Kooperation der Parteien ------------------------ Diese Koalitionsvereinbarung gilt für die Dauer der 18. Wahlperiode. Die Koalitionspartner verpflichten sich, diese Vereinbarung im Regierungshandeln umzusetzen. Die Partner tragen für die gesamte Politik der Koalition gemeinsam Verantwortung. Die Koalitionspartner CDU, CSU und SPD werden ihre Arbeit in Parlament und Regierung laufend und umfassend miteinander abstimmen und zu Verfahrens-, Sach- und Personalfragen Konsens herstellen. Die Koalitionspartner treffen sich regelmäßig zu Koalitionsgesprächen im Koalitionsausschuss. Darüber hinaus tritt der Koalitionsausschuss auf Wunsch eines Koalitionspartners zusammen. Er berät Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, die zwischen den Koalitionspartnern abgestimmt werden müssen, und führt in Konfliktfällen Konsens herbei. Die Koalitionsparteien werden sich einvernehmlich auf die Besetzung des Koalitionsausschusses verständigen. Kooperation der Fraktionen -------------------------- Im Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab. Das gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand der vereinbarten Politik sind. Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen. Über das Verfahren und die Arbeit im Parlament wird Einvernehmen zwischen den Koalitionsfraktionen hergestellt. Anträge, Gesetzesinitiativen und Anfragen auf Fraktionsebene werden gemeinsam oder, im Ausnahmefall, im gegenseitigen Einvernehmen eingebracht. Die Koalitionsfraktionen werden darüber eine Vereinbarung treffen. Rechte der Opposition --------------------- Eine starke Demokratie braucht die Opposition im Parlament. CDU, CSU und SPD werden die Minderheitenrechte im Bundestag schützen. Auf Initiative der Koalitionspartner wird der Bundestag einen Beschluss fassen, der den Oppositionsfraktionen die Wahrnehmung von Minderheitenrechten ermöglicht sowie die Abgeordneten der Opposition bei der Redezeitverteilung angemessen berücksichtigt. Arbeit in der Bundesregierung ----------------------------- Im Kabinett wird in Fragen, die für einen Koalitionspartner von grundsätzlicher Bedeutung sind, keine Seite überstimmt. In allen Ausschüssen des Kabinetts und in allen vom Kabinett beschickten Gremien, Beiräten und Ausschüssen sind die Koalitionsfraktionen nach ihren Kräfteverhältnissen vertreten. Die Besetzung erfolgt im gegenseitigen Einvernehmen. Grundsätzlich sind alle Koalitionspartner vertreten, sofern es die Anzahl der Vertreter des Bundes zulässt. Europapolitische Koordinierung ------------------------------ Um eine bestmögliche Vertretung deutscher Interessen auf europäischer Ebene zu erreichen, wird die Bundesregierung ein geschlossenes Auftreten gegenüber den europäischen Partnern und Institutionen sicherstellen. Dazu werden sich die Koalitionspartner unter Beibehaltung der bewährten Zuständigkeitsverteilung innerhalb der Bundesregierung eng abstimmen. Diese Abstimmungsverantwortung wird durch die Bundesministerinnen und Bundesminister im Rahmen ihrer Fach- und Koordinierungszuständigkeiten und im engen Zusammenwirken mit der Bundeskanzlerin und dem Vizekanzler wahrgenommen. Die Koalitionspartner treten bei der Europawahl gemäß der Zugehörigkeit zu ihren jeweiligen europäischen Parteienfamilien sowie in den kommenden Kommunal- und Landtagswahlen in einem fairen Wettbewerb gegeneinander an. Ressortverteilung ----------------- Die Bekanntgabe der Ressortverteilung erfolgt nach Beschlussfassung der Parteien. Das Vorschlagsrecht für die jeweiligen Ämter liegt bei den verantwortlichen Parteien. Die Zahl der Parlamentarische Staatssekretäre und der Staatsminister bemisst sich nach dem Kräfteverhältnis der Parteien. Analog wird mit den Beauftragten der Bundesregierung verfahren. Das Vorschlagsrecht für beamtete und Parlamentarische Staatssekretäre sowie Staatsminister, liegt bei den jeweiligen Bundesministerinnen und Bundesministern.