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5.2. Moderner Staat, lebendige Demokratie und Bürgerbeteiligung

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Verlässlicher Partner in der Welt

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Europapolitische Verantwortung Deutschlands

Das europäische Einigungswerk bleibt die wichtigste Aufgabe Deutschlands. Die Erwartungen unserer europäischen Partner an Deutschland haben sich im Laufe der letzten Jahre gewandelt. Die Europäische Union (EU) durchläuft eine historisch einzigartige Periode wirtschaftlicher, sozialer und institutioneller Veränderungen und Neuerungen. In dieser Umbruchphase ist Deutschland als wirtschaftlich starker Mitgliedstaat und Stabilitätsanker in eine gewachsene Verantwortung hineingewachsen und besonderen Erwartungen seiner Partner ausgesetzt.

Unser Land muss in dieser Situation als Gründungsmitglied der EU und vertrauensvoller Partner eine verantwortungsvolle und integrationsfördernde Rolle in Europa wahrnehmen. Deutschland wird alle seine Möglichkeiten nutzen und ausschöpfen, das Vertrauen in die Zukunftsfähigkeit des europäischen Einigungswerkes wieder zu stärken und auszubauen. Wir werden alle Anstrengungen unternehmen, um die Krise in Europa zu überwinden und einen neuen Aufbruch für ein politisch und wirtschaftlich starkes und sozial gerechtes Europa zu schaffen. Solide und nachhaltig tragfähige Finanzen müssen mit Wachstum und Beschäftigung, notwendige Eigenverantwortung der Staaten mit europäischer Solidarität und Demokratie zusammengebracht werden. Um diese Aufgaben erfüllen zu können, braucht die EU handlungsfähige Gemeinschaftsinstitutionen.

Demokratisches Europa

Europapolitische Entscheidungen greifen oft tief in die Lebensbedingungen unserer Bürgerinnen und Bürger ein. Für das Vertrauen in Europa und die EU ist es daher wichtig, die demokratische Legitimation zu stärken und Entscheidungen der EU nachvollziehbarer zu gestalten. Hierfür ist eine starke Rolle des Europäischen Parlamentes ebenso notwendig wie eine enge Einbindung der nationalen Parlamente. Die Europäische Kommission braucht ein stringentes und effizientes Kollegium mit klaren Zuständigkeiten der Kommissare.

Gerade auch für die Akzeptanz des Krisenmanagements im Euroraum ist es wichtig, dass dieses in die demokratischen Strukturen der EU und in das bewährte Zusammenwirken aus Kommission, Rat, Europäischem Parlament und Mitgliedstaaten eingebettet ist. Die Gemeinschaftsmethode steht im Zentrum der europäischen Einigung. Dort wo einige Staaten in der Integration voranschreiten, sollte es das Ziel sein, diese Politikbereiche unter Einschluss aller EU-Mitglieder so rasch wie möglich unter das Dach der europäischen Verträge zu führen.

Die Bundesregierung unterstützt die Einführung eines einheitlichen europäischen Wahlrechts, um verlässliche Mehrheiten im Europäischen Parlament für die Stabilität der Legislativverfahren der Union sicherzustellen. In diesem Zusammenhang sollte eine angemessene Mindestschwelle für die Zuteilung der Sitze festgelegt werden.

Die Herausbildung einer europäischen Zivilgesellschaft ist eine essentielle Voraussetzung für eine lebendige europäische Demokratie. Besonders wichtig ist es, dafür auch die Jugendpolitik weiterzuentwickeln. Europaschulen, Jugendwerke und eine erhöhte Jugendmobilität können hierzu beitragen. In diesem Zusammenhang setzen wir uns beispielsweise für die Errichtung eines deutsch-griechischen Jugendwerks ein. Die Reformbestrebungen in Griechenland werden weiterhin partnerschaftlich unterstützt, insbesondere wird die Deutsch-Griechische Versammlung fortgeführt und weiterentwickelt.

Damit die Bürger eine vertiefte Integration Europas stärker akzeptieren, ist es unerlässlich, das Subsidiaritätsprinzip strikt einzuhalten. Danach wird die EU nur tätig, wenn und soweit ein Handeln der Mitgliedstaaten nicht ausreichend wäre. Aufgaben müssen dort verortet werden, wo sie am besten gelöst werden können: europäisch, national, regional oder lokal. Außerdem müssen sich Rechtsakte der EU am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz messen lassen.

Wir wollen ein bürgernahes Europa verwirklichen, das die kommunale Selbstverwaltung achtet. Die Sprachen und Kulturen in den Kommunen und Regionen tragen wesentlich zur Vielfalt Europas bei, mit der sich die Menschen identifizieren. Wir treten dafür ein, dass die EU die Eigenständigkeit und die vielfältigen Traditionen aller Mitgliedstaaten bewahrt. Die EU muss sich vor allem auf die großen Zukunftsaufgaben konzentrieren. In diesen Bereichen brauchen wir eine starke, demokratische und geschlossen handelnde EU.

