Deutschland ist ein wirtschaftlich und sozial stabiles Land mit einer soliden finanziellen Basis. Dafür sind im zurückliegenden Jahrzehnt wichtige Grundlagen geschaffen worden. Sie sind im Licht der nationalen und internationalen Veränderungen weiterzuentwickeln, um Wettbewerbsfähigkeit, Innovationskraft und sozialen Zusammenhalt zu sichern. Wir wollen die Voraussetzungen für Investitionen in die Zukunft auf einer weiterhin soliden finanziellen Grundlage schaffen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die nachhaltige Konsolidierung des öffentlichen Gesamthaushalts. Bund, Länder, Kommunen und Sozialkassen müssen finanziell so ausgestattet sein, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben erfüllen und im Rahmen ihrer Kompetenzen Weichenstellungen für die Zukunft unseres Landes stellen können. Zugleich muss die Ausgabenseite auf allen Ebenen kontinuierlich kritisch überprüft werden.
Bund, Länder, Kommunen und Sozialversicherungen bilden den öffentlichen Gesamthaushalt. Sie müssen sich gemeinsam den Regelungen und Vereinbarungen zur Finanz- und Haushaltspolitik Deutschlands stellen:
Wir sind uns der Verantwortung bewusst, dass Deutschland durch eine solide und nachhaltige Finanz- und Haushaltspolitik seiner Rolle in Europa gerecht werden muss. Deutschland ist gefordert, mit einer stabilitäts- und wachstumsorientierten Haushalts- und Finanzpolitik auf allen staatlichen Ebenen einen Beitrag für die Stabilität der Euro-Zone zu leisten.
Im Jahr 2012 hat der Bundeshaushalt mit einer strukturellen Neuverschuldung von weniger als 0,35 Prozent des BIP abgeschlossen. Hierbei wollen wir nicht stehen bleiben. Wir wollen nachhaltig ausgeglichene Haushalte. Wir werden Einnahmen und Ausgaben des Bundes so gestalten, dass der Bund ab dem Jahr 2014 einen strukturell ausgeglichenen Haushalt und beginnend mit dem Jahr 2015 einen Haushalt ohne Nettoneuverschuldung aufstellt.
Politische Zielsetzungen haben sich an qualitativen und nicht an quantitativen Anforderungen zu orientieren. Zur Effizienzsteigerung der Ausgaben sind angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für alle finanzwirksamen Maßnahmen durchzuführen und Ausgaben auf ihre Notwendigkeit zu überprüfen.
Das Top-Down-Verfahren bei der Haushaltsaufstellung hat sich bewährt. Es wird um eine eingehende einnahme- und ausgabeseitige Haushaltsanalyse im Vorfeld des Eckwertebeschlusses zu einzelnen jeweils vorher ausgewählten Politikbereichen ergänzt. Damit wird das regierungsinterne Aufstellungsverfahren stärker inhaltlich ausgerichtet und die Wirkungsorientierung des Haushalts verbessert.
Folgende wichtige haushaltspolitische Grundsätze werden uns leiten:
Die Koalition aus CDU, CSU und SPD setzt folgende finanziellen Prioritäten für die laufende Legislaturperiode, die nicht unter einem Finanzierungsvorbehalt stehen:
Unser Gemeinwesen ist auf verlässliche Steuereinnahmen angewiesen. Der dafür erforderliche gesellschaftliche Konsens beruht auf einem gerechten Steuerrecht, das die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit in den Mittelpunkt stellt und zugleich gewährleistet, dass sich niemand auf Kosten der Allgemeinheit seiner Steuerpflicht entziehen kann. Das Steuerrecht muss in seiner konkreten Ausgestaltung den Anforderungen und Ausprägungen unserer modernen Gesellschaft in einer globalisierten Welt gerecht werden. Es muss günstige Rahmenbedingungen für Innovationen und Investitionen der Unternehmen in Deutschland bieten, um Arbeitsplätze und Wohlstand zu erhalten und weiter auszubauen. Steuerrecht ist kein statisches Recht. Wenn gesellschaftliche oder wirtschaftliche Entwicklungen es erfordern, muss das Steuerrecht angemessen fortentwickelt werden, damit es seine Ziele auch künftig erreicht. Deutschland hat derzeit insgesamt ein zeitgemäßes und wettbewerbsfähiges Steuerrecht. Wir wollen das Steuerrecht in einer sich verändernden Welt kontinuierlich fortentwickeln, zugleich aber eine hohe Planungssicherheit für die Steuerzahler wie für die öffentliche Hand erreichen.
Steuervereinfachung ist eine Daueraufgabe. Es ist ein wichtiges politisches Ziel, hier Schritt für Schritt voranzukommen und dabei insbesondere auch die technischen Möglichkeiten der modernen Datenverarbeitung zu nutzen. Von diesem dauerhaften Prozess profitieren alle an der Besteuerung beteiligten Gruppen: die Steuerzahler, die Verwaltung und die steuerberatenden Berufe.
Wir werden eine vorausgefüllte Steuererklärung für alle Steuerpflichtigen bis zum Veranlagungszeitraum 2017 einführen. Für Rentner und Pensionäre ohne weitere Einkünfte soll die vorausgefüllte Steuererklärung mit den bei den Finanzbehörden geführten Daten bereits ab dem Veranlagungszeitraum 2015 ermöglicht werden.
Wir werden das Angebot an die Bürger für eine elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung ausbauen und auf eine verpflichtende Übersendung von Papierbelegen mit der Steuererklärung weitgehend verzichten. Zur Sicherung einer gleichmäßigen Steuererhebung werden wir risikoorientierte Parameter der Bearbeitung von Steuererklärungen zugrunde legen.
Wir wollen die Akzeptanz des Faktorverfahrens für Ehegatten stärken. Der Faktor soll künftig nicht mehr jährlich, sondern für mehrere Jahre festgelegt werden. Eine Änderung des Faktors wird nur dann noch vorgenommen, wenn sich die Einkünfte bzw. die Einkünfteverteilung in nicht nur geringem Ausmaß ändern. Zudem fordern wir die Länder auf, das Faktorverfahren in Steuerklasse IV durch geeignete Maßnahmen der Steuerverwaltungen bekannter zu machen.
Auch streben wir eine Weiterentwicklung des Steuerverfahrensrechts in Richtung eines Selbstveranlagungsverfahrens beginnend mit der Körperschaftsteuer an.
Wir werden die Rolle des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) mit entsprechender Ausstattung unter Wahrung der Kompetenzen der Länder stärken. Das BZSt wird zur zentralen Anlaufstelle der Steuerfahndungsstellen der Länder weiterentwickelt, um die Steuerfahndungen der Länder besser zu unterstützen. Zusätzlich soll das BZSt zur zentralen Anlaufstelle für steuerliche Fragen bzw. verbindliche Auskünfte von Gebietsfremden werden.
Wir werden zur Verbesserung der Bekämpfung der Steuerhinterziehung, des Sozialversicherungsbetrugs, der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung die rechtlichen Rahmenbedingungen u. a. im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und in der Gewerbeordnung sowie die personelle und informationstechnologische Ausstattung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit verbessern und wirkungsvoller ausgestalten.
Auch bei der Abgabenerhebung beim grenzüberschreitenden Warenverkehr sollen die Rahmenbedingungen für eine Stärkung IT-gestützter Risikoanalysen verbessert werden, um die Belastungen für Reisende zu reduzieren und die Kontrollen effizienter und zielgerichteter ausführen zu können.
Wir werden die Familienkassen des Bundes bei der Bundesagentur für Arbeit konzentrieren. Wir laden die Länder ein, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten an einer Zentralisierung mitzuwirken.
Wir werden den Ausbau der steuerlichen IT gemeinsam mit den Ländern vorantreiben.
Wir werden die Anwendung von sog. Nichtanwendungserlassen restriktiv handhaben. Eine Rückwirkung von Steuergesetzen soll im verfassungsrechtlichen Rahmen auf die Sicherung von Steuersubstrat und die Verhinderung der missbräuchlichen Nutzung von Steuersparmodellen beschränkt sein.
Die interkommunale Zusammenarbeit soll steuerrechtlich nicht behindert werden. Wir lehnen daher eine umsatzsteuerliche Belastung kommunaler Beistandsleistungen ab und werden uns - soweit erforderlich - EU-rechtlich für eine umfassende Freistellung solcher Leistungen von der Umsatzsteuer einsetzen.
Die Bundesregierung wird mit der grundlegenden Reform der Investmentbesteuerung die künftige steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitz erneut ergebnisoffen aufgreifen und die notwendigen Folgerungen ziehen. Dabei soll vor allem für den Bereich der Business Angels und Startups nach Lösungen für besondere Belastungseffekte für den Fall gesucht werden, dass sich der Investor von seinem Engagement trennt.
Wir werden als eine zentrale steuerpolitische Aufgabe den Kampf gegen grenzüberschreitende Gewinnverlagerungen international operierender Unternehmen entschlossen vorantreiben, uns für umfassende Transparenz zwischen den Steuerverwaltungen einsetzen und gegen schädlichen Steuerwettbewerb vorgehen. Wir wollen verhindern, dass Unternehmen eine doppelte Nichtbesteuerung von Einkünften oder einen doppelten Betriebsausgabenabzug erreichen können.
Wir erwarten den Abschluss der Arbeiten zur OECD-BEPS (Base Erosion and Profit Shifting)-Initiative im Jahre 2015, einem Vorhaben, um internationaler Steuervermeidung entgegenzuwirken, welches wir aktiv unterstützen. Soweit sich unsere Ziele im Rahmen der OECD-BEPS-Initiative in diesem Zeitraum nicht realisieren lassen, werden wir nationale Maßnahmen ergreifen. Dazu zählt u. a. eine Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs für Zahlungen an Briefkastenfirmen, die keine hinreichend aktive Geschäftstätigkeit nachweisen können und die Schaffung eines öffentlichen Registers für alle wirtschaftlich Beteiligten an Trust-Konstruktionen nach dem Vorbild des Geldwäschegesetzes. Auch wollen wir sicherstellen, dass der steuerliche Abzug von Lizenzaufwendungen mit einer angemessenen Besteuerung der Lizenzerträge im Empfängerland korrespondiert. Im Vorgriff auf diese internationale Regelung werden wir in Deutschland erforderlichenfalls gesetzgeberisch voranschreiten.
Die Herstellung von besserer internationaler Transparenz in Steuersachen gegenüber Finanzverwaltungen trägt erheblich zu fairerem Steuerwettbewerb und zur Vermeidung von Steuerhinterziehung bei. Wir wollen deswegen entsprechend der europäischen Regelung eine länderspezifische Berichterstattung im Bankenbereich und im Rohstoffhandel insbesondere über erzielte Gewinne, entstandene Verluste und gezahlte Steuern („country-by-country-reporting“) zwischen den Steuerverwaltungen der Länder einführen. Ausgehend von den Entscheidungen der G 20 Staats- und Regierungschefs sowie der G 20 Finanzminister streben wir eine Revision des OECD-Musterabkommens zum Informationsaustausch mit dem Ziel des automatischen steuerlichen Informationsaustausches als internationalem Standard an. Bis dahin werden wir nach dem Vorbild des Abkommens zwischen sechs EUMitgliedstaaten weitere bilaterale bzw. multilaterale Vereinbarungen über einen automatischen Informationsaustausch schließen. Wir wollen in einem weiteren Schritt den Anwendungsbereich der EU-Zinsrichtlinie auf alle Kapitaleinkünfte und alle natürlichen und juristischen Personen ausdehnen.
Wir setzen uns für eine bessere Abstimmung des Unternehmenssteuerrechts in der EU ein. Ausgangspunkt bilden dabei die Arbeiten für eine gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage.
Umsatzsteuerbetrug stellt die fiskalisch bedeutendste Form der Steuerhinterziehung dar. Wir wollen den Schnellreaktionsmechanismus gezielt einsetzen, um Umsatzsteuerbetrug frühzeitig zu unterbinden: Wir werden dabei darauf achten, dass deutsches Umsatzsteuerrecht nicht unnötig kompliziert wird. Erforderlichenfalls werden wir weitere Initiativen ergreifen. Das BZSt wird zentraler Ansprechpartner der Finanzverwaltungen der Bundesländer für betrügerische Gestaltungen unabhängig von Branchen.
Die Bundesregierung wird die Arbeiten für die nationale Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) fortsetzen. DBA dienen nicht mehr alleine der Verhinderung von doppelter Besteuerung, sondern auch der Verhinderung doppelter Nichtbesteuerung (sog. weiße Einkünfte). Wir werden daher weiterhin entsprechende Klauseln in den DBAs verhandeln und in der Zwischenzeit diese Grundsätze in nationalen Regelungen absichern.
Wir werden auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene weiter konsequent gegen Steuervermeidung durch Nutzung von Offshore-Finanzplätzen vorgehen.
Wir werden im Umwandlungssteuerrecht prüfen, wie der Anteilstausch und Umwandlungen mit finanziellen Gegenleistungen nicht mehr systemwidrig steuerfrei gestaltet werden können. Bei der Kombination aus Anteilstausch und Zuzahlung sollte gegebenenfalls die Zuzahlung quotal beschränkt, aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Wir werden weiterhin entschlossen gegen Steuerhinterziehung vorgehen. Wir werden im Lichte des ausstehenden Berichts der Finanzministerkonferenz (FMK) die Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige weiterentwickeln, sofern hierfür Handlungsbedarf aufgezeigt wird. Ein Ansatzpunkt wäre, die Wirkung der Selbstanzeige künftig von den vollständigen Angaben zu den steuerrechtlich unverjährten Zeiträumen (zehn Jahre) abhängig zu machen. Der Steuerpflichtige müsste dann, um Straffreiheit für die letzten fünf Jahre zu erlangen, auch für die weiter zurückliegenden fünf Jahre alle Angaben berichtigen, ergänzen oder nachholen. Zudem wollen wir künftig eine Anlaufhemmung bei bestimmten Auslandssachverhalten hinsichtlich der Festsetzungsverjährung einführen, wenn diese nicht korrekt erklärt werden. Werden steuerrelevante Auslandssachverhalte erst Jahre später bekannt, kann so die Besteuerung noch durchgeführt werden.
Bei systematischen Verstößen von Banken gegen das Steuerrecht kommen aufsichtsrechtliche Sanktionen bis hin zum Lizenzentzug in Betracht. Die Bundesregierung wird prüfen, ob durch eine Verbesserung des Informationsflusses von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) an die Finanzbehörden die Steuerhinterziehung wirksamer bekämpft werden kann.
Zum Kernbestand kommunaler Selbstverwaltung gehört eine stabile Finanzausstattung. Dies setzt voraus, dass die kommunalen Aufgaben zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger ausreichend finanziert sind. Die Gewerbesteuer ist eine wichtige steuerliche Einnahmequelle der Kommunen. Wir wollen, dass auf der Basis des geltenden Rechts für die kommenden Jahre Planungssicherheit besteht.
Die Erbschaftsteuer ermöglicht in ihrer jetzigen Ausgestaltung den Generationswechsel in den Unternehmen und schützt Arbeitsplätze. Sie bleibt den Ländern als wichtige Einnahmequelle erhalten.
Die Grundsteuer wird unter Beibehaltung des Hebesatzrechtes für Kommunen zeitnah modernisiert. Wir fordern die Länder auf, nach Abschluss der laufenden Prüfprozesse rasch zu einer gemeinsamen Position zu kommen. Ziel der Reform ist es, die Grundsteuer als verlässliche kommunale Einnahmequelle zu erhalten, d. h. das Aufkommen zu sichern und Rechtssicherheit herzustellen.
Wir brauchen eine kluge Regulierung der Finanzmärkte, insbesondere des Bankenbereichs. In der Zukunft müssen Banken selber mehr Mittel für Krisensituationen bereitstellen, damit die Steuerzahler nicht wieder wie in der Vergangenheit belastet werden. Wer die Freiheit will, mit riskanten Geschäften hohe Gewinne zu erzielen, muss auch für die Risiken einstehen. Die Spielregeln der Sozialen Marktwirtschaft sind ausgehebelt, wenn der Privatisierung von Gewinnen die Sozialisierung von Verlusten gegenüber steht.
Wir brauchen eine funktionierende Bankenunion, bestehend aus einer einheitlichen Bankenaufsicht, einem einheitlichen Regelwerk und einem einheitlichen Mechanismus zur Bankenabwicklung. Bei der Bankenaufsicht, für deren zügige Verwirklichung wir uns einsetzen, treten wir zur Vermeidung von Interessenkonflikten für eine klare Trennung von Aufsichts- und Geldpolitik bei der EZB ein. Die Besonderheiten des deutschen 3-Säulen-Modell mit Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Privatbanken müssen in der Aufsicht Berücksichtigung finden. Während systemrelevante Banken generell unter direkte EZB-Aufsicht gestellt werden, gilt dies nicht für kleine und regional tätige Institute.
Bei der Sanierung und Abwicklung von Banken setzen wir uns für die strikte Einhaltung einer klaren Haftungskaskade und für eine konsequente Beteiligung von Bankgläubigern (Bail-In) ein. Künftig müssen vorrangig Eigentümer und Bankgläubiger, nicht Steuerzahler herangezogen werden. Sparer mit einer Einlage bis zu 100.000 Euro werden geschützt.
Wir wollen den europäischen Abwicklungsmechanismus auf einer rechtssicheren Grundlage errichten, sodass Banken rechtzeitig, effektiv und effizient abgewickelt werden können. Für den Abwicklungsmechanismus wollen wir eine zügige Lösung erreichen, die ausreichenden Schutz für die Budgethoheit der Mitgliedstaaten bietet. Vor diesem Hintergrund unterstützen wir den zügigen Aufbau einer europäischen Abwicklungsbehörde für die systemrelevanten grenzüberschreitenden Banken und eines einheitlichen europäischen Abwicklungsfonds, der perspektivisch vollständig durch Bankenabgaben finanziert werden soll, deren Höhe sich an Systemrelevanz, Größe und Risikoprofil von Banken orientiert
Wenn bis zur Einrichtung des europäischen Fonds bereits einbezahlte Mittel nationaler Fonds sowie die Beteiligung der Eigentümer und Gläubiger insgesamt nicht zur Finanzierung von Bankenabwicklungen und –restrukturierungen ausreichen, bleibt der betroffene Mitgliedstaat verantwortlich. Die Koalitionspartner werden sich dafür einsetzen, dass die für die etwaige Bankenrettung eingesetzten nationalen Haushaltsmittel aus dem 3 Prozent-Defizitkriterium des Stabilitäts- und Wachstumspaktes herausgerechnet werden. Sofern ein Mitgliedstaat zur Bankenrettung alleine nicht in der Lage ist und in eine gefährliche ökonomische Schieflage geraten würde, kann er im bestehenden Verfahren ESM-Hilfe beantragen.
Sobald der Aufbau eines europäischen Abwicklungsmechanismus beschlossen ist, kann, nachdem der deutsche Gesetzgeber eine entsprechende Entscheidung getroffen und die EZB die Aufsicht operativ übernommen hat, als Zwischenlösung ein neues Instrument zur direkten Bankenrekapitalisierung auf Basis der bestehenden ESM-Regelungen mit einem maximalen Volumen von 60 Mrd. Euro und insbesondere mit der entsprechenden Konditionalität und als letztes Instrument einer Haftungskaskade in Frage kommen, wobei sichergestellt ist, dass vorher alle anderen vorrangigen Mittel ausgeschöpft worden sind und ein indirektes ESM-Bankenprogramm mit Blick auf die Schuldentragfähigkeit des Staates ausgeschlossen ist. Eine dauerhafte Übernahme direkter Bankenrisiken durch den Steuerzahler lehnen wir ab.
Die Sicherheit der Spareinlagen ist ein wesentliches Element stabiler Finanzmärkte. Die Harmonisierung der Anforderungen an die nationalen Einlagensicherungssysteme in Europa unter Wahrung der nationalen Besonderheiten (insbesondere Sparkassen und Genossenschaftsbanken) ist daher ein weiteres wichtiges Element der Bankenunion. Die deutschen Einlagensicherungssysteme haben sich in der Krise als stabil erwiesen. Eine Vergemeinschaftung der Einlagensicherung auf EU-Ebene lehnen wir ab.
Das föderale System ist eine Stärke der Demokratie und ein wichtiger Grund für die Leistungsfähigkeit Deutschlands. Angesichts der Herausforderungen durch die Globalisierung und Europäisierung müssen wir immer wieder neu sicherstellen, dass unser föderales System handlungsfähig bleibt. Dazu gehört, dass jede Ebene – Bund, Länder und Kommunen – ihren Aufgaben mit einem hohen Maß an Eigenverantwortung nachkommen kann.
Die Kommunen sind ein zentraler Bestandteil unseres Gemeinwesens. Sie nehmen wichtige Aufgaben der Daseinsvorsorge und der lokalen Infrastruktur wahr. Um die grundgesetzlich garantierte kommunale Selbstverwaltung zu sichern, müssen die Kommunen handlungsfähig sein. Voraussetzung dafür sind auch gesunde Finanzen. Der Bund hat dazu einen gewichtigen Beitrag geleistet, unter anderem durch die ab dem Jahr 2014 vollständige Erstattung der Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, seine finanzielle Beteiligung am Ausbau der Kinderbetreuung für unter Dreijährige und die Fortschreibung der Entflechtungsmittel bis einschließlich 2019 auf dem bisherigen Niveau. Die kommunale Ebene erzielt seit dem Jahr 2012 Finanzierungsüberschüsse. Trotz des positiven Gesamteindrucks herrscht eine große Heterogenität bei der Finanzsituation der Kommunen.
Wir werden ein Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderung (Bundesteilhabegesetz) erarbeiten. Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes wird der Bund zu einer Entlastung der Kommunen bei der Eingliederungshilfe beitragen. Dabei werden wir die Neuorganisation der Ausgestaltung der Teilhabe zugunsten der Menschen mit Behinderung so regeln, dass keine neue Ausgabendynamik entsteht.
Spätestens Ende 2019 müssen die Bund-Länder-Finanzbeziehungen neu geordnet sein. Der Länderfinanzausgleich ist zu diesem Zeitpunkt neu zu regeln. Die Länder werden ab diesem Zeitpunkt keine strukturellen Defizite mehr haben. In dieser Legislaturperiode müssen dafür die Weichen gestellt werden. Dazu finden zwischen Bund und Ländern Gespräche statt.
Die Koalition wird parallel eine Kommission einrichten, in der Bund und Länder vertreten sind. Dazu werden Vertreter der Kommunen einbezogen. Die Kommission wird sich mit Fragen der föderalen Finanzbeziehungen befassen und dazu Vorschläge erarbeiten. Die Kommission soll bis Mitte der Legislaturperiode Ergebnisse zu den nachfolgenden Themenbereichen vorlegen: