereinstieg“ und durch weitere Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung fördern. Bei Einstellungen und Beförderungen im öffentlichen Dienst soll die Kindererziehung positiv berücksichtigt werden. Frauen und Männer, die eine Familienphase einlegen, sollen dadurch keine Karrierenachteile erleiden.
Zeitpolitik: Familien brauchen Zeit füreinander. Deshalb machen wir uns stark für eine moderne lebenslauforientierte Zeitpolitik, die Frauen und Männer dabei unterstützt, Beruf, Familie und Engagement zu vereinbaren. Wir wollen Familien wieder zum Taktgeber des Lebens machen: Arbeitgeber, Betreuungseinrichtungen, Schulen, Ämter und Behörden, Dienstleistungsanbieter und Verkehrsbetriebe sollen die zeitlichen Bedürfnisse von Familien besser berücksichtigen und ihre Öffnungs- und Sprechzeiten aufeinander abstimmen. Zeitpolitik befördert wesentlich Wahlfreiheit und ein partnerschaftliches Zusammenleben in Familien.
Elternzeit: Wir werden die 36 Monate Elternzeit flexibler gestalten. Dazu sollen auch ohne die Zustimmung des Arbeitgebers nach angemessener vorheriger Anmeldung zukünftig 24 statt 12 Monate zwischen dem 3. bis 8. Lebensjahr des Kindes von Müttern und Vätern in Anspruch genommen werden können.
Elterngeld: Wir werden dafür sorgen, dass den Bedürfnissen der Eltern durch flexiblere Elterngeldregelungen besser entsprochen wird. Zur Weiterentwicklung des Elterngeldes soll das „ElterngeldPlus“ eingeführt werden. Mit einem „ElterngeldPlus“ wollen wir Eltern für die Dauer von bis zu 28 Monaten die bestmögliche Inanspruchnahme des Elterngeldes in Kombination mit einer nicht geringfügigen Teilzeittätigkeit ermöglichen und damit den Wiedereinstieg, vor allem für Alleinerziehende, erleichtern. Den doppelten Anspruchsverbrauch werden wir hierbei beenden.
Mit dem ElterngeldPlus werden wir einen Partnerschaftsbonus z. B. in Höhe von zehn Prozent des Elterngeldes einführen. Ihn erhalten alle Elterngeldbeziehenden, die beide parallel 25 bis 30 Wochenstunden arbeiten.
Haushaltsnahe und familienunterstützende Dienstleistungen: Wir werden eine Dienstleistungsplattform aufbauen, auf der legale gewerbliche Anbieter haushaltsnaher familienunterstützender Dienstleistungen für Familien und ältere Menschen leicht zu finden und in Anspruch zu nehmen sind.
Aktive Väter: Eine zeitgemäße Familien- und Gleichstellungspolitik bezieht auch Jungen und Männer ein. Wir wollen auch die Rolle des aktiven Vaters in der Kindererziehung und Familie weiter stärken. Erforderlich sind bessere Rahmenbedingungen, damit Väter und Mütter Aufgaben in Familie und Beruf partnerschaftlich aufteilen und Männer eine engagierte Vaterschaft leben können.
Finanzielle Situation Alleinerziehende und Geschiedener: Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt seit seiner Einführung zum 1. Januar 2004 unverändert 1.308 Euro, er soll angehoben werden. Die Höhe des Entlastungsbetrags soll zukünftig nach der Zahl der Kinder gestaffelt werden.
Kinder- und Jugendhilfe: Die Kinder- und Jugendhilfe soll auf einer fundierten empirischen Grundlage in einem sorgfältig strukturierten Prozess zu einem inklusiven, effizienten und dauerhaft tragfähigen und belastbaren Hilfesystem weiterentwickelt werden. Dazu gehören geeignete Finanzierungsmodelle für systemische Unterstützungsformen (z. B. . an den Schnittstellen von SGB VIII, SGB XII, und Schulträger). Wir brauchen starke Jugendämter und eine funktionierende Partnerschaft mit der freien Jugendhilfe. Wir werden daher die Steuerungsinstrumente der Jugendämter deutlich verbessern und gleichzeitig die Rechte der Kinder und ihrer Familien sicherstellen, sowie sozialraumorientierte und präventive Ansätze verfolgen. Dazu wollen wir mit Ländern, Kommunen und Verbänden in einen Qualitätsdialog treten und uns über die Weiterentwicklung in wichtigen Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe verständigen.
Kinderrechte: Der Schutz von Kindern vor Gewalt, Vernachlässigung und die Weiterentwicklung der Wahrnehmung der Rechte von Kindern (Umsetzung VNKinderrechtskonvention) ist ein zentrales Anliegen dieser Koalition. Wir werden jede politische Maßnahme und jedes Gesetz daraufhin überprüfen, ob sie mit den international vereinbarten Kinderrechten im Einklang stehen.
Adoption: Wir wollen das Adoptionsverfahren weiterentwickeln, das Adoptionsvermittlungsgesetz modernisieren und die Strukturen der Adoptionsvermittlung stärken. Das Kindeswohl muss dabei immer im Vordergrund stehen. Wir wollen die Möglichkeiten zur Adoption vereinfachen und die Begleitung und nachgehende Betreuung der Adoptiveltern verbessern. Wir werden uns dafür einsetzen, dass im Adoptionsrecht die höhere Lebenserwartung der Menschen und die Tendenz zur späteren Familiengründung berücksichtigt werden und wollen, dass bei Stiefkindadoptionen das Verwandtschaftsverhältnis zu den leiblichen Eltern im Einvernehmen erhalten bleiben kann.
Die Leihmutterschaft lehnen wir ab, da sie mit der Würde des Menschen unvereinbar ist. Wir werden das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft bei Samenspenden gesetzlich regeln.
Bundeskinderschutzgesetz / Bundesinitiative Frühe Hilfen: Wir wollen den auf der Grundlage des Bundeskinderschutzgesetzes umfassend verbesserten Kinderschutz kontinuierlich weiterentwickeln. Hierzu werden wir die im Rahmen der Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes und der bestehenden Bundesinitiative Frühe Hilfen gewonnenen Erkenntnisse in sämtlichen Bereichen des Kinderschutzes umsetzen. Wir werden auch die Errichtung, Ausgestaltung und weitere Umsetzung des bereits gesetzlich geregelten Fonds zur dauerhaften Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen und der psychosozialen Unterstützung von Familien an diesen Erkenntnissen ausrichten. Wir werden auch die Voraussetzungen weiter verbessern, damit Kinder- und Jugendhilfe und Gesundheitswesen enger kooperieren.
Wir werden Studien auflegen, die die Qualitätsstandards für Auswahl und Eignung von Prozessbeteiligten und Familienpflegern in Familienangelegenheiten untersuchen. Wir wollen das Ineinandergreifen von Gewaltschutz und Umgangsrecht in Bezug auf das Kindeswohl wissenschaftlich untersuchen.
(Sexuelle) Gewalt gegen Kinder, Regelsysteme, Zukunft: Wir wollen Kinder und Jugendlichen sowie Menschen mit Behinderung besser vor Gewalt, insbesondere sexueller Gewalt schützen. Wir werden die Umsetzung des Abschlussberichts „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich” in dieser Legislaturperiode weiter voranbringen. Die Hilfen für die Betroffenen müssen verstärkt durch die Regelsysteme erfolgen.
Insbesondere im Interesse minderjähriger Opfer sorgen wir dafür, dass Sexualstraftaten deutlich später verjähren, weil viele Opfer oft erst nach Jahren und Jahrzehnten über das Geschehene sprechen und gegen die Täter vorgehen können. Die strafrechtliche Verjährung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche soll zukünftig nicht vor dem 30. Lebensjahr der Missbrauchsopfer einsetzen. Wir stellen ausdrücklich klar, dass ein sexueller Übergriff gegen den faktisch entgegenstehenden Willen eines behinderten oder sonst widerstandsunfähigen Opfers als besonders schwerer Fall des sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen anzusehen ist. Um einen lückenlosen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellen Übergriffen zu gewährleisten, wollen wir den Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen des § 174 StGB erweitern.
Die Tätigkeit des Unabhängigen Beauftragten für die Fragen der sexuellen Gewalt gegen Kinder und Jugendliche wird gesichert. Dabei werden wir die Betroffenen beteiligen und die unabhängige Aufarbeitung der Vergangenheit sicherstellen. Der bestehende Hilfefonds für Betroffene aus dem familiären Bereich wird gemeinsam mit den Kirchen, Ländern, Verbänden und Institutionen im Rahmen ihrer Verantwortung zu einem Fonds für Betroffene aus dem familiären und institutionellen Bereich weiterentwickelt. Dazu wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die bis Mitte des Jahres 2014 für das bestehende, erweiterte Hilfesystem einen Umsetzungsvorschlag vorlegen soll. Wir werden die finanzielle Leistungsfähigkeit des Fonds für die Heimkinder Ost sicherstellen.
Mädchen- und Jungenpolitik: Mädchen und Jungen sehen sich heute mit unterschiedlichen, oft widersprüchlichen Rollenbildern konfrontiert. Sie müssen sich auf neue Anforderungen einstellen. Die geschlechtsspezifische Arbeit mit Mädchen und Jungen soll weiterentwickelt und Rollenstereotypen entgegengewirkt werden. Eine zeitgemäße Gleichstellungspolitik bezieht Jungen und Männer mit ein. Die Jungenarbeit soll nicht zu Lasten der Mädchenarbeit ausgebaut werden.
Eigenständige Jugendpolitik: Jugend ist eine eigenständige Lebensphase. Wir begreifen Jugendpolitik als ein zentrales Politikfeld, das vorrangig von Ländern und Kommunen vor Ort gestaltet wird. Um unsere jugendpolitischen Ziele zu verwirklichen, benötigen wir eine starke Allianz für die Jugend mit einer neuen, ressortübergreifenden Jugendpolitik, die die Belange aller jungen Menschen im Blick hat. Gemeinsam mit Jugendlichen und ihren Jugendverbänden entwickeln wir das Konzept einer eigenständigen Jugendpolitik weiter. Wir wollen Jugendlichen Freiräume ermöglichen, ihnen Chancen eröffnen und Rückhalt geben. Wir werden gemeinsam mit den Jugendverbänden einen „Jugend-Check“ entwickeln, um Maßnahmen auf ihre Vereinbarkeit mit den Interessen der jungen Generation zu überprüfen.
Europäische und internationale Jugendarbeit: Wir wollen den internationalen Jugend- und Schüleraustausch mit seinen Jugendwerken und Austauschorganisationen für alle jungen Menschen stärken und dabei insbesondere die fördern, die bisher unterrepräsentiert sind. Bei der Ausgestaltung des Jugendkapitels des EU-Programms „Erasmus+“ wollen wir auch die außerschulischen Akteure der Jugendarbeit und besonders die non-formale Bildung einbeziehen. Wir wollen den Strukturierten Dialog im Rahmen der EU-Jugendstrategie stärken.
Jugendsozialarbeit, Ausbildung, Chancengleichheit fördern: Wir wollen allen jungen Menschen in Deutschland Zugang zu einer ihren Fähigkeiten und Interessen entsprechenden Ausbildung ermöglichen. Für die Teilhabe und Integration aller Jugendlichen leistet die Jugendsozialarbeit einen wichtigen Beitrag. Durch modellhafte Erprobung werden wir weiterhin Länder und Kommunen dabei unterstützen, dass junge Menschen sozial-pädagogische Einzelberatung und -begleitung am Übergang Schule-Beruf erhalten (2. Chance, Kompetenzagenturen).
Gemeinsam mit der Wirtschaft, den Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft verbessern wir die Zugangsmöglichkeiten zur Berufsausbildung für bisher benachteiligte Gruppen.
Wir wollen die weitgehende Sanktionierungsregelung und -praxis im SGB II für unter 25-Jährige auf ihre Wirkung und möglichen Anpassungsbedarf hin überprüfen und Lücken zwischen der Jugendhilfe und anderen Hilfesystemen weiter reduzieren.
Jugendverbandsarbeit: Wir unterstützen die Selbstorganisation Jugendlicher in Jugendverbänden. Sie sind unverzichtbar für eine lebendige Demokratie. Wir werden die Infrastruktur der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendverbandsarbeit und die politische und kulturelle Bildung auf Bundesebene stärken und dabei auch die besonderen Bedürfnisse junger Menschen mit Migrationshintergrund in den Blick nehmen. Der Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) ist das zentrale Instrument, um eine bundeszentrale Infrastruktur der Jugendverbände sicher zu stellen.
Familienerholung: Wir wollen Angebote der Familienerholung als wichtigen Teil der Kinder- und Jugendhilfe anerkennen, attraktiv ausgestalten und zukunftsfest machen, verbindliche Qualitätsstandards entwickeln und Wege zur Weiterentwicklung der Familienerholung aufzeigen.
Mutterschutzgesetz: Eine Reform des Mutterschutzgesetzes wird erarbeitet. Unser Ziel heißt umfassender Schutz, mehr Transparenz und weniger Bürokratie. Dazu bedarf es einer Anpassung der mutterschutzrechtlichen Regelungen an den neuesten Stand der Erkenntnisse über Gefährdungen für Schwangere und stillende Mütter am Arbeitsplatz.
Wir wollen gemeinsam nach Lösungen suchen, um die ergänzenden finanziellen Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind vor Pfändung auf den Konten der Hilfeempfängerinnen zu schützen, damit die Mittel ihre beabsichtigte Wirkung entfalten können.
Die Antidiskriminierungsstelle (ADS) des Bundes leistet einen wichtigen Beitrag zur gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen in unserem Land. Wir werden die Ergebnisse der Evaluierung der ADS umsetzen.
Frauen in Führungspositionen: Wir wollen den Anteil weiblicher Führungskräfte in Deutschland erhöhen. Deshalb werden wir zu Beginn der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages Geschlechterquoten in Vorständen und Aufsichtsräten in Unternehmen gesetzlich einführen.
Aufsichtsräte von voll mitbestimmungspflichtigen und börsennotierten Unternehmen, die ab dem Jahr 2016 neu besetzt werden, sollen eine Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent aufweisen.
Wir werden eine Regelung erarbeiten, dass bei Nichterreichen dieser Quote die für das unterrepräsentierte Geschlecht vorgesehenen Stühle frei bleiben.
Wir werden börsennotierte oder mitbestimmungspflichtige Unternehmen gesetzlich verpflichten, ab 2015 verbindliche Zielgrößen für die Erhöhung des Frauenanteils im Aufsichtsrat, Vorstand und in den obersten Management-Ebenen festzulegen und zu veröffentlichen und hierüber transparent zu berichten. Die ersten Zielgrößen müssen innerhalb der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages erreicht werden und dürfen nicht nachträglich nach unten berichtigt werden.
Darüber hinaus werden wir Maßnahmen für die Privatwirtschaft ergreifen, die eine Förderung von Frauen in allen Betriebshierarchien zum Ziel haben.
Die Koalition wird im Einflussbereich des Bundes eine gezielte Gleichstellungspolitik vorantreiben, um den Anteil von Frauen in Führungspositionen und in Gremien zu erhöhen und Entgeltungleichheit abzubauen. Dazu entwickeln wir einen Gleichstellungsindex und führen für die Bundesverwaltung eine proaktive Umsetzung des Bundesgleichstellungsgesetzes und des Bundesgremienbesetzungsgesetzes ein.
Auch für die wissenschaftlichen Führungsgremien wollen wir einen Anteil von mindestens 30 Prozent erreichen. Generell werden wir den Frauenanteil im Wissenschaftssystem durch am Kaskadenmodell orientierte Zielquoten nachhaltig erhöhen.
Die Koalitionspartner sind sich einig, dass die bestehende Lohndifferenz zwischen Männern und Frauen nicht zu akzeptieren ist.
Gemeinsam mit den Tarifpartnern wollen wir die Feststellung des Wertes von Berufsfeldern, von Arbeitsbewertungen und die Bewertung von Fähigkeiten, Kompetenzen und Erfahrungen voranbringen.
Ziel muss es sein, unter anderem die Arbeit in der Pflege, Betreuung und frühkindlicher Bildung weiter aufzuwerten.
Um das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ besser zur Geltung zu bringen, wollen wir mehr Transparenz herstellen, unter anderem durch eine Verpflichtung für Unternehmen ab 500 Beschäftigte, im Lagebericht nach dem HGB auch zur Frauenförderung und Entgeltgleichheit von gesetzlichen Kriterien Stellung zu nehmen. Darauf aufbauend wird für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein individueller Auskunftsanspruch festgelegt.
Unternehmen werden dazu aufgefordert, mit Hilfe verbindlicher Verfahren und gemeinsam mit den Beschäftigten und unter Beteiligung der Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter im Betrieb in eigener Verantwortung erwiesene Entgeltdiskriminierung zu beseitigen.
Wir wollen eine Initiative gemeinsam mit den Tarifpartnern starten, um die Muster von struktureller Entgeltungleichheit in Tarifverträgen zu erkennen und zu überwinden.
Geschlechtergerechte Berufswahl: Die Berufs- und Studienfachwahl von jungen Frauen und Männern ist von traditionellen Rollenbildern geprägt. Der Berufs- und Studienberatung sowie der Berufsorientierung in der Schule kommt eine große Bedeutung zu. Gerade vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels bei mathematischnaturwissenschaftlich-technischen Berufen und Sozial-, Bildungs- und Gesundheitsberufen wollen wir eine geschlechtergerechte Berufsberatung. Sie muss verbindlich Informationen über alle Berufs- und Verdienstmöglichkeiten für Mädchen und Jungen bieten.
Wir wollen die wissenschaftliche Aufarbeitung der Deutschen Frauenbewegung, unter besonderer Beachtung der Frauenbewegung in der DDR und der Umbruchzeit 1989/90 vorantreiben, indem wir die existierenden Materialien unter Einbeziehung der Frauenarchive in einem „Digitalen Deutschen Frauenarchiv“ sichern und der Öffentlichkeit zugänglich machen.
Den Helene-Weber Preis und das Helene-Weber-Kolleg werden wir weiter fördern, um eine höhere Repräsentanz von Frauen in der Politik und den politisch entscheidenden Gremien zu erreichen und Frauen insgesamt den Weg in die Politik zu ebnen.
Gewalt gegen Frauen, Frauenhäuser: Wir werden Gewalt an Frauen und Kinder konsequent bekämpfen und Schutz und Hilfe für alle Betroffenen gewährleisten. Eine wichtige Anlaufstelle für Betroffene ist das Frauenhilfetelefon. Wir werden ressortübergreifend Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder und Frauen bündeln und Lücken im Hilfesystem schließen.
Menschenhandel und Prostitutionsstätten: Wir wollen Frauen vor Menschenhandel und Zwangsprostitution besser schützen und die Täter konsequenter bestrafen. Künftig sollen Verurteilungen nicht mehr daran scheitern, dass das Opfer nicht aussagt. Für die Opfer werden wir unter Berücksichtigung ihres Beitrags zur Aufklärung, ihrer Mitwirkung im Strafverfahren sowie ihrer persönlichen Situation das Aufenthaltsrecht verbessern sowie eine intensive Unterstützung, Betreuung und Beratung gewährleisten. Zudem werden wir das Prostitutionsgesetz im Hinblick auf die Regulierung der Prostitution umfassend überarbeiten und ordnungsbehördliche Kontrollmöglichkeiten gesetzlich verbessern. Wir werden nicht nur gegen die Menschenhändler, sondern auch gegen diejenigen, die wissentlich und willentlich die Zwangslage der Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution ausnutzen und diese zu sexuellen Handlungen missbrauchen, vorgehen. Wir werden die Ausbeutung der Arbeitskraft stärker in den Fokus der Bekämpfung des Menschenhandels nehmen.
Wir wollen die Bereitschaft stärken und institutionelle Barrieren abbauen, damit ältere Menschen nicht ausgegrenzt, sondern sich und ihre Fähigkeiten besser in die Gesellschaft einbringen können. Dazu werden wir Altersgrenzen überprüfen und gegebenenfalls verändern.
Wir würdigen den Erfahrungsschatz der älteren Menschen. Viele engagieren sich freiwillig für die Gesellschaft. Wir werden im Rahmen der Demografiestrategie: Altersdiskriminierung aktiv bekämpfen; durch vorbeugende Maßnahmen gewährleisten, dass möglichst viele ältere Menschen möglichst lange Zeit aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können; die Selbsthilfearbeit stärken; die Situation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besonders in den Blick nehmen sowie in Kooperation mit Wirtschaft und Verbänden die Seniorenwirtschaft stärken und einen altersgerechten Verbraucherschutz entwickeln.
Das erfolgreiche Konzept der Mehrgenerationenhäuser werden wir weiterentwickeln und deren Finanzierung verstetigen. Sie sollen sich in ihrer individuellen Ausprägung zu einem übergreifenden Dach und Ankerpunkt des sozialen Miteinanders und der Teilhabe vor Ort auch zum Beispiel unter Einbeziehung von Pflegestützpunkten als Sorgende Gemeinschaften entwickeln. Deshalb werden wir die Voraussetzungen schaffen, um eine dauerhafte Zukunft der Mehrgenerationenhäuser zu sichern und gemeinsam mit Ländern und Kommunen prüfen, unter welchen Voraussetzungen die Mehrgenerationenhäuser möglichst in allen Kommunen etabliert werden können.
Zum Thema “Sorge und Mitverantwortung in der Kommune – Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften” wird eine Kommission von Sachverständigen unter breiter Beteiligung der Verbände und der Öffentlichkeit bis zum Frühjahr 2015 den Siebten Altenbericht erarbeiten.
Wir wissen, dass in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften Werte gelebt werden, die grundlegend für unsere Gesellschaft sind.
Wir werden darauf hinwirken, dass bestehende Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften und von Menschen auf Grund ihrer sexuellen Identität in allen gesellschaftlichen Bereichen beendet werden. Rechtliche Regelungen, die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften schlechter stellen, werden wir beseitigen. Bei Adoptionen werden wir das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption zügig umsetzen.
Die Arbeit der „Bundesstiftung Magnus Hirschfeld“ werden wir weiter fördern.
Wir verurteilen Homophobie und Transphobie und werden entschieden dagegen vorgehen.
Wir werden den „Nationalen Aktionsplan der Bundesrepublik Deutschland zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und darauf bezogene Intoleranz“ um das Thema Homo- und Transphobie erweitern.
Die durch die Änderung des Personenstandrechts für intersexuelle Menschen erzielten Verbesserungen werden wir evaluieren und gegebenenfalls ausbauen und die besondere Situation von trans- und intersexuellen Menschen in den Fokus nehmen
Deutschland ist ein weltoffenes Land. Wir begreifen Zuwanderung als Chance, ohne die damit verbundenen Herausforderungen zu übersehen. In den letzten Jahren haben wir bei der Teilhabe von Zuwanderern und dem Zusammenhalt unserer Gesellschaft wesentliche Fortschritte erzielt. Migranten leisten einen bedeutenden Beitrag zum Wohlstand und zur kulturellen Vielfalt unseres Landes. Leitlinie der Integrationspolitik bleibt Fördern und Fordern. Wir erwarten, dass Angebote zur Integration angenommen werden. Jedoch ist Integration ein Prozess, der allen etwas abverlangt. Sie ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Für alle gilt selbstverständlich die Werteordnung des Grundgesetzes.
Für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern entfällt in Zukunft der Optionszwang und die Mehrstaatigkeit wird akzeptiert. Im übrigen bleibt es beim geltenden Staatsangehörigkeitsrecht.
Grundlage der Integrationspolitik ist der gemeinsam erarbeitete Nationale Aktionsplan Integration. Integrationspolitik ist auch Bildungspolitik. Dies muss in den dafür zur Verfügung stehenden Finanzmitteln zum Ausdruck kommen.
Wir werden die Willkommens- und Anerkennungskultur in unserem Land stärken. Dies fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt und steigert zugleich die Attraktivität unseres Landes für ausländische Fachkräfte, die wir brauchen.
Für die Verbesserung der Willkommenskultur haben Ausländerbehörden eine Schlüsselfunktion inne. Viele Ausländerbehörden haben daher begonnen, den Dienstleistungscharakter für Migranten mehr in den Vordergrund zu stellen. Wir begrüßen diese Entwicklung, wollen sie mit den Ländern zusammen weiter stärken und werden Kommunen durch ein Beratungspaket und Schulungsangebote gezielt darin unterstützen.
Jeder Neuzuwanderer soll die Gelegenheit zu einem Erstberatungsgespräch über Angebote zur Integration bekommen. Integrations- und Beratungsangebote sollen besser aufeinander abgestimmt und vernetzt werden. Dies gilt auch für die Jugendmigrationsdienste (JMD) und die Migrationsberatung für Erwachsene Zuwanderer (MBE), die wir enger miteinander verzahnen wollen. Die Verbindlichkeit der Beratung wird durch Integrationsvereinbarungen gewährleistet. Die Initiative „Ressourcen stärken“ für Mütter mit Migrationshintergrund setzen wir fort.
Zur Willkommens- und Anerkennungskultur gehört die interkulturelle Öffnung von Staat und Gesellschaft. Wir setzen uns dafür in allen Lebensbereichen ein, insbesondere im Bereich des ehrenamtlichen Engagements (z. B. Feuerwehr, Rettungsdienste) und der Kultur, im Sport und im Gesundheits- und Pflegebereich.
Wir begreifen Vielfalt als Chance und werden deshalb die Charta der Vielfalt sowie den „Diversity“-Gedanken in der Wirtschaft und gemeinsam mit der Wirtschaft weiter stärken. Wir wenden uns gegen jede Form der Diskriminierung.
In den Bundesbehörden wollen wir den mit dem Nationalen Aktionsplan Integration eingeschlagenen Weg fortsetzen und den Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst erhöhen. Wir werden einen Schwerpunkt bei der Gewinnung von jungen Migranten für eine Ausbildung im öffentlichen Dienst setzen. Ab dem Jahr 2014 werden wir in Bundesministerien und Geschäftsbereichsbehörden auf freiwilliger Grundlage den Anteil von Migrantinnen und Migranten anhand einheitlicher Standards erheben.
Die Aufarbeitung der rechtsterroristischen Verbrechen des sogenannten NSU hat gezeigt, dass bei der Ausbildung im Bereich des öffentlichen Dienstes, insbesondere in den Sicherheitsbehörden, die interkulturelle Kompetenz gestärkt werden muss. Wir werden Diskriminierungsfreiheit als Ziel von Aus- und Fortbildung im Zuständigkeitsbereich des Bundes stärker verankern und die Umsetzung in der Praxis kontinuierlich überprüfen.
Migrantenorganisationen haben eine wichtige Brückenfunktion. Als Partner der Integrationsförderung werden wir bundesweit tätige sachverständige Organisationen weiter stärken, auch durch Multiplikatorenschulungen und finanzielle Unterstützung beim Aufbau von Strukturen.
Wir erkennen an, dass es in den Medien Verbesserungen insbesondere mit Blick auf die Präsenz von Menschen mit Migrationshintergrund gibt. Das Gespräch mit den Medien über ihre interkulturelle Öffnung muss jedoch weiter verstärkt werden. Wir setzen uns z. B. durch Mentorenprogramme dafür ein, dass mehr junge Migranten ihren Weg in Medienberufe finden.
Wir wollen Eltern von Kindern mit Migrationshintergrund besser erreichen. Hierzu werden wir ein Bundesprogramm „Eltern stärken“ auflegen, durch das Eltern mit Migrationshintergrund direkt in die Arbeit von Kitas und Schulen einbezogen werden sollen.
Der Erwerb der deutschen Sprache ist eine zentrale Voraussetzung für eine gelingende Integration. Wir werden die Angebote zum Erlernen der deutschen Sprache ausbauen. Wir werden das frühe Erlernen der deutschen Sprache gezielt weiter fördern und unterstützen die Maßnahmen zur Auswertung der Sprachstandsdiagnostik und fördermaßnahmen sowie gemeinsame Standards mit dem Ziel, allen Kindern eine individuelle Förderung zu ermöglichen.
Wir setzen uns für einen Ausbau und die Öffnung der berufsbezogenen Sprachkurse für neue Zielgruppen ein.
Die Integrationskurse haben sich bewährt. Wir wollen sie qualitativ weiter verbessern (Differenzierung nach Zielgruppen, Kursgrößen und angemessene Honorierung der Lehrkräfte). Wir werden die Teilnahme von Unionsbürgern weiterhin sicherstellen. Die Wirtschaft soll dabei mit einbezogen und muss ihrer Verantwortung gerecht werden.
Wir werden dazu beitragen, das Miteinander von Migranten und Einheimischen weiter zu verbessern. Dabei wollen wir die Möglichkeiten von Mentoringprogrammen besser nutzen (Bildungs- und Familienpatenschaften). Wir werden die interkulturelle Öffnung der Freiwilligendienste vorantreiben.
In der Integrationspolitik dürfen die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholt werden. Zuwanderung und Integration müssen von Anfang an Hand in Hand gehen. Bei Neuzuwanderern wollen wir deshalb Vorintegrationsmaßnahmen schon im Herkunftsland, aber auch Beratungsangebote nach der Einreise verstärken.
Dazu gehören neue Informationsangebote, insbesondere zum Spracherwerb, zur Anerkennung von Berufsabschlüssen, über unser Bildungs- und Gesundheitssystem sowie über Möglichkeiten des Aufenthalts zum Zweck der Arbeitsaufnahme und des Studiums. Bestehende Angebote müssen verbessert und miteinander vernetzt werden. Wir wollen einen schnelleren Zugang zu Integrationsmaßnahmen, z. B. in den Integrationskurs, erreichen.
Wir wollen die Akzeptanz für die Freizügigkeit in der EU erhalten. Wir werden deshalb der ungerechtfertigten Inanspruchnahme von Sozialleistungen durch EU-Bürger entgegenwirken.
Zur Verbesserung der Lebensbedingungen in den Herkunftsstaaten werden wir uns dafür einsetzen, dass EU-Finanzmittel von den Herkunftsländern abgerufen und zielgerichtet eingesetzt werden. Dafür werden wir Verwaltungsunterstützung anbieten. Wir werden uns in der EU dafür einsetzen, dass die Herkunftsländer im Rahmen der europarechtlichen Regelungen jedem Staatsangehörigen die europäische Krankenversichertenkarte (EHIC) diskriminierungsfrei ausstellen. Wir wollen im nationalen Recht und im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben durch Änderungen erreichen, dass Anreize für Migration in die sozialen Sicherungssysteme verringert werden. Dafür sind ein konsequenter Verwaltungsvollzug, die Bekämpfung von Scheinselbständigkeit und Schwarzarbeit, eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Zoll und Behörden vor Ort, ein besserer behördlicher Datenaustausch, die Ermöglichung von befristeten Wiedereinreisesperren sowie aufsuchende Beratung notwendig. Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sollen Anspruchsvoraussetzungen und Leistungsausschlüsse in der Grundsicherung für Arbeitsuchende präzisiert werden.
Die Armutswanderung führt in einzelnen großstädtisch geprägten Kommunen zu erheblichen sozialen Problemlagen bei der Integration, Existenzsicherung, Unterbringung und Gesundheitsversorgung. Wir erkennen die Belastung der Kommunen bei der Bewältigung ihrer Aufgaben an. Besonders von Armutsmigration betroffene Kommunen sollen zeitnah die Möglichkeit erhalten, bestehende bzw. weiterzuentwickelnde Förderprogramme des Bundes (z. B. Soziale Stadt) stärker als bisher zu nutzen.
Um lange in Deutschland lebenden geduldeten Menschen, die sich in die hiesigen Lebensverhältnisse nachhaltig integriert haben, eine Perspektive zu eröffnen, wollen wir eine neue alters- und stichtagsunabhängige Regelung in das Aufenthaltsgesetz einfügen. Grundlage soll BR Drs. 505/12 (B) vom 22. März 2013 sein. Grundsätzlich setzt die Erteilung einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis die überwiegende Sicherung des Lebensunterhalts voraus. Zudem werden die Anforderungen an die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an Jugendliche und Heranwachsende (§ 25a AufenthG) vereinfacht, um der besonderen Integrationsfähigkeit dieser speziellen Gruppe Rechnung zu tragen.
Vor dem Hintergrund der erheblich gestiegenen Zugangszahlen im Asylbereich setzen wir uns – auch im Interesse der Schutzsuchenden – mit besonderem Vorrang für die Verkürzung der Bearbeitungsdauer bei den Asylverfahren ein. Die Verfahrensdauer bis zum Erstentscheid soll drei Monate nicht übersteigen. Im Interesse eines wirkungsvollen Asylrechts muss auch schnell Klarheit bestehen, wer keinen Anspruch auf Schutz geltend machen kann.
Wir werden das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge personell ausreichend ausstatten, damit angesichts steigender Asylbewerberzahlen zügige und rechtsstaatliche Asylverfahren gewährleistet sind.
Wir wollen die Westbalkanstaaten Bosnien und Herzegowina, EjR Mazedonien und Serbien als sichere Herkunftsstaaten im Sinne von § 29a Asylverfahrensgesetz einstufen, um aussichtslose Asylanträge von Angehörigen dieser Staaten schneller bearbeiten und ihren Aufenthalt in Deutschland schneller beenden zu können. Wir wollen uns zugleich gegenüber den Regierungen dieser Staaten und der EU-Kommission dafür einsetzen, rasche und nachhaltige Schritte zur Verbesserung der Lebenssituation vor Ort zu ergreifen.
Die Länder an den Außengrenzen der EU sind mit einer großen Zahl von Flüchtlingen konfrontiert. Bei der EU-Flüchtlingspolitik fordern wir mehr Solidarität unter den EU-Mitgliedstaaten.
Zugleich treten wir bei FRONTEX-koordinierten Maßnahmen der Grenzsicherung sowie bei der Kooperation mit Drittstaaten für die konsequente Einhaltung menschenrechtlicher und humanitärer Standards ein. Der Grundsatz der Nichtzurückweisung und die Pflicht zur Seenotrettung müssen umfassend geachtet werden.
Das sogenannte „Resettlement“-Verfahren, bei dem besonders schutzbedürftige Flüchtlinge aus dem Ausland aufgenommen werden, soll in Zusammenarbeit mit dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) fortgesetzt, verstetigt und spätestens 2015 quantitativ in Abstimmung mit der Innenministerkonferenz (IMK) deutlich ausgebaut werden. Wir werden den Familiennachzug bei Resettlement-Flüchtlingen erleichtern.
Zur konsequenten Rückführung nicht schutzbedürftiger Menschen werden wir eine abgestimmte Strategie begründen. Angesichts der weltweit zunehmenden Mobilität und Migration sollten Migrationsfragen mit dem Ziel einer besseren Steuerung der Zuwanderung und zur Bekämpfung der Ursachen von unfreiwilliger Migration und Flucht stärker und konkreter in der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit Drittstaaten verankert werden. Hierdurch soll ein besseres Ineinandergreifen von Migrations-, Außen- und Entwicklungspolitik geschaffen werden, die den Bereich Rückkehrförderung und Identitätsklärung einschließt. Die Bereitschaft von Herkunfts- und Transitstaaten bei der Bekämpfung der illegalen Migration, der Steuerung legaler Migration und dem Flüchtlingsschutz besser zu kooperieren soll geweckt oder gestärkt werden. Hierzu bedarf es der Erarbeitung einer „Strategie für Migration und Entwicklung“.
Es bedarf einer Weiterentwicklung des Ausweisungsrechts im Hinblick auf Täter schwerwiegender Straftaten und gewaltbereite Extremisten sowie der Vorschriften zur Durchsetzung von Aufenthaltsbeendigungen mit Blick auf Praktikabilität und Einhaltung europarechtlicher Vorgaben an.
Die räumliche Beschränkung (sogenannte Residenzpflicht), für Asylbewerber und Geduldete wird auf das jeweilige Land ausgeweitet. Hiervon unbenommen bleiben Vereinbarungen zwischen den Ländern zugunsten genereller landesübergreifender Bewegungsfreiheit. Vorübergehendes Verlassen des Landes ist bis zu einer Woche auf der Grundlage einer einseitigen Mitteilung unter Angabe des Zielorts möglich. Eine räumliche Beschränkung des Aufenthalts kann bei Straftätern und Personen, bei denen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz bekannt geworden sind oder bei denen aufenthaltsbeendende Maßnahmen konkret bevorstehen, angeordnet werden. Bei Studium, Berufsausübung und -ausbildung besteht in der Regel ein Anspruch auf Befreiung von der räumlichen Beschränkung und Wohnsitzauflage.
Die UN-Kinderrechtskonvention ist Grundlage für den Umgang mit Minderjährigen, die als Flüchtlinge unbegleitet nach Deutschland kommen. Wir werden die Handlungsfähigkeit im Asylverfahrens- und Aufenthaltsrecht auf 18 Jahre anheben und dadurch den Vorrang des Jugendhilferechts für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge festschreiben.
Der Zugang zum Arbeitsmarkt wird für Asylbewerber und Geduldete nach drei Monaten erlaubt. Asylbewerbern und Geduldeten werden wir in Zusammenarbeit mit den Ländern den frühen Spracherwerb ermöglichen.
Wir werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz zügig umsetzen.
Leitidee der Politik der neuen Bundesregierung für Menschen mit Behinderungen ist die inklusive Gesellschaft. Menschen mit und ohne Behinderungen sollen zusammen spielen, lernen, leben, arbeiten und wohnen. In allen Bereichen des Lebens sollen Menschen mit Behinderungen selbstverständlich dazugehören – und zwar von Anfang an. Menschen mit Behinderungen sind Experten in eigener Sache, ihre Beteiligung an den Entscheidungsprozessen wollen wir besonders berücksichtigen – nach dem Motto „Nichts über uns ohne uns“.
Auf dem Weg zur inklusiven Gesellschaft ist die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) bei politischen Entscheidungen, die die Menschen mit Behinderungen betreffen, zu berücksichtigen. Gemeinsam mit den Menschen mit Behinderungen und deren Organisationen werden wir den Nationalen Aktionsplan weiterentwickeln. Wichtige Etappenziele sind mehr Teilhabe, Selbstbestimmung und Barrierefreiheit im Alltag. Der leichtere Zugang für Menschen mit Behinderungen zu Transportmitteln, Informationen und Kommunikation sowie zu Einrichtungen und Diensten ist unabdingbar. Die Lebenssituation taubblinder Menschen werden wir dabei besonders berücksichtigen.
Zentrales Element der sozialen Inklusion ist eine aktive Arbeitsmarktpolitik. Wir wollen die Integration von Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt begleiten und so die Beschäftigungssituation nachhaltig verbessern. Dazu gehört auch die Anerkennung und Stärkung des ehrenamtlichen Engagements der Schwerbehindertenvertretungen. In den Jobcentern muss ausreichend qualifiziertes Personal vorhanden sein, um die Belange von Menschen mit Behinderungen zu erkennen, fachkundig zu beraten und zu vermitteln. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollen sensibilisiert werden, um das Potential von Menschen mit Behinderungen zu erkennen und sie zu beschäftigen. Gemeinsam mit den Sozialpartnern werden wir u. a. im Rahmen der Inklusionsinitiative für Ausbildung und Beschäftigung die Anstrengungen für die berufliche Integration von Menschen mit Behinderung erhöhen. Wir wollen den Übergang zwischen Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und dem ersten Arbeitsmarkt erleichtern, Rückkehrrechte garantieren und die Erfahrungen mit dem „Budget für Arbeit“ einbeziehen.
Die gemeinsamen Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen für mehr Inklusion brauchen einen sicheren gesetzlichen Rahmen. Wir werden deswegen unter Einbeziehung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ein Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen erarbeiten. Dabei werden wir die Einführung eines Bundesteilhabegeldes prüfen.
Wir wollen die Menschen, die aufgrund einer wesentlichen Behinderung nur eingeschränkte Möglichkeiten der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft haben, aus dem bisherigen „Fürsorgesystem“ herausführen und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickeln. Die Leistungen sollen sich am persönlichen Bedarf orientieren und entsprechend eines bundeseinheitlichen Verfahrens personenbezogen ermittelt werden. Leistungen sollen nicht länger institutionenzentriert, sondern personenzentriert bereit gestellt werden. Wir werden das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen im Sinne der UNBehindertenrechtskonvention berücksichtigen. Menschen mit Behinderung und ihre Verbände werden von Anfang an und kontinuierlich am Gesetzgebungsprozess beteiligt.
Im Interesse von Kindern mit Behinderungen und ihren Eltern sollen die Schnittstellen in den Leistungssystemen so überwunden werden, dass Leistungen möglichst aus einer Hand erfolgen können.
Die Digitalisierung bietet eine Vielzahl von Chancen für Menschen mit Einschränkungen. Wir prüfen daher, ob durch ein Prüfsiegel „Barrierefreie Website“ für Verwaltung und Wirtschaft die Gleichstellung behinderter Menschen unterstützt werden kann.
Unser Gemeinwesen ist auf die Zivilgesellschaft und das Engagement der Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Ihre Möglichkeiten zum Engagement wollen wir weiter fördern. In Deutschland engagieren sich Menschen aller Altersgruppen in den unterschiedlichsten Bereichen: Sie betätigen sich bei der Feuerwehr und im Katastrophenschutz, in Gewerkschaften und Sozialverbänden, in Sportvereinen, in Kirchengemeinden und nationalen wie internationalen Hilfsorganisationen, in Nachbarschaftsinitiativen und Selbsthilfegruppen, in der Bildung und in kulturellen Einrichtungen. Die Zivilgesellschaft und das Engagement der Bürgerinnen und Bürger halten unser Gemeinwesen zusammen und machen es erst lebendig.
Wir wollen die Voraussetzungen für ehrenamtliches Engagement verbessern. Die Erfahrungen, die im bürgerschaftlichen Engagement gemacht werden, und die Ideen, die dort entstehen, werden wir verstärkt aufnehmen. Wir wollen für mehr Anerkennung für das Engagement aller Generationen und die Arbeit im Ehrenamt sorgen. Ein Signal der Anerkennung ist der Deutsche Engagementpreis. Wir unterstützen und fördern die Arbeit der Wohlfahrtsverbände. Soziale Innovationen auch von Sozialunternehmen sind unterstützungswert.
Wir wollen die Gründung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement (z. B. Dorfläden, Kitas, altersgerechtes Wohnen, Energievorhaben) erleichtern. Für solche Initiativen soll eine geeignete Unternehmensform im Genossenschafts- oder Vereinsrecht zur Verfügung stehen, die unangemessenen Aufwand und Bürokratie vermeidet.
Freiwilligendienste sind eine besondere Form des Bürgerschaftlichen Engagements und Bildungsdienste. Wir wollen sie in ihrer bewährten Vielfalt und unter Wahrung ihrer hohen Qualität weiter entwickeln und in zivilgesellschaftlicher Verantwortung ausbauen.
Der Erfolg des Bundesfreiwilligendienstes zeigt, dass alle Altersgruppen einen Freiwilligendienst leisten können und wollen. Wir wollen diesen Dienst weiterhin so gestalten, dass er generationenübergreifende Ansätze fördert und differenzierte Bildungsangebote macht. Wir wollen an den Erfolg des Bundesfreiwilligendienstes und der Jugendfreiwilligendienste anknüpfen und Menschen nachhaltig für bürgerschaftliches Engagement gewinnen.
Wir werden gemeinsam mit Ländern, Hochschulen, Kommunen und privaten Betrieben und anderen Akteuren die Anerkennungskultur für Freiwillige ausbauen. Wir werden durch die Ausstellung eines einheitlichen Freiwilligendienstausweis für alle Freiwilligen die Voraussetzungen für Vergünstigungen verbessern. Für die Weiterentwicklung werden wir die Ergebnisse der aktuellen wissenschaftlichen Evaluation aufgreifen. Auch werden wir Programme der Träger unterstützen, vor allem, wenn diese auf den Erwerb zusätzlicher formaler Qualifikationen zielen. Wir werden zur Stärkung der Anerkennungskultur ein Gesamtkonzept des freiwilligen Engagements entwickeln, das neben dem Bundesfreiwilligendienst und den Jugendfreiwilligendiensten auch einen weiterentwickelten Freiwilligendienst bei der Bundeswehr beinhaltet.
Die Freiwilligendienste junger Deutscher im Ausland und von Ausländerinnen und Ausländern, die nach Deutschland kommen, werden wir noch gezielter auf die Interessen und Bedürfnisse der Freiwilligen ausrichten und dafür die Zuständigkeit für alle geregelten Auslandsfreiwilligendienste im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bündeln.
Angesichts des Bildungs- und Orientierungscharakter der Freiwilligendienste sind sie umsatzsteuerfrei.
Wir werden den Dialog mit den christlichen Kirchen, Religionsgemeinschaften und religiösen Vereinigungen sowie den freien Weltanschauungsgemeinschaften intensiv pflegen. Sie bereichern das gesellschaftliche Leben und vermitteln Werte, die zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft beitragen. Wir bekennen uns zum Respekt vor jeder Glaubensüberzeugung. Auf der Basis der christlichen Prägung unseres Landes setzen wir uns für ein gleichberechtigtes gesellschaftliches Miteinander in Vielfalt ein.
Die christlichen Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände sind in vielen Bereichen unserer Gesellschaft unverzichtbar, nicht zuletzt im Bildungs-, Gesundheits- und Sozialbereich, bei der Betreuung, Pflege und Beratung von Menschen sowie in der Kultur. Zahlreiche Leistungen kirchlicher Einrichtungen für die Bürgerinnen und Bürger sind nur möglich, weil die Kirchen im erheblichen Umfang eigene Mittel beisteuern und Kirchenmitglieder sich ehrenamtlich engagieren. Wir halten daher auch am System der Kirchensteuern fest, damit die Kirchen Planungssicherheit haben. Nur so können sie die eigenfinanzierten Leistungen zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes weiter sicherstellen. Zugleich wollen wir die kirchlichen Dienste weiter unterstützen. Dabei achten wir die kirchliche Prägung der entsprechenden Einrichtungen.
Zum Gedenken an den weit über die Grenzen Deutschlands und Europas hinaus bedeutenden 500. Jahrestag der Reformation 2017 wird auch der Bund einen angemessenen Beitrag leisten.
Dankbar stellen wir das Erstarken des jüdischen Lebens in unserem Land fest. Wir unterstützen die jüdischen Gemeinden und die jüdische Wohlfahrtspflege, zum Beispiel bei der Integration von Zuwanderern und dem Auf- und Ausbau von Bildungs- und Kultureinrichtungen.
Den vielfältigen Beiträgen muslimischer Vereine und Verbände zu unserem Gemeinwesen – etwa zur Integration muslimischer Zuwanderer und ihrer Nachkommen in unsere Gesellschaft, wie auch zum Dialog zwischen den Kulturen und Religionen – gilt unsere Wertschätzung und Unterstützung. In diesem Sinne wollen wir die Deutsche Islam Konferenz fortsetzen.
Eine offene Gesellschaft bietet im Rahmen der Verfassungsordnung allen Religionen den Freiraum zur Entfaltung ihres Glaubens.
Das bewährte Staatskirchenrecht in unserem Land ist eine geeignete Grundlage für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Religionsgemeinschaften.
Wir halten die mahnende Erinnerung an Flucht und Vertreibung durch einen Gedenktag lebendig, halten weiterhin an den Möglichkeiten vertriebenenrechtlicher Aufnahme in Deutschland fest und werden unsere Hilfen für die deutschen Minderheiten in den Herkunftsgebieten der Aussiedler fortsetzen. Wir stehen zu den eingegangenen Vereinbarungen europäischer Minderheitenpolitik und verpflichten uns weiterhin zur Förderung der vier nationalen Minderheiten in Deutschland – Dänen, Sorben, Friesen sowie deutsche Sinti und Roma – und der deutschen Minderheit in Dänemark sowie den deutschen Minderheiten in Mittelost- und Südosteuropa und den Nachfolgestaaten der Sowjetunion.
Die sorbische Sprache und Kultur als Ausdruck der Identität des sorbischen Volkes gilt es zu bewahren. Daher wollen wir die Arbeit der Stiftung für das sorbische Volk langfristig sicherstellen und dafür den Bundeszuschuss sichern.