Der Umgang mit der deutschen Sprache in den europäischen Institutionen muss ihre rechtliche Stellung und ihren tatsächlichen Gebrauch in der EU widerspiegeln. Deutsch muss auch in der Praxis den anderen beiden Verfahrenssprachen Englisch und Französisch gleichgestellt werden.

Herausforderungen – Europas Weg aus der Krise

Wir wollen alles dafür tun, dass Europa gestärkt aus der gegenwärtigen Krise hervorgeht. Wir sind der festen Überzeugung, dass dies möglich ist, wenn Europa zusammenhält und eine umfassende politische Antwort auf die Herausforderungen im Euroraum gibt. Die Ursachen der Krise sind vielfältig: Sie reichen von einer übermäßigen Verschuldung einzelner europäischer Staaten über Defizite in der Wettbewerbsfähigkeit, wirtschaftliche Ungleichgewichte und Konstruktionsmängel in der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion bis zu Fehlentwicklungen auf den Finanzmärkten.

Die Wachstumsaussichten haben sich jüngst aufgehellt. Doch die Krise hat tiefe Wunden geschlagen und ist noch längst nicht überwunden. Die Arbeitslosigkeit ist in vielen Mitgliedstaaten weiter unerträglich hoch, insbesondere unter Jugendlichen. Viele kleine und mittlere Unternehmen können Investitionen nicht finanzieren. Und die Kombination aus hohen Schuldenständen und schwachem Wachstum machen Europas Volkswirtschaften weiterhin anfällig.

Damit Europa dauerhaft einen Weg aus der Krise findet, ist ein umfassender politischer Ansatz erforderlich, der Strukturreformen für mehr Wettbewerbsfähigkeit und eine strikte, nachhaltige Haushaltskonsolidierung mit Zukunftsinvestitionen in Wachstum und Beschäftigung in sozial ausgewogener Weise verbindet.

Ziel beim weiteren europäischen Krisenmanagement muss es sein, die wechselseitige Abhängigkeit zwischen privater Verschuldung von Banken und öffentlicher Verschuldung von Staaten zu überwinden ebenso wie sicherzustellen, dass künftig in erster Linie die Banken selbst für ihre Risiken haften und nicht die Steuerzahler. Auch müssen die Regeln für Banken und Finanzmärkte so weiter verändert werden, dass Akteure der Finanzmärkte künftig nie wieder den Wohlstand von Staaten und Gesellschaften gefährden können. Die Finanzmärkte müssen an den Kosten der Krise beteiligt werden und letztlich auf ihre dienende Funktion gegenüber der Realwirtschaft zurückgeführt werden.

Hinzukommen müssen weitere Reformschritte zur Stärkung der wirtschaftspolitischen Koordinierung, besonders in der Wirtschafts- und Währungsunion. Die bewährten Regeln der Sozialen Marktwirtschaft müssen das Grundgerüst für die Wirtschafts- und Währungsunion der Zukunft sein.

Fortentwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion

Die Krise im Euroraum hat Konstruktionsmängel in der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion offen gelegt. Vor allem ist deutlich geworden, dass die Wirtschafts- und Währungsunion eine bessere und verbindlichere Koordinierung ihrer Wirtschaftspolitik und eine effektivere Haushaltspolitik braucht, um Wettbewerbsfähigkeit, Finanzstabilität, die Möglichkeit zu Zukunftsinvestitionen und sozialen Ausgleich dauerhaft erfolgreich zu verbinden. Deutschland wird im Austausch mit seinen europäischen Partnern dafür eintreten, dass die Wirtschafts- und Währungsunion in diesem Sinne weiter entwickelt wird. Die Gemeinschaftsinstitutionen sollten im Rahmen ihrer institutionellen Rolle an der wirtschaftlichen Koordinierung beteiligt werden.

Deutschland steht zur gemeinsamen Währung. Unser Ziel ist und bleibt es, Europa gestärkt aus der Krise zu führen – für ein Europa der Stabilität und des Wachstums. Unser Grundsatz ist dabei: Solidarität und Eigenverantwortung gehören zusammen. Wir Europäer müssen auch durch eine leistungsfähigere Wirtschaft im globalen Wettbewerb bestehen.

Eine verbesserte Wettbewerbsfähigkeit durch Strukturreformen und nachhaltige Zukunftsinvestitionen sind der Schlüssel Europas zum Wachstum. Nationale und europäische Anstrengungen müssen Hand in Hand gehen. Wir bekennen uns zu den Regeln des gestärkten Stabilitäts- und Wachstumspakts. Dessen glaubwürdige Anwendung ist das Fundament für eine dauerhaft stabile gemeinsame Währung.

Die Glaubwürdigkeit unseres Handelns erfordert eine an Nachhaltigkeitskriterien ausgerichtete Haushalts- und Wirtschaftspolitik. Die hohen Staatsschuldenquoten der Euroländer müssen daher zurückgeführt werden. Das ist eine der Lehren aus der aktuellen Krise. Die Politik der Haushaltskonsolidierung muss fortgesetzt werden und mit Reformen für strukturelles Wachstum und nachhaltigen Zukunftsinvestitionen kombiniert werden.

Deutschland ist weiterhin bereit, solidarische Unterstützung beispielsweise in Form von Hilfskrediten und technischer Hilfe zu leisten, um Reformpolitiken in den Empfängerländern zur Rückgewinnung von Wettbewerbsfähigkeit und zum Abbau der Arbeitslosigkeit zu ermöglichen.

Das Prinzip, dass jeder Mitgliedstaat für seine Verbindlichkeiten selbst haftet, muss aber erhalten werden. Jede Form der Vergemeinschaftung von Staatsschulden würde die notwendige Ausrichtung der nationalen Politiken in jedem einzelnen Mitgliedstaat gefährden. Nationale Budgetverantwortung und supranationale, gemeinsame Haftung sind unvereinbar. Hilfskredite aus europäischen Rettungsprogrammen dürfen nur als Ultima Ratio gewährt werden, wenn die Stabilität der Eurozone als Ganzes gefährdet ist. Wir wollen, dass Krisenstaaten eine starke Eigenbeteiligung an der Krisenbewältigung leisten und eigene Mittel einsetzen, bevor sie Hilfskredite erhalten. Diese dürfen nur im Gegenzug zu strikten Auflagen bzw. Reformen und Konsolidierungsmaßnahmen der Empfängerländer gewährt werden. Sie setzen einen klaren Plan voraus, wie die Schuldentragfähigkeit gesichert werden kann. Darüber hinaus ist die demokratische Kontrolle aller Hilfen von herausragender Bedeutung: ESM-Mittel werden weiterhin nur nach Zustimmung des Bundestages bewilligt.

Die Krise hat gezeigt, dass europäische Korrekturen oftmals zu spät greifen. Zur Vermeidung von künftigen Verwerfungen in der Währungsunion müssen deshalb Haushaltspolitiken und Schuldenentwicklung besser überwacht und wirtschaftliche Ungleichgewichte in der Eurozone durch koordinierte Anstrengungen aller EuroMitgliedstaaten verringert werden. Dafür müssen wir den gestärkten Stabilitäts- und Wachstumspakt und das Ungleichgewichteverfahren konsequent nutzen.

Die neuen Regeln können nur dann glaubwürdig sein, wenn sie konsequent angewendet und überwacht werden. Die Verwendung eines EU-Fortschrittsanzeigers (Score Board) für Beschäftigung und soziale Entwicklungen und von Beschäftigungs- und Sozialindikatoren sollte weiterverfolgt werden, damit diese neuen Instrumente bereits für das Europäische Semester 2014 genutzt werden können. Mit dieser größeren Bandbreite von Indikatoren soll EU-weit ein breiteres Verständnis sozialer Entwicklungen erlangt werden.

Die bereits im sogenannten Two-Pack eingeführte Überwachung der nationalen Haushaltsplanung durch die EU-Kommission wollen wir zu einem effektiven Instrument ausbauen, das bei klaren Verstößen gegen EU-Regeln einem nationalen Haushaltsgesetzgeber ermöglicht, frühzeitig selbst gegenzusteuern. Das bezieht auch Ziele für Wachstum, Innovation und Beschäftigung mit ein.

Wir setzen uns dafür ein, dass die Eurostaaten verbindliche und durchsetzbare, demokratisch legitimierte vertragliche Reformvereinbarungen mit der europäischen Ebene schließen, die auf die Erreichung der Ziele Wettbewerbsfähigkeit, solide und nachhaltig tragfähige Finanzen, Wachstum und Beschäftigung verbunden mit Solidarität gerichtet sind.

Wir werden die vertraglichen Grundlagen der Wirtschafts- und Währungsunion anpassen.

Die in den von der Krise besonders betroffenen Staaten der Eurozone eingeleiteten Reformen sind eine wichtige Grundlage, um vor Ort und für Europa als Ganzes nachhaltiges Wachstum zu schaffen. In diesem Zusammenhang ist es auch nötig, die Möglichkeiten der Europäischen Investitionsbank (EIB) und des EU-Haushalts einschließlich der EU-Strukturfondsmittel gezielt zum Aufbau der nötigen Infrastruktur einzusetzen. Außerdem sollten die Möglichkeiten des Kreditzugangs für kleine und mittlere Unternehmen wirksam verbessert werden. Auch hier kann die EIB in Zusammenarbeit mit nationalen Förderbanken helfen. Mit diesem Instrumentenkasten sollen die wirtschaftliche Entwicklung gestärkt, die Beschäftigung erhöht und die Fragmentierung der Finanzmärkte in Europa reduziert werden.

Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung

Der Binnenmarkt ist ein Eckpfeiler für die Sicherung des Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit Europas. Er muss seine Wirkung voll entfalten können und muss weiter vertieft werden. Die Vollendung des Binnenmarkts, die Schaffung geeigneter Regelungen, aber auch die gegenseitige Anerkennung von Bildungsabschlüssen und Qualifikationen sowie die Übertragbarkeit von sozialer Absicherung in der EU können bedeutende Wachstumsimpulse setzen.

Vor allem mit Wettbewerbsfähigkeit, robustem strukturellem Wirtschaftswachstum und Zukunftsinvestitionen gelingt es, neue Arbeitsplätze dauerhaft zu schaffen und den Wohlstand zu sichern. Dies gilt insbesondere in den Krisenländern des EuroWährungsgebietes, wo die Arbeitslosigkeit viel zu hoch ist und die Menschen in der Krise oft schmerzhafte Einschnitte beim Einkommen erfahren haben, in vielen Fällen verbunden mit dem Verlust des Arbeitsplatzes.

Wir werden uns dafür einsetzen, die Politik der haushaltspolitischen Konsolidierung und Strukturreformen unter Berücksichtigung der sozialen Verträglichkeit konsequent weiterzuentwickeln und dabei durch verstärkte Zukunftsinvestitionen für Innovation und Wachstum zu ergänzen.

Wir werden das wirtschaftliche Klima weiter verbessern, so dass hochwertige Produktion und Beschäftigung mit guten Einkommen entstehen. In kluger Zusammenarbeit tragen der private Sektor mit seiner Dynamik und Leistungsfähigkeit und der Staat durch den regulatorischen Rahmen der Sozialen Marktwirtschaft, durch Bildung und durch Infrastruktur zur Erreichung dieses Zieles bei. Das gilt je nach Verantwortlichkeit auf nationaler und europäischer Ebene.

Um Europa zukunftsfest zu machen, brauchen wir höhere Investitionen etwa in Infrastruktur, Erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Verkehr, transeuropäische Netze, digitale Medien oder Breitbandversorgung, Bildung sowie Forschung und Entwicklung ebenso wie notwendige Strukturreformen.

Wir werden darauf dringen, dass der im Sommer 2012 geschlossene Pakt für Wachstum und Beschäftigung (120 Mrd. Euro) mit Nachdruck umgesetzt wird. Wachstumspakt und Fiskalpakt sind gleichermaßen wichtige Bestandteile einer Politik für nachhaltiges Wachstum und solide öffentliche Haushalte. Von besonderer Bedeutung für die Förderung von Wachstum und Beschäftigung sind Maßnahmen, die kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu Finanzmitteln erleichtern. Hierzu gehören die erhöhte Darlehensvergabe seitens der EIB sowie die verstärkte Nutzung revolvierender Fonds zum Einsatz der Mittel aus den Struktur- und Investitionsfonds.

Die Bundesregierung wird darauf achten, dass die EIB effektiv und umfassend von den ihr zusätzlich zugewiesenen Mitteln Gebrauch macht. Das in den Vereinbarungen zur mittelfristigen Finanzplanung vorgesehene Flexibilisierungsinstrument sollte für Investitionen, Wachstum und Beschäftigung genutzt werden.

Im Rahmen einer sparsamen EU-Haushaltsführung setzen wir uns für eine aufgabengerechtere Gestaltung des EU-Haushaltes ein. Mit Blick auf die Revision des Mehrjährigen Finanzrahmens in 2016 müssen weitere Schritte hin zu einer klaren Prioritätensetzung des europäischen Haushaltes für Wachstum, Beschäftigung und Innovation auf den Weg gebracht werden.

Die Bundesregierung wird sich auf europäischer Ebene für eine möglichst frühzeitige Evaluierung der Pilotphase zu europäischen Projektanleihen einsetzen. Mit einer Absicherung von Projektanleihen aus dem Haushalt der EU können zusätzliche wachstumsfördernde Investitionen angeregt werden.

Europa ist die Wiege der modernen Industriegesellschaft. In weiten Teilen Europas hat die Industrie aber an Kraft verloren. Die EU hat die Bedeutung der Industrie für nachhaltiges Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität und Beschäftigung sowie das Problem der Deindustrialisierung Europas mittlerweile erkannt. Es ist aber noch nicht gelungen den negativen Trend umzukehren. Wegen der großen Bedeutung einer starken europäischen Industrie werden wir gemeinsam mit den europäischen Institutionen und Partnern darauf hinarbeiten, dass die EU künftig wieder die Heimat einer starken und modernen Industrie wird. Hierzu müssen und werden wir ressortübergreifend die Standortbedingungen der Industrie verbessern, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Industrie bei den politischen Entscheidungen in Berlin und Brüssel mitberücksichtigen und verstärkt auf die Kosteneffizienz unserer industriepolitischen Entscheidungen achten.

Besonders wichtig in Europa sind auch höhere private und öffentliche Investitionen in Forschung, Entwicklung und Innovation, in gute Ausbildungssysteme, eine verbesserte Exportförderung besonders in Ländern mit niedriger Exportquote, eine moderne, auf den industriellen Bedarf ausgerichtete Infrastruktur und ein förderlicher ordnungspolitischer Rahmen im europäischen Binnenmarkt.

Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas ist ein verringerter Regelungsaufwand auf Ebene der EU erforderlich. Die EU-Kommission muss Regelungsbereiche identifizieren, die das größte Potenzial zur Vereinfachung und zur Verringerung der Regulierungskosten bieten, vor allem soweit sie für kleine und mittlere Unternehmen besonders relevant sind. Für diese Bereiche fordern wir konkrete Abbauziele. Dem Verbraucher-, Umwelt- und Arbeitnehmerschutz muss dabei Rechnung getragen werden. EU-Vorgaben wollen wir grundsätzlich „eins zu eins“ umsetzen – das sichert auch Chancengleichheit im europäischen Binnenmarkt.

Auch die Energiewende muss im europäischen Zusammenhang gedacht werden. Nur ein integrierter Energiebinnenmarkt und eine enge Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten, z. B. beim Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Transportnetze, sichern eine zuverlässige, bezahlbare und umweltverträgliche Energieversorgung, damit Deutschland auch langfristig Motor eines wettbewerbsfähigen Wirtschafts- und Industriestandorts Europa bleibt.

Die Rolle, die Europa im 21. Jahrhundert spielen wird, hängt auch entscheidend davon ab, ob es uns gelingt, im Bereich der digitalen Welt Anschluss zu halten, europäische Standards zu setzen und damit unser europäisches Gesellschaftsmodell zu bewahren. Deshalb treten wir für eine umfassende europäische digitale Agenda ein, die Verbraucherschutz, Datenschutz, Innovation, Netz und Informationssicherheit zusammenbringen.

Nötig ist zudem ein neuer internationaler Rechtsrahmen für den Umgang mit unseren Daten. Unser Ziel ist eine internationale Konvention für den weltweiten Schutz der Freiheit und der persönlichen Integrität im Internet. Die derzeit laufende Verbesserung der europäischen Datenschutzbestimmungen muss entschlossen vorangetrieben werden. Auf dieser Grundlage wollen wir auch das Datenschutzabkommen mit den USA zügig verhandeln.

Bei der Koordinierung unserer Wirtschaftspolitik im europäischen Rahmen behalten wir auch die globale Dimension fest im Blick. So werden wir beispielsweise den Abschluss eines Freihandelsabkommen mit den USA vorantreiben. Wir werden die Herausforderung der zunehmenden globalen Konkurrenz zwischen Unternehmen und Standorten meistern, indem wir uns an den bewährten Grundlinien unserer Sozialen Marktwirtschaft orientieren und der Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit unserer deutschen und europäischen Wirtschaft hohe Priorität einräumen. In einer sich rasch verändernden Welt kann nur ein starkes Europa weiterhin seinen Einfluss behalten. Auch dafür brauchen wir nachhaltiges Wirtschaften und hohe ökonomische und soziale Stabilität.

Dem besonderen Schutzbedürfnis von Kultur und Medien wird in der deutschen Europapolitik Rechnung getragen, insbesondere in der europäischen Rechtsetzung, bei EU-Beihilfefragen oder bei Freihandelsabkommen mit Drittstaaten. Dies muss auch bei den Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA durch Ausnahmeregelungen berücksichtigt und gesichert werden.

Soziale Dimension stärken, Beschäftigung schaffen, Jugendarbeitslosigkeit bekämpfen

Die Erfahrung der Krise lehrt einmal mehr, dass die größte Bedrohung für die Menschen und den sozialen Frieden in Europa der Verlust des Arbeitsplatzes ist. Deswegen ist der beste und auf Dauer einzig erfolgreiche Weg zur Sicherheit von Einkommen, persönlicher Teilhabe und gesellschaftlicher Integration und Stabilität, die Arbeitslosigkeit zu überwinden und genügend qualifizierte, dauerhaft wettbewerbsfähige Arbeitsplätze zu schaffen. Eigenverantwortung und die private Initiative, zu arbeiten und unternehmerisch Arbeit zu schaffen, müssen flankiert werden durch solidarische Unterstützung. Dies spiegelt sich auch in der europäischen Strategie aus Solidarität und Solidität wieder: Strukturreformen der Mitgliedstaaten und Haushaltskonsolidierung sind ebenso wie Zukunftsinvestitionen eine wichtige Grundlage für Wachstum und Beschäftigung und damit auch für die soziale Integration der Bürger.

Die Arbeitslosigkeit junger Menschen ist in vielen europäischen Ländern infolge der Krise dramatisch gestiegen. Diese jungen Menschen, die vielfach gut ausgebildet sind, darf Europa nicht im Stich lassen. Die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit muss deshalb eine Priorität europäischer Politik sein.

Deutschland wird bei der Umsetzung der vereinbarten Europäischen Jugendgarantie mit gutem Beispiel vorangehen. Eine erfolgreiche Umsetzung in allen Mitgliedstaaten bedarf ausreichender finanzieller Unterlegung, um den Aufbau notwendiger Strukturen in den am stärksten betroffenen Ländern zu ermöglichen. Wir begrüßen einen Qualitätsrahmen für Praktika. Die Bundesregierung wird sich für überprüfbare Ziele zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit im Europäischen Semester einsetzen. Dabei sollten die nationalen Parlamente und das Europäische Parlament ihre Rolle wahrnehmen.

Die Mittel, die im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen im nächsten europäischen Haushalt vorgesehen sind, müssen schnellstmöglich, in jedem Fall in den ersten zwei Jahren der kommenden Finanzperiode eingesetzt werden. Eine Aufstockung der finanziellen Mittel zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit kann falls notwendig im Rahmen der bereits vereinbarten Re-Programmierung der europäischen Strukturfonds sowie durch eine Bündelung noch verfügbarer Haushaltsmittel erfolgen. Wir unterstützen Initiativen zur technischen Hilfe bei Abruf und Einsatz der Mittel. Die Finanzierung von Investitionen in Bildung und Ausbildung und befristeten Lohnkostenzuschüssen durch Kredite und Garantien der EIB begrüßen wir ausdrücklich und setzen uns für eine verstärkte Kombination von EIB-Krediten und europäischen Fondsmitteln ein. Die Möglichkeiten, die das Programm „Erasmus für alle“ für duale Ausbildung bietet, sollten besser ausgeschöpft werden.

Auch werden wir einen gemeinsamen europäischen Arbeitsmarkt fördern, durch die bessere Vermittlung von Sprachen sowie eine bessere Übertragbarkeit von Bildungsabschlüssen und sozialer Absicherung.

Wir setzen uns dafür ein, dass die Mobilität und Durchlässigkeit in einem gemeinsamen europäischen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt deutlich gestärkt werden. Wir ergreifen gezielte Maßnahmen, die es qualifizierten Jugendlichen aus anderen Mitgliedstaaten erleichtern, ihre Berufsausbildung in Deutschland zu absolvieren bzw. eine Beschäftigung in Deutschland aufzunehmen.

Wir wollen – unter Einbeziehung der Kammerorganisationen – außerdem anderen Mitgliedstaaten bei der Einführung des erfolgreichen deutschen Systems der dualen Ausbildung einschließlich des Großen Befähigungsnachweises behilflich sein und zur erfolgreichen Umsetzung der europäischen Ausbildungsallianz beitragen.

Zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungs- und Arbeitsplätze setzen wir uns für eine Gemeinschaftsaktion von Unternehmen, Gewerkschaften und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ein. Die Erfahrungen, die wir in Deutschland mit dem „Ausbildungspakt” gemacht haben, bringen wir in die Zusammenarbeit ein. Es sollten auch Programme für Existenzgründer – ähnlich dem deutschen Gründungszuschuss – ausgebaut werden. Diese Programme sind durch eine umfassende Beratung zu begleiten.

Mit Blick auf die primäre Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für Sozialpolitik respektiert die EU nationalstaatliche Traditionen. Im Rahmen des europäischen Wirtschafts- und Sozialmodells unterstützen wir die Entwicklung gemeinsamer Prinzipien und Kriterien zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping, um Wettbewerbsverzerrungen auch zum Schaden von Unternehmen und Arbeitnehmern im Binnenmarkt entgegen zu treten.

Die Beschäftigten in Europa müssen effizienter vor Ausbeutung und sittenwidrigen Arbeitsbedingungen geschützt werden. Dort, wo wirtschaftliche Aktivität grenzüberschreitend ist, dürfen Arbeitnehmerrechte nicht an den Grenzen Halt machen. Wir treten dafür ein, die Einführung von Standards für Mindestlöhne zu prüfen, die national zu organisieren und zu definieren sind und die einen hohen Beschäftigungsstand und faire Löhne garantieren würden – wobei die Wahl zwischen Gesetzgebung und Tarifvereinbarungen besteht.

Ebenso muss sichergestellt werden, dass die Gleichrangigkeit sozialer Grundrechte aus der Charta der Grundrechte der Europäischen Union gegenüber den Marktfreiheiten im europäischen Binnenmarkt durchgesetzt wird. Der soziale Dialog der Tarifpartner hat auch auf europäischer Ebene eine wichtige Funktion, die weiter gestärkt werden sollte ebenso wie die europäischen Betriebsräte und die Mitbestimmung in europäischen Unternehmern.

Bei den derzeit laufenden Verhandlungen über die Durchsetzungsrichtlinie zur Entsenderichtlinie setzen wir uns für das in Deutschland geltende hohe Niveau mit klaren Haftungsregeln, umfassenden Informationsrechten der Behörden sowie effizienten Kontrollrechten der Mitgliedstaaten ein. Die Bekämpfung von möglichem Missbrauch darf nicht durch die Aufweichung von Kontrollbefugnissen erschwert werden. Der Missbrauch zum Beispiel durch Briefkastenfirmen und Scheinentsendungen muss entschlossen bekämpft werden. Das europäische Entsenderecht sollte so weiter entwickelt werden, dass das Lohnniveau, d. h. gleiche Entlohnung für gleiche Tätigkeit, und die Arbeitsbedingungen des jeweiligen Ziellandes gelten. Die öffentliche Daseinsvorsorge, insbesondere die Daseinsvorsorge auf regionaler und kommunaler Ebene (z. B. die Wasserversorgung) gehört zum Kernbestand staatlicher Aufgaben. Der demographische Wandel und der Bevölkerungsschwund in vielen ländlichen Gebieten verschärfen die Handlungsnotwendigkeiten auf diesem Gebiet.

Das Wettbewerbsprinzip des EU-Binnenmarktes, ein funktionierendes Gemeinwesen und sozialer Ausgleich müssen in einem ausgewogenen Verhältnis stehen; nur so wird eine Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger erreicht. Die Gestaltungsmöglichkeiten der Mitgliedstaaten, ihrer Regionen und Kommunen für ihre im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben müssen erhalten bleiben. Wir werden jeder weiteren Einschränkung der Daseinsvorsorge durch EU-Politiken offensiv entgegentreten. Nationale, regionale und lokale Besonderheiten in der öffentlichen Daseinsvorsorge dürfen durch europäische Politik nicht ausgehebelt werden.

Europäische Außen- und Sicherheitspolitik

Wir wollen eine starke und selbstbewusste Europäische Union, die den Globalisierungsprozess maßgeblich mit gestaltet und dabei entschlossen für die Sicherung von Frieden, Freiheit und Wohlstand eintritt. Deutschland wird aktiv dazu beitragen, das Vertrauen in das europäische Einigungswerk zu stärken. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Partnern ist für den gemeinsamen Erfolg unerlässlich. Die Berücksichtigung der Interessen der kleinen und mittleren Mitgliedstaaten ist konstitutiver Bestandteil unserer Europapolitik.

Die Glaubwürdigkeit der Europäischen Union in ihrem internationalen Einsatz für Menschenrechte hängt maßgeblich davon ab, wie konsequent sie ihre Werte lebt und deren Verletzung im Innern ahndet. Die Bundesregierung setzt sich auf Grundlage von Artikel 7 EUV für einen wirksamen Mechanismus zur Einhaltung rechtsstaatlicher und demokratischer Standards in Europa ein, um den Schutz der Werte, wie sie in Artikel 2 EUV verankert sind, zu gewährleisten.

Die deutsch-französische Partnerschaft ist in ihrer Breite und Tiefe einzigartig. Unsere Länder haben als starke Wirtschaftsnationen ein besonderes Interesse, aber auch besondere Möglichkeiten, die europäische Einigung maßgeblich zu fördern und Wohlstand, Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken. Wir werden die am 22. Januar 2013 beschlossene deutsch-französische Agenda Schritt für Schritt weiter umsetzen. Unsere Partnerschaft mit Polen weiter vertiefen und die vielfältigen nachbarschaftlichen Beziehungen weiterentwickeln. Die Arbeitsmöglichkeiten des Deutsch-Polnischen Jugendwerks werden wir ausweiten und den Jugendbegegnungsstätten in Kreisau und Auschwitz eine langfristige Perspektive geben. Wir werden die Zusammenarbeit mit Frankreich und Polen im Weimarer Dreieck intensivieren. Bilaterale Initiativen mit unseren mitteleuropäischen Partnern wollen wir ausbauen. Dem deutsch-tschechischen Zukunftsforum und dem deutsch-tschechischen Zukunftsfonds sichern wir eine Perspektive über 2017 hinaus.

Erweiterungen und östliche Nachbarschaft

Die Erweiterung der EU ist aktive europäische Friedenspolitik. Die bisherigen EUErweiterungen sind im Interesse Deutschlands und Europas. Wir stehen dazu, dass dieser Prozess unter strikter Beachtung der Beitrittskriterien fortgesetzt wird und die Staaten des Westlichen Balkans eine Beitrittsperspektive haben. Sowohl Serbien als auch Kosovo müssen ihre eingegangenen Verpflichtungen erfüllen. Wir wollen KFOR im Einklang mit der Sicherheitsentwicklung schrittweise reduzieren und zum Abschluss führen. Gemeinsam mit unseren Partnern und Verbündeten werden wir die Heranführung der Länder des Westlichen Balkans an EU und NATO aktiv vorantreiben. Für die EU-Erweiterung sind die Anwendung strenger Kriterien und klar überprüfbarer Fortschritte wichtig. Maßgeblich sind sowohl die Beitrittsfähigkeit der Kandidaten als auch die Aufnahmefähigkeit der Europäischen Union.

Die Türkei hat für Europa strategische und wirtschaftliche Bedeutung. Wir sind darüber hinaus mit der Türkei durch vielfältige Beziehungen zwischen den Menschen in unseren beiden Ländern eng verbunden. Wir möchten die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Türkei weiter vertiefen, einschließlich einer engen strategischen Zusammenarbeit in außen- und sicherheitspolitischen Fragen. Wir sehen nicht nur die eindrucksvolle wirtschaftliche Entwicklung der Türkei, sondern begrüßen vor allem die mit Blick auf die Beitrittsverhandlungen unternommenen Reformanstrengungen. Der Verhandlungsprozess läuft mit der Eröffnung neuer Verhandlungskapitel weiter. Die unbedingte Achtung der Werte, auf denen auch die EU fußt, wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit sowie Religions- und Meinungsfreiheit, und deren innerstaatliche Durchsetzung sind Voraussetzung für weitere Fortschritte. Die 2005 aufgenommenen Verhandlungen mit dem Ziel des Beitritts sind ein Prozess mit offenem Ende, der keinen Automatismus begründet und dessen Ausgang sich nicht im Vorhinein garantieren lässt. Auch in der Türkei wird eine Diskussion über die Frage der EU-Mitgliedschaft geführt. Sollte die EU nicht aufnahmefähig oder die Türkei nicht in der Lage sein, alle mit einer Mitgliedschaft verbundenen Verpflichtungen voll und ganz einzuhalten, muss die Türkei in einer Weise, die ihr privilegiertes Verhältnis zur EU und zu Deutschland weiter entwickelt, möglichst eng an die europäischen Strukturen angebunden werden.

Es liegt im vitalen Interesse Deutschlands und der EU, Stabilität, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und wirtschaftliche Entwicklung auch in den anderen angrenzenden Regionen zu fördern. In diesem Zusammenhang hat sich die Europäische Nachbarschaftspolitik bewährt. Für die Östliche Partnerschaft bleiben Assoziierungs-, Freihandels- und Visaerleichterungs-Abkommen die besten Instrumente.

Die Nachbarländer an der südlichen und östlichen Küste des Mittelmeers sind von strategischer Bedeutung für Europa. Eine engere Anbindung dieser Staaten an die EU kann zu einer Stabilisierung der Region beitragen.

Ein starkes Europa in der Welt

Wir wollen, dass die Europäische Union ihrer Verantwortung als Trägerin des Friedensnobelpreises auch künftig gerecht wird. Sie muss in der globalisierten Welt des 21. Jahrhunderts die internationale Politik mitgestalten und hierfür eine starke eigenständige Rolle wahrnehmen. Die Bundesregierung wird anknüpfend an den EUGipfel im Dezember 2013 neue politische Initiativen zur Stärkung und Vertiefung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik ergreifen. Der Europäische Rat sollte sich auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs in der Regel einmal im Jahr mit Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik befassen.

Wir setzen uns dafür ein, das Amt des/der Hohen Beauftragten für die Außen- und Sicherheitspolitik, zu stärken. Die Handlungsfähigkeit des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) für ein präventives Krisenmanagement und für eine schnelle Krisenreaktion muss verbessert werden. Ein schlanker EAD hat eine funktionale und keine überwiegend repräsentative Aufgabe. Außenpolitische Fragen, Handelspolitik sowie Entwicklungszusammenarbeit müssen zwischen EU-Kommission und EAD besser verknüpft und enger abgestimmt werden.

Die Europäische Union braucht mehr denn je eine strategische Diskussion, was sie mit vorrangig zivilen Mitteln oder gegebenenfalls auch militärischen Einsätzen erreichen kann und will. Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten können wertvolle Hilfe beim Aufbau von Demokratie, rechtsstaatlichen Systemen und einer leistungsfähigen Verwaltung in Drittländern leisten. Das gilt insbesondere für die Bereiche der Polizei und Justiz.

Wir setzen uns dafür ein, die zivilen und militärischen Instrumente der Europäischen Union weiter miteinander zu verknüpfen und Europas zivile sowie militärische Fähigkeiten zur Krisenprävention und Konfliktbeilegung zu verbessern. Die Streitkräfteplanung in Europäischer Union und Nordatlantischer Allianz ist enger aufeinander abzustimmen. Dopplungen sind zu vermeiden. NATO- und EU-Fähigkeiten müssen komplementär zueinander sein.

Wir wollen, dass gemeinsame europäische Einsätze zur Wahrung und Stärkung der Sicherheit Europas vorrangig in unserer geographischen Nachbarschaft durchgeführt werden. Einsätze jenseits dieser Nachbarschaft sollten vermehrt regionalen Partnern und Organisationen übertragen werden, beispielsweise der Afrikanischen Union (AU), der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS) oder dem GolfKooperationsrat (GCC). Diese und weitere regionale Organisationen sowie verlässliche Partner vor Ort müssen bei der Übernahme von Verantwortung unterstützt werden.

OSZE und Europarat

Wir wollen die OSZE stärken. Die Bundesregierung erklärt sich in Absprache mit den OSZE-Partnernationen, insbesondere Polen und Frankreich, dazu bereit, mehr Verantwortung in der OSZE zu tragen. Wir wollen, dass der Europarat und seine Organe sich auf ihre Kernkompetenz als Hüter und Bewahrer elementarer Grund- und Menschenrechte besinnen. Darauf wollen wir intensiv hinarbeiten.