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4.4. Digitale Agenda für Deutschland

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5.1. Freiheit und Sicherheit

Konsequenzen aus den Erkenntnissen des NSU- Untersuchungsausschusses

Der Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages zum sogenannten „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) hat parteiübergreifend zahlreiche Reformvorschläge für die Bereiche Polizei, Justiz und Verfassungsschutz, zur parlamentarischen Kontrolle der Tätigkeit der Nachrichtendienste sowie zur Zukunft der Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus erarbeitet. Soweit die Bundesebene betroffen ist, machen wir uns diese Empfehlungen zu Eigen und werden sie zügig umsetzen. Soweit die Länder betroffen sind, werden wir im Dialog mit ihnen Wege für die Umsetzung dieser Empfehlungen erarbeiten, etwa bei der einheitlichen Verfahrensführung der Staatsanwaltschaften.

Wir stärken die Zentralstellenfunktion des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), bauen dessen Koordinierungskompetenz im Verfassungsschutzverbund aus und verbessern die technische Analysefähigkeit des BfV. Der gegenseitige Austausch von Informationen zwischen Bund und Ländern wird gemeinsame Lagebilder ermöglichen.

Wir wollen eine bessere parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste. Die Anforderungen an Auswahl und Führung von V-Leuten des Verfassungsschutzes werden wir im Bundesverfassungsschutzgesetz regeln und die parlamentarische Kontrolle ermöglichen. Die Behördenleiter müssen die Einsätze der V-Leute genehmigen. Bund und Länder informieren sich wechselseitig über die eingesetzten V-Leute.

Bei Polizei und Justiz stärken wir die interkulturelle Kompetenz und steigern die personelle Vielfalt. Die Möglichkeiten für Opferbetreuung und -beratung stärken wir. Weil Opfer rassistischer, fremdenfeindlicher oder sonstiger menschenverachtender Straftaten den besonderen Schutz des Staates verdienen, wollen wir sicherstellen, dass entsprechende Tatmotive bei der konkreten Strafzumessung ausdrücklich berücksichtigt werden.

Kriminalität und Terrorismus

Prävention

Die Extremismusprävention der Bundesregierung bündeln und optimieren wir. Antisemitismus bekämpfen wir, Radikalisierung, rassistischen und demokratiefeindlichen Strukturen treten wir entgegen. Wir stärken die Prävention u. a. indem wir Programme wie „Zusammenhalt durch Teilhabe“ verstetigen. Bei der Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus verknüpfen wir die zivilgesellschaftlichen Aktivitäten mit denen im Bildungssektor und bei Polizei und Justiz.

Kriminalität in allen gesellschaftlichen Bereichen wirksam bekämpfen

Mit Blick auf strafbares Verhalten im Unternehmensbereich bauen wir das Ordnungswidrigkeitenrecht aus. Wir brauchen konkrete und nachvollziehbare Zumessungsregeln für Unternehmensbußen. Wir prüfen ein Unternehmensstrafrecht für multinationale Konzerne. Das Recht der Vermögensabschöpfung werden wir vereinfachen, die vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten erleichtern und eine nachträgliche Vermögensabschöpfung ermöglichen. Wir regeln, dass bei Vermögen unklarer Herkunft verfassungskonform eine Beweislastumkehr gilt, so dass der legale Erwerb der Vermögenswerte nachgewiesen werden muss. Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen wollen wir unter Strafe stellen.

Wir wollen unsere Unternehmen vor Wirtschafts- und Konkurrenzspionage aus aller Welt schützen und eine nationale Strategie für den Wirtschaftsschutz erarbeiten. An private Sicherheitsdienstleister stellen wir verbindliche Anforderungen an Seriosität und Zuverlässigkeit.

Zur besseren Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet werden wir im Strafrecht den veralteten Schriftenbegriff zu einem modernen Medienbegriff erweitern. Wir schließen zudem inakzeptable Schutzlücken und beseitigen Wertungswidersprüche im Sexualstrafrecht. Zur Aufklärung von Sexual- und Gewaltverbrechen sollen bei Massen-Gentests auch sogenannte Beinahetreffer verwertet werden können, wenn die Teilnehmer vorab über die Verwertbarkeit zulasten von Verwandten belehrt worden sind. Zum Schutz der Bevölkerung vor höchstgefährlichen, psychisch gestörten Gewalt- und Sexualstraftätern, deren besondere Gefährlichkeit sich erst während der Strafhaft herausstellt, schaffen wir die Möglichkeit der nachträglichen Therapieunterbringung. Die längerfristige Observation von entlassenen Sicherungsverwahrten stellen wir auf eine gesetzliche Grundlage.

Beim Stalking stehen vielen Strafanzeigen auffällig wenige Verurteilungen gegenüber. Im Interesse der Opfer werden wir daher die tatbestandlichen Hürden für eine Verurteilung senken. Zudem werden wir Maßnahmen zur Kontrolle der Einhaltung von Kontakt- bzw. Näherungsverboten erarbeiten.

Einbruchskriminalität verunsichert die Menschen über die materiellen Schäden hinaus. Die Tätergruppen agieren zunehmend grenzüberschreitend. Wir unterstützen nicht nur präventive Maßnahmen der Bürger, sondern bekämpfen diese Alltagskriminalität auch durch bessere Zusammenarbeit der Polizeibehörden auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene. Sicherheitsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern können dazu ein Instrument sein.

Rocker-Clubs bieten einen Deckmantel für vielfältige Formen der Schwerkriminalität, wie z. B. Menschenhandel und Drogengeschäfte. Dieser organisierten Kriminalität kann durch den Entzug der Privilegien des Vereinsrechts entgegen getreten werden. Wir werden dazu das Vereinsrecht verschärfen, die Verbotsfolgen bei Rockergruppierungen verstärken und bei Verboten jegliche Neugründung in den betroffenen Städten und Kreisen ausschließen. Die Kennzeichen verbotener Rockergruppen dürfen von anderen Gruppierungen im Bundesgebiet nicht weiter genutzt werden.

Wir verbessern den Schutz von Polizistinnen und Polizisten sowie anderen Einsatzkräften bei gewalttätigen Übergriffen.

Effektive Strafverfolgung und wirksame Maßnahmen zur Gefahrenabwehr

Wir wollen das allgemeine Strafverfahren und das Jugendstrafverfahren unter Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze effektiver und praxistauglicher ausgestalten. Dazu wird eine Expertenkommission bis zur Mitte dieser Wahlperiode Vorschläge erarbeiten.

Durch ein frühzeitiges gemeinsames Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden und der Kinder- und Jugendhilfe wollen wir kriminalitätsgefährdete Kinder und Jugendliche vor einem Abgleiten in kriminelle Karrieren bewahren. Wird ein junger Mensch straffällig, soll die Strafe der Tat auf dem Fuße folgen. Den Gedanken der Wiedergutmachung gegenüber Kriminalitätsopfern werden wir im Jugendstrafrecht stärken.

Um eine Alternative zur Freiheitsstrafe und eine Sanktion bei Personen zu schaffen, für die eine Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellt, werden wir das Fahrverbot als eigenständige Sanktion im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht einführen. Bei Verkehrsdelikten streben wir an, zur Bestimmung der Blutalkoholkonzentration auf körperliche Eingriffe zugunsten moderner Messmethoden zu verzichten. Eine Blutentnahme wird durchgeführt, wenn der Betroffene sie verlangt.

Wir evaluieren die Vorschriften zur Kronzeugenregelung und zur Verständigung im Strafverfahren. Wir prüfen, inwieweit dem öffentlichen Interesse an einem Gerichtsverfahren durch eine erweiterte Saalöffentlichkeit Rechnung getragen werden kann. Im Strafvollzug verbessern wir den Datenaustausch zwischen den beteiligten Einrichtungen und Institutionen.

Wir reformieren das Recht der strafrechtlichen Unterbringung in psychiatrischen Krankenhäusern, indem wir insbesondere dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz stärker zur Wirkung verhelfen. Hierzu setzen wir eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ein.

Um die Opfer von Straftaten dabei zu unterstützen, ihre zivilrechtlichen Ersatzansprüche gegen den Täter durchzusetzen, fördern wir die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen in Strafverfahren (Adhäsionsverfahren) und erleichtern es den Opfern, sich im Zivilprozess auf bindende Feststellungen eines Strafgerichts zu berufen. Menschen, die einen nahen Angehörigen durch Verschulden eines Dritten verloren haben, räumen wir als Zeichen der Anerkennung ihres seelischen Leids einen eigenständigen Schmerzensgeldanspruch ein, der sich in das deutsche System des Schadensersatzrechts einfügt.

Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Antiterrordatei werden umgesetzt und die Analysefähigkeit der Datei verbessert. Die Vorschriften über die Quellen-Telekommunikationsüberwachung werden wir rechtsstaatlich präzisieren, um unter anderem das Bundeskriminalamt bei seiner Aufgabenerfüllung zu unterstützen.

Vorratsdatenspeicherung

Wir werden die EU-Richtlinie über den Abruf und die Nutzung von Telekommunikationsverbindungsdaten umsetzen. Dadurch vermeiden wir die Verhängung von Zwangsgeldern durch den EuGH. Dabei soll ein Zugriff auf die gespeicherten Daten nur bei schweren Straftaten und nach Genehmigung durch einen Richter sowie zur Abwehr akuter Gefahren für Leib und Leben erfolgen. Die Speicherung der deutschen Telekommunikationsverbindungsdaten, die abgerufen und genutzt werden sollen, haben die Telekommunikationsunternehmen auf Servern in Deutschland vorzunehmen. Auf EU-Ebene werden wir auf eine Verkürzung der Speicherfrist auf drei Monate hinwirken

Wir werden das Waffenrecht im Hinblick auf die technische Entwicklung und auf seine Praktikabilität hin anpassen. Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger hat dabei oberste Priorität. Wir streben eine erneute befristete Amnestie an. Zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit werden wir darüber hinaus gemeinsam mit den Ländern schrittweise das nationale Waffenregister weiterentwickeln. Die Kriminal- und Rechtspflegestatistiken machen wir aussagekräftiger. Die Sicherheitsforschung wird besser koordiniert.

Digitale Sicherheit und Datenschutz

Ziel der Koalition ist es, die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit auch in der digitalen Welt zu schaffen und zu bewahren.

Cyberkriminalität

Das Strafrecht passen wir – auch durch Abschluss internationaler Abkommen – an das digitale Zeitalter an. Wir schließen Schutzlücken und systematisieren die bisher verstreut geregelten datenbezogenen Strafvorschriften.

Wir verbessern den strafrechtlichen Schutz vor Beleidigungen in sozialen Netzwerken und Internetforen (Cybermobbing und Cybergrooming), da die Folgen für die vor einer nahezu unbegrenzten Öffentlichkeit diffamierten Opfer besonders gravierend sind. Cybermobbing und Cybergrooming in sozialen Netzwerken müssen einfacher gemeldet und angezeigt werden können.

Eine zentrale Meldestelle für Phishing und ähnliche Delikte soll die Prävention verbessern und Ermittlungen erleichtern.

IT-Infrastruktur und digitaler Datenschutz

Wir schaffen ein IT-Sicherheitsgesetz mit verbindlichen Mindestanforderungen an die IT-Sicherheit für die kritischen Infrastrukturen und der Verpflichtung zur Meldung erheblicher IT-Sicherheitsvorfälle. Dafür setzen wir uns auch auf der EUEbene im Rahmen der europäischen Cybersicherheitsstrategie ein.

Um Freiheit und Sicherheit im Internet zu schützen, stärken und gestalten wir die Internet-Infrastruktur Deutschlands und Europas als Vertrauensraum. Dazu treten wir für eine europäische Cybersicherheitsstrategie ein, ergreifen Maßnahmen zur Rückgewinnung der technologischen Souveränität, unterstützen die Entwicklung vertrauenswürdiger IT- und Netz-Infrastruktur sowie die Entwicklung sicherer Soft- und Hardware und sicherer Cloud-Technologie und begrüßen auch Angebote eines nationalen bzw. europäischen Routings.

Wir bauen die Kapazitäten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und auch des Cyber-Abwehrzentrums aus. Wir verbessern die ITAusstattung der deutschen Sicherheitsbehörden.

Um Bürgerdaten besser zu schützen und zu sichern, werden wir die Bündelung der IT-Netze des Bundes in einer einheitlichen Plattform „Netze des Bundes“ anstreben. IT- und TK-Sicherheit wollen wir zusammenführen.

Die Bundesbehörden werden verpflichtet, zehn Prozent ihrer IT-Budgets für die Sicherheit ihrer Systeme zu verwenden.

Um Vertrauen wieder herzustellen müssen die Standardisierungsgremien transparenter werden. Zudem muss sich Deutschland stärker in diesen und anderen internationalen Gremien beteiligen, besonders solchen der Internetarchitektur und InternetGovernance.

Wir prüfen, inwieweit ein Ausverkauf von nationaler Expertise und Know-how in Sicherheits-Schlüsseltechnologien verhindert werden kann.

Wir initiieren ein Spitzencluster „IT-Sicherheit und kritische IT-Infrastruktur“.

Um zu gewährleisten, dass die Nutzerinnen und Nutzer über die Sicherheitsrisiken ausreichend informiert sind, sollen Internetprovider ihren Kunden melden, wenn sie Hinweise auf Schadprogramme oder ähnliches haben. Darüber hinaus streben wir einen sicheren Rechtsrahmen und eine Zertifizierung für Cloud-Infrastrukturen und andere sicherheitsrelevante Systeme und Dienste an.

Zur Wahrung der technologischen Souveränität fördern wir den Einsatz national entwickelter IT-Sicherheitstechnologien bei den Bürgerinnen und Bürgern.

Die Weiterentwicklung und Verbreitung von Chipkartenlesegeräten, Kryptographie, DE-Mail und sicheren Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen sowie vertrauenswürdiger Hard- und Software gilt es erheblich auszubauen.

IT-Hersteller und -Diensteanbieter sollen für Datenschutz- und IT-Sicherheitsmängel ihrer Produkte haften.

Wir wollen das vom Bundesverfassungsgericht entwickelte Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme mit Leben füllen. Die Nutzung von Methoden zur Anonymisierung, Pseudonymisierung und Datensparsamkeit müssen zu verbindlichen Regelwerken werden.

Wir werden den technikgestützten Datenschutz (“Privacy by Design”) und den Datenschutz durch Voreinstellungen („Privacy by Default“) ausbauen.

Um die Grund- und Freiheitsrechte der Bürgerinnen und der Bürger auch in der digitalen Welt zu wahren und die Chancen für die demokratischen Teilhabe der Bevölkerung am weltweiten Kommunikationsnetz zu fördern, setzen wir uns für ein Völkerrecht des Netzes ein, damit die Grundrechte auch in der digitalen Welt gelten. Das Recht auf Privatsphäre, das im Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte garantiert ist, ist an die Bedürfnisse des digitalen Zeitalters anzupassen.

EU-Datenschutzgrundverordnung

Die EU-Datenschutzgrundverordnung muss zügig weiter verhandelt und schnell verabschiedet werden, um europaweit ein einheitliches Schutzniveau beim Datenschutz zu garantieren. Die strengen deutschen Standards beim Datenschutz, gerade auch beim Datenaustausch zwischen Bürgern und Behörden wollen wir bewahren. Europa braucht ein einheitliches Datenschutzrecht für die Wirtschaft, in dem alle Anbieter, die in Europa ihre Dienste anbieten, dem europäischen Datenschutzrecht unterliegen (Marktortprinzip). Die Grundsätze der Zweckbindung, der Datensparsamkeit und -sicherheit, der Einwilligungsvorbehalt, das Recht auf Löschen und das Recht auf Datenportabilität müssen in der Verordnung gewahrt bleiben. Bei den EU-Regelungen zur justiziellen und polizeilichen Zusammenarbeit muss sichergestellt werden, dass das deutsche Datenschutzniveau bei der Übermittlung von Daten an andere EU-Staaten nicht unterlaufen werden darf.

Bei deren Ausgestaltung ist darauf zu achten, dass bestehenden Refinanzierungsmöglichkeiten journalistisch-redaktioneller Medien erhalten bleiben und dass das für Presse- und Medienfreiheit unabdingbare Medienprivileg effektiv ausgestaltet wird.

Konsequenzen aus der NSA-Affäre

Wir drängen auf weitere Aufklärung, wie und in welchem Umfang ausländische Nachrichtendienste die Bürgerinnen und Bürger und die deutsche Regierung ausspähen. Um Vertrauen wieder herzustellen, werden wir ein rechtlich verbindliches Abkommen zum Schutz vor Spionage verhandeln. Damit sollen die Bürgerinnen und Bürger, die Regierung und die Wirtschaft vor schrankenloser Ausspähung geschützt werden. Wir stärken die Spionageabwehr. Unsere Kommunikation und Kommunikationsinfrastruktur muss sicherer werden. Dafür verpflichten wir die europäischen Telekommunikationsanbieter, ihre Kommunikationsverbindungen mindestens in der EU zu verschlüsseln und stellen sicher, dass europäische Telekommunikationsanbieter ihre Daten nicht an ausländische Nachrichtendienste weiterleiten dürfen.

Die Koalition tritt für die europaweite Einführung einer Meldepflicht für Unternehmen an die EU ein, die Daten ihrer Kundinnen und Kunden ohne deren Einwilligung an Behörden in Drittstaaten übermitteln. Wir werden zudem in der EU auf Nachverhandlungen der Safe-Harbor und Swift-Abkommen drängen.

Zivilschutz und Schutz kritischer Infrastrukturen

Wir werden das fachübergreifende Rahmenkonzept für den Zivilschutz an neuen Herausforderungen orientiert fortentwickeln und das Leistungsspektrum sowie die Aufgaben des Technischen Hilfswerks (THW) unter Berücksichtigung des Schutzes kritischer Infrastrukturen anpassen. Wir werden das Ehrenamt als Basis des Zivil- und Katastrophenschutzes – insbesondere mit Blick auf die sozialen und demografischen Veränderungen – fördern und stärken. Wir stärken das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe als strategischen Knotenpunkt des Bundes im Beziehungsgeflecht aller Akteure im Bevölkerungsschutz. Vor dem Hintergrund des durch den Klimawandel veränderten Schadenpotentials werden wir die Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung prüfen.

Die Betreiber kritischer Infrastrukturen halten wir durch Kooperation und gesetzliche Vorgaben dazu an, Widerstandsfähigkeit (Resilienz) und Schutzmaßnahmen zu verbessern.

Bundespolizei und Schutz unserer Grenzen

Die Ergebnisse der Evaluierung der Neuorganisation der Bundespolizei setzen wir in der jetzt erforderlichen Konsolidierungsphase um. Wir wollen die Bundespolizei als kompetente und effektive Strafverfolgungsbehörde stärken, gut qualifizierte und ausgestattete Bereitschaftspolizeien vorhalten und die Einsatzmittel der Bundespolizei modernisieren. An Kriminalitätsschwerpunkten im Aufgabenbereich der Bundespolizei setzen wir mit zusätzlichen Mitteln mehr Videotechnik ein.

Weitere Einreiseerleichterungen nach Europa setzen ein Einreise- und Ausreiseregister im europäischen Verbund voraus. Wir treten für einen Ausbau der internationalen Zusammenarbeit mit den Nachbarländern und ein noch besseres Ineinandergreifen der Arbeit der Sicherheitsbehörden im föderativen Gefüge ein.

Umgang mit SED-Unrecht

Die monatlichen Zuwendungen für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen SBZ/DDR (SED-Opferrente) erhöhen wir. Für SED-Opfer, die haftbedingte Gesundheitsschäden erlitten haben und deshalb Versorgungsleistungen beantragen, werden wir gemeinsam mit den Ländern die medizinische Begutachtung verbessern.

Die Koalition wird eine Expertenkommission einsetzen, die bis zur Mitte der Legislaturperiode Vorschläge erarbeitet, wie und in welcher Form die aus dem StasiUnterlagengesetz (StUG) resultierenden Aufgaben des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) fortgeführt werden und wann das geschieht. Die Koalition wird die Fortführung des PilotProjektes „Virtuelle Rekonstruktion vorvernichteter Stasi-Akten“ sicherstellen